Zweitwohnungsinitiative

Am 11. März 2012 fand die Abstimmung über die Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» statt. Sie wurde mit 50,6 % Ja-Stimmen angenommen. Bundesrat und Parlament hatten die Initiative zur Ablehnung empfohlen. Die Initiative verlangt, den Anteil an Zweitwohnungen in den Gemeinden zu begrenzen, um die Zersiedelung zu bremsen. Das hat gesetzgeberische Anpassungen zur Folge. Um rasch Rechtssicherheit zu schaffen, hat der Bundesrat entschieden, die drängendsten Fragen mit einer Verordnung zu regeln. Diese gilt, bis das Ausführungsgesetz vorliegen wird.

Aktuelle Informationen zum Thema: 

Das folgende Dossier enthält die im Hinblick auf die Abstimmung erarbeiteten Unterlagen und wird nicht mehr aktualisiert (Stand vom 11. März 2012).

Umsetzung der Volksinitiative

04.12.2015

Bundesrat setzt Zweitwohnungsgesetz und -verordnung auf 1. Januar 2016 in Kraft

Mit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative haben sich die Schweizer Stimmberechtigen dafür ausgesprochen, den Zweitwohnungsbau zu beschränken. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Zweitwohnungsverordnung gutgeheissen. Er setzt diese sowie das vom Parlament verabschiedete Bundesgesetz über Zweitwohnungen auf den 1. Januar 2016 in Kraft.

19.02.2014

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative

Der Bundesrat hat heute die Botschaft zum Zweitwohnungsgesetz zuhanden des Parlaments verabschiedet. Darin wird festgelegt, wie die am 11. März 2012 von Volk und Ständen angenommene Zweitwohnungsinitiative umgesetzt werden soll.

27.06.2013

Zweitwohnungsgesetz und -verordnung: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu den Entwürfen des Ausführungsgesetzes über Zweitwohnungen und der dazu gehörenden Verordnung eröffnet. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 20. Oktober 2013.

22.08.2012

Bundesrat verabschiedet Zweitwohnungsverordnung

Mit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative hat sich das Schweizer Volk für eine Beschränkung des Zweitwohnungsbaus ausgesprochen. Das bedingt verschiedene rechtliche Anpassungen. Um die drängendsten Fragen zu klären, hat der Bundesrat heute eine Verordnung verabschiedet und diese auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt. Sie regelt den Bau neuer Zweitwohnungen sowie den Umgang mit Wohnungen, die bereits vor dem Urnengang bestanden.

02.07.2012

Schlusssitzung der Arbeitsgruppe Zweitwohnungen zum Verordnungsentwurf

Die Arbeitsgruppe Zweitwohnungen hat heute gestützt auf die Ergebnisse der konferenziellen Anhörung den Verordnungsentwurf zum Bau von Zweitwohnungen besprochen. Dieser wird nun zuhanden des Bundesrats bereinigt, der voraussichtlich im August darüber entscheiden wird. Bundesrätin Doris Leuthard dankte den Mitgliedern der Arbeitsgruppe für deren Mitarbeit.

18.06.2012

Zweitwohnungsverordnung: Behörden und Organisationen angehört

Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat heute Vertreter von Behörden, Parteien, Verbänden und Organisationen zu einer konferenziellen Anhörung empfangen. Sie konnten sich zum Verordnungsentwurf äussern, der die drängendsten Fragen der neuen Verfassungsbestimmungen zum Zweitwohnungsbau klären soll. Die Anregungen werden nun ausgewertet und gewürdigt.

30.05.2012

Zweitwohnungen: Verordnungsentwurf in die Anhörung geschickt

Der von der Arbeitsgruppe Zweitwohnungen erarbeitete Verordnungsentwurf geht in die Anhörung. Diese findet am 18. Juni 2012 statt. Eingeladen sind die Kantone, die im Parlament vertretenen Parteien sowie gesamtschweizerisch tätige Verbände und weitere Organisationen. Der Verordnungsentwurf regelt den Bau neuer Zweitwohnungen.

24.05.2012

Arbeitsgruppe Zweitwohnungen: Verordnungsentwurf für konferenzielle Anhörung bereit

Die Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative hat sich heute auf einen Verordnungsentwurf zur Klärung der dringendsten Fragen verständigt und diesen für die konferenzielle Anhörung verabschiedet. Auf das Einholen eines externen Gutachtens betreffend Rechtmässigkeit des Verordnungswegs wird verzichtet. Der Verordnungsentwurf regelt den Umgang mit neuen Zweitwohnungen in Gemeinden, die heute einen Anteil von über 20 Prozent aufweisen.

25.04.2012

Arbeitsgruppe Zweitwohnungen: Vertiefte Diskussionen

Zum dritten Mal trat heute in Bern die Arbeitsgruppe Zweitwohnungen zusammen. Sie setzte die inhaltliche Arbeit zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative fort und diskutierte einen ersten Verordnungsentwurf.

03.04.2012

Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative hat Tätigkeit aufgenommen

Die von Bundesrätin Doris Leuthard eingesetzte Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative hat heute in Bern ihre erste Sitzung durchgeführt. Sie hat den Auftrag, zunächst die drängendsten Fragen zu klären und sodann die auf Gesetzesstufe nötigen Anpassungen vorzubereiten. Die Vertreter der Arbeitsgruppe, die unter der Leitung des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) steht, brachten ihre Anliegen ein und erörterten die Fragen, die prioritär angegangen werden sollen.

15.03.2012

Zweitwohnungsinitiative: Arbeitsgruppe zur Klärung der offenen Fragen bestimmt

Mit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative hat sich das Schweizer Volk für eine strenge Beschränkung des Zweitwohnungsbaus ausgesprochen. Das Raumplanungsgesetz muss nun entsprechend angepasst werden. Um die damit verbundenen Fragen zu klären, setzt Bundesrätin Doris Leuthard eine Arbeitsgruppe ein. Diese steht unter der Leitung des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE), das auch erste Leitlinien erarbeitet hat, an denen sich Kantone und Gemeinden orientieren können.

Informationen die im Vorfeld der Abstimmung abgegeben wurden

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Das Wichtigste in Kürze

Die Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» will den Anteil der Zweitwohnungen auf 20 Prozent pro Gemeinde begrenzen. Der Bundesrat lehnt sie ab, weil sie den unterschiedlichen regionalen und lokalen Verhältnissen in der Schweiz nicht gerecht wird. Mit dem revidierten Raumplanungsgesetz wurden bereits griffige Massnahmen beschlossen: Kantone und Gemeinden müssen den Zweitwohnungsbau gezielt beschränken, für eine bessere Auslastung der bestehenden Zweitwohnungen sorgen und für Einheimische erschwinglichen Wohnraum schaffen. Damit lassen sich Auswüchse im Zweitwohnungsbau wirksamer bekämpfen als mit der Initiative.

Symbolbild (c) Fotolia.com

Argumentarium

Das nachstehende Argumentarium erläutert den Standpunkt des Bundesrates und legt die Gründe dar, weshalb die Landesregierung empfiehlt, am 11. März 2012 NEIN zu stimmen.

Dokumentation

Faktenblätter und weitere Dokumente betreffend Abstimmung vom 11. März 2012

Kontakt

Generalsekretariat
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundeshaus Nord
CH-3003 Bern

Tel.
+41 58 462 55 11

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