Glossar zum Thema Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur
Die wichtigsten Begriffe rund um die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur werden nachstehend erläutert.
Autobahnvignette
Die Vignette ist für das Befahren der schweizerischen Autobahnen und Autostrassen obligatorisch. Sie wurde 1985 eingeführt und kostet seit 1995 40 Franken pro Jahr. Die elektronische Vignette kann seit dem 1. August 2023 über das «Via Portal» des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) bezogen werden. Die Erträge aus der Autobahnvignette werden für Bau, Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen eingesetzt.
Bahn-Ausbauschritt 2025 (AS 2025)
Mit dem AS 2025 erhöht der Bund die Kapazität verschiedener wichtiger Bahnknoten wie Genf, Basel und Bern sowie an zahlreichen anderen Standorten. Dadurch können mehr Personen- und Güterzüge verkehren, und in den Bahnhöfen gibt es mehr Platz für die Reisenden. Zudem wird es möglich, im Regionalverkehr auf verschiedenen Strecken den Halb- bzw. Viertelstundentakt einzuführen. Im Fernverkehr gibt es dichtere Angebote mit Halbstundentakt von Intercity- und Interregio-Zügen, dazu kommen einzelne Fahrzeitverkürzungen.
Bahn-Ausbauschritt 2035 (AS 2035)
Mit dem AS 2035 wollen Bundesrat und Parlament einen weiteren grossen Angebotsschritt im Schweizer öV realisieren. Die beschlossenen Ausbauten sollen es ermöglichen, dass die Züge auf nahezu allen Linien im Halbstundentakt verkehren können. Auf Fernverkehrsstrecken mit hoher Nachfrage kann der Viertelstundentakt eingeführt werden. Für viele Kunden entsteht ein zusammenhängendes Viertelstundentakt-Netz. Damit können die heute sehr gut ausgelasteten Züge entlastet werden. Zudem ist der Güterverkehr künftig auf der Ost-West-Achse im Halbstundentakt und dank des Expressnetzes schweizweit schneller unterwegs.
Betrieb der Nationalstrassen
Aufgabe der Betriebsorganisationen ist es, die Funktionsfähigkeit des Nationalstrassennetzes aufrechtzuerhalten und die Sicherheit der Strassenbenützerinnen und -benützer zu garantieren. Der Betrieb erbringt unterschiedliche Leistungen wie zum Beispiel die Reinigung, die Grünpflege sowie den Winterdienst. Weitere Aufgaben sind der betriebliche Unterhalt der Fahrbahnen, der Kunstbauten, der Tunnel sowie der Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen. Der Betrieb der Nationalstrassen wird aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) finanziert und kostet pro Jahr rund 350 Millionen Franken.
Bahninfrastrukturfonds (BIF)
Der Bund finanziert über den BIF sämtliche Kosten der Bahninfrastruktur, d. h. sowohl den Betrieb und Substanzerhalt der bestehenden Eisenbahninfrastruktur als auch den weiteren Ausbau. Der BIF wird mit folgenden Mitteln alimentiert:
- höchstens zwei Drittel des Reinertrags der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA);
- ein Mehrwertsteuer-Promille;
- zwei Prozent der Einnahmen aus der direkten Bundessteuer der natürlichen Personen;
- 2,3 Milliarden Franken aus dem allgemeinen Bundeshaushalt, die der Entwicklung des realen Bruttoinlandprodukts und der Teuerung (Bahnbau-Teuerungsindex) angepasst werden;
- Kantonsbeiträge in der Höhe von rund 500 Millionen Franken (seit 2019 indexiert).
Darüber hinaus werden dem BIF folgende Mittel befristet zugewiesen:
- ein zusätzliches Mehrwertsteuer-Promille (bis längstens 2030);
- neun Prozent des Reinertrages der zweckgebundenen Mineralölsteuer (bis zur vollständigen Rückzahlung der Bevorschussung), maximal jedoch 310 Millionen zum Preisstand 2014.
Volk und Stände hatten sich im Rahmen der Abstimmung zur Vorlage zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) im Jahr 2014 für die Schaffung des BIF ausgesprochen. Der BIF löste den befristeten FinöV-Fonds ab.
Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA)
Die LSVA ist eine distanz-, gewichts- und emissionsabhängige Abgabe, mit welcher der Schwerverkehr die ihm zurechenbaren Strassenkosten (Bau, Betrieb, Unterhalt) und teilweise auch externen Kosten (Unfälle, Lärm, Luftverschmutzung) deckt. Sie wird für alle Motorfahrzeuge und deren Anhänger entrichtet, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweisen, dem Gütertransport dienen und im In- und Ausland immatrikuliert sind und das öffentliche Strassennetz der Schweiz befahren. Die LSVA-Einnahmen gehen zu einem Drittel an die Kantone, zu zwei Dritteln an den Bund. Der Bund verwendet seinen Anteil an den Einnahmen grösstenteils für die Finanzierung der Bahninfrastruktur.
Mineralölsteuer und Mineralölsteuerzuschlag
Die Mineralölsteuer wird auf Erdöl, anderen Mineralölen, Erdgas und den bei ihrer Verarbeitung gewonnenen Produkten sowie auf allen Treibstoffen erhoben. Die Hälfte dieser Einnahmen fliesst in die Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV), 45 Prozent gehen in die allgemeine Bundeskasse und 5 Prozent an die Kantone.
Auf Treibstoffen wird zudem ein Mineralölsteuerzuschlag erhoben. Die Einnahmen daraus gehen vollumfänglich in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF).
Für Treibstoffe wie Benzin und Diesel sind die Steuern und Zuschläge wie folgt definiert:
Fonds für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehr (NAF)
Um die Finanzierung der Nationalstrassen und des Agglomerationsverkehrs langfristig zu sichern, haben Volk und Stände am 12. Februar 2017 beschlossen, auf Verfassungsstufe einen unbefristeten Fonds zu schaffen - den NAF. Um die Funktionsfähigkeit des Nationalstrassennetzes zu erhalten und zu verbessern, sind Unterhalt sowie ein punktueller Ausbau notwendig. Diese werden in einem Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) zusammengefasst.
Neue Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT)
Die NEAT beinhaltet neu Basistunnel durch den Gotthard, den Lötschberg und den Ceneri. Der Lötschberg-Basistunnel wurde 2007 eröffnet, der Gotthard-Basistunnel 2016 und der Ceneri-Basistunnel 2020. Die NEAT verfolgt das Ziel, einen möglichst grossen Anteil des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene zu verlagern. Die neuen Basistunnel sowie die diversen Ausbauten auf den Zufahrtsstrecken haben sowohl für den Personen- als auch den Güterverkehr kürzere, schnellere und leistungsfähigere Nord-Süd-Verbindungen geschaffen.
Netzvollendung
Das 1960 vom Bundesparlament festgelegte Nationalstrassennetz umfasst rund 1892 Kilometer. Davon sind heute mehr als 98 Prozent fertiggestellt und in Betrieb. Während die Nationalstrassen 2008 in das Eigentum des Bundes übergegangen sind, bleibt die Netzfertigstellung des Nationalstrassennetzes Aufgabe der Kantone. Sie übernehmen die Bauherrenrolle und leisten auch eine Teilfinanzierung. Der Bund bezahlt den grössten Teil und hat die Oberaufsicht. Die jährlichen Bauarbeiten und Kredite für die Fertigstellung werden zusammen mit den anderen Bauvorhaben der Nationalstrassen im Rahmen des jährlichen Bauprogramms definiert. Im Jahr 2011 hat das Parlament für die Netzfertigstellung 740 Millionen Franken aus dem Infrastrukturfonds (IF) freigegeben.
Perspektive BAHN 2050
Die «Perspektive BAHN 2050» enthält die Strategie für den Bahnausbau bis 2050. Demnach soll künftig ein Schwergewicht beim Ausbau in und zwischen den Agglomerationen gesetzt werden, etwa mit zusätzlichen S-Bahn-Angeboten und einer Aufwertung der Vorstadt-Bahnhöfe. Hier liegt das grösste Verlagerungspotenzial. Auf längeren Strecken die Bahn dort ausgebaut werden, wo sie gegenüber dem Strassen- und Flugverkehr noch nicht konkurrenzfähig ist. Im Güterverkehr soll der Zugang zur Bahn mit neuen Umschlags- und City-Logistik-Anlagen verbessert werden.
Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV)
Während der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fond (NAF) die Nationalstrassen und grosse Projekte des Agglomerationsverkehrs finanziert, umfasst die SFSV alle Transferzahlungen des Bundes im Strassenbereich und die Forschungskosten des ASTRA. Alimentiert wird die SFSV mit der Hälfte der Erträge aus der Mineralölsteuer sowie bei Bedarf über Erträge der Automobilsteuer. Die SFSV wird über den ordentlichen Bundeshaushalt geführt.
STEP Nationalstrasse
Das Strategische Entwicklungsprogramm (STEP) ist das Planungsinstrument für die Weiterentwicklung des Nationalstrassennetzes. Es umfasst alle Erweiterungen und Kapazitätsausbauten, die in den nächsten Jahren verwirklicht werden sollen. Es ist geplant, bis 2030 Projekte im Umfang von 11,6 Milliarden Franken zu realisieren. Diese Vorhaben mit Realisierungshorizont 2030 befinden sich vor allem in städtischen Agglomerationen. Sie dienen dazu, die Zentren vom Durchgangsverkehr zu entlasten.
Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament in der Regel alle vier Jahre eine Botschaft mit Angaben zur Umsetzung, zum Umfang und zur Priorisierung der weiteren Projekte. Projekte, die in absehbarer Zeit baureif sein werden, beantragt er dem Parlament zum definitiven Beschluss.
Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB)
Seit 2009 ist das Programm ZEB in Kraft. Es schliesst an das Projekt Bahn 2000 an und beinhaltet ein schweizweites Paket an Infrastrukturmassnahmen im Umfang von 5.4 Milliarden Franken. Dieses ermöglicht weitere Schritte zur Modernisierung und zum Ausbau der Bahn in der Schweiz. Damit kann die stark wachsende Nachfrage im Personenverkehr mit zusätzlichen Angeboten aufgefangen werden. Für den Güterverkehr sind leistungsfähige Zufahrten zu den neuen Basistunnels Gotthard und Ceneri (NEAT) entstanden.