Die mit FABI verbundenen Investitionen bringen langfristig auf vielen Strecken den Halbstundentakt, in städtischen Gebieten und Agglomerationen den Viertelstundentakt. Der Ausbau erfolgt etappenweise.
Der Bundesrat hat die FABI-Verfassungsbestimmungen sowie die angepassten Bundesgesetzte und Verordnungen per Anfang 2016 in Kraft gesetzt. Die Arbeiten zur Umsetzung des mit FABI beschlossenen Ausbaus bis 2025 sowie die Planung der nächsten Ausbauschritte haben begonnen.
Zum ersten Ausbauschritt bis 2025 im Umfang von 6,4 Milliarden Franken gehören Investitionen in die Strecken Lausanne-Genf, Bern-Luzern, Zürich-Chur, Luzern-Giswil, Bellinzona-Tenero, Zermatt-Fiesch sowie auf zahlreichen weiteren Abschnitten. Der Bund will das Bahnangebot mit zusätzlichen Halb- und Viertelstundentakten an die steigende Nachfrage anpassen - und zu diesem Zweck mit dem Bahn-Ausbauschritt 2035 rund 12,89 Milliarden Franken in die Bahninfrastruktur investieren.