Der Verkehr wächst seit Jahren. Dadurch kommt es in den Spitzenzeiten zu Engpässen. In der übrigen Zeit sind Strasse und Schiene aber schwach ausgelastet. Der Bund prüft darum, wie die bestehende Infrastruktur besser ausgelastet werden kann. Eine Möglichkeit bietet das Mobility Pricing. Der Bundesrat will darum Pilotprojekte ermöglichen.
Mit dem Bahnfonds (FABI) und dem für die Strasse vorgesehenen Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) fliessen mehr Mittel in die Beseitigung von Engpässen. Da Ausbauten in dicht besiedelten Gebieten aber an Grenzen stossen und teuer sind, prüft der Bund ergänzend, welche Möglichkeiten sich mit Mobility Pricing bieten. Es handelt sich um ein langfristig angelegtes Konzept, bei dem viele Aspekte zu klären sind. Damit Mobility Pricing in der Praxis getestet und Pilotprojekte finanziell unterstützt werden können, braucht es eine rechtliche Grundlage dafür. Der Bundesrat hat diese erarbeitet und im Februar 2021 in die Vernehmlassung geschickt.
Der Bundesrat möchte interessierten Kantonen und Gemeinden die Möglichkeit geben, Pilotprojekte durchzuführen. Gestützt auf die von den Kantonen und Gemeinden eingereichten Projektskizzen werden fünf Machbarkeitsstudien erarbeitet, um die Vor- und Nachteile von Mobility Pricing vertieft zu prüfen.
Mobility Pricing hat zum Ziel, Verkehrsspitzen zu brechen und eine gleichmässigere Auslastung der Verkehrsinfrastrukturen zu erreichen.
Mobility Pricing geht mit der Digitalisierung einher. Forschung und Technik machen grosse Fortschritte. Um Verkehrsspitzen zu glätten, lohnt es sich ausserdem, weitere Massnahmen wie flexible Arbeitszeitmodelle, angepasste Unterrichtszeiten, Home Office oder Fahrgemeinschaften zu fördern.
Im Dezember 2019 hat der Bundesrat das UVEK beauftragt, Kantone sowie Städte und Gemeinden zu suchen, die Pilotprojekte mit Mobility Pricing durchführen möchten. Daran anknüpfend hat der Bundesrat im Februar 2021 die Vernehmlassung für eine Vorlage eröffnet, mit der die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden sollen zur Durchführung solcher Pilotprojekte.
Aktuell liegen zehn Projektskizzen zu Pilotprojekten aus unterschiedlichen Regionen vor. Dies zeigt, dass Kantone und Städte neue und innovative Lösungen testen möchten. Es werden nun fünf Machbarkeitsstudien erarbeitet, um die Vor- und Nachteile von Mobility Pricing vertieft zu prüfen. Dank den Erkenntnissen daraus soll bestimmt werden können, ob und unter welchen Bedingungen sich Pilotprojekte realisieren lassen. Es handelt sich um Projekte, die allesamt den öffentlichen Verkehr umfassen. Gestützt auf die Erkenntnisse aus den Machbarkeitsstudien und der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens wird der Bundesrat sodann über das weitere Vorgehen entscheiden.
Mobility Pricing-Instrumente werden nicht von heute auf morgen eingeführt. Es handelt sich um ein langfristig angelegtes Konzept. Der Bund rechnet mit einem Zeithorizont von 15 Jahren.