Biodiversität

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Die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten, der Ökosysteme sowie der Wechselwirkungen innerhalb und zwischen diesen Bereichen wird unter dem Begriff «Biodiversität» zusammengefasst. Doch diese Vielfalt ist bedroht. Trotz nationalen und internationalen Anstrengungen schwindet sie seit Jahrzehnten.

Die Biodiversität ist das Fundament des Lebens: Sie versorgt uns mit Nahrung, Trinkwasser und sauberer Luft. Sie ist zudem ein zentraler Wirtschaftsfaktor, da sie etwa als Rohstofflieferantin für Medikamente, Kosmetika und Kleidung dient. Zudem schützt nur ein intaktes Ökosystem ohne Artensterben vor Gefahren wie Hochwasser, Rutschungen oder Lawinen und schafft vielfältige Landschaften, in denen wir uns wohlfühlen.

Situation in der Schweiz

Die Biodiversität in der Schweiz ist in einem unbefriedigenden Zustand: Fast die Hälfte der Lebensräume und ein Drittel der Arten sind gefährdet. Bereits 245 Arten sind in der Schweiz ausgestorben. Der Schutz der Biodiversität liegt in unserem ureigensten Interesse. Dafür engagiert sich die Schweiz im In- und Ausland.

Massnahmen in der Schweiz

Biodiversitätsinitiative

Der Bundesrat will wie die Initiantinnen und Initianten die Natur und die biologische Vielfalt besser schützen. Die Initiative geht ihm aber zu weit: Bei einer Annahme würde sie den Handlungsspielraum von Bund und Kantonen zu sehr einschränken.

Der Bundesrat verfolgt auf nationaler Ebene die Strategie Biodiversität Schweiz. Der dazugehörige Aktionsplan sieht Massnahmen für eine Trendumkehr und die langfristige Bewahrung und Förderung der Biodiversität und ihrer Ökosystemleistungen vor. Zum Beispiel:

  • Schaffung einer ökologischen Infrastruktur (dazu gehören Schutzgebiete und vernetzte Lebensräume, die den Arten erlauben, sich auszubreiten, und die den notwendigen Genaustausch ermöglichen)
  • Artenförderung und Artenschutz
  • Förderung der Biodiversität im Siedlungsraum
  • Generierung und Verteilung von Wissen über die Biodiversität
  • Schlagen einer Brücke zwischen der Biodiversitätspolitik des Bundes und anderen Politikbereichen (z. B. Landwirtschaft, Raumplanung, Verkehr, wirtschaftliche Entwicklung)
     

Weitere zentrale Instrumente der nationalen Biodiversitätspolitik sind:

  • Die Programmvereinbarungen im Umweltbereich zwischen Bund und Kantonen.
  • Das aktualisierte Landschaftskonzept Schweiz (2020), das die raumrelevanten Ziele für die Behörden konkretisiert.
  • Die Strategie «Anpassung an den Klimawandel», in welcher der Bundesrat die Auswirkungen des Klimawandels auf die Biodiversität berücksichtigt und intersektorale Massnahmen formuliert.
     

Zustand der Biodiversität

Die Biodiversität ist in der Schweiz in einem schlechten Zustand. Die grössten Verluste gehen zurück auf die Zeit zwischen 1850 und 2000. In den letzten zwei Jahrzehnten hat sich der Rückgang der Biodiversität verlangsamt. Doch der Druck auf die Natur ist nach wie vor hoch. Dies ist besonders im Mittelland der Fall, wo die Vielfalt der Artengemeinschaften im Grünland weiterhin abnimmt.

Anders als im Mittelland gibt es im Bergebiet noch viele strukturreiche Landschaften mit einer hohen Biodiversität. In den alpinen Lagen wirkt sich der Klimawandel aber stärker auf die Artenvielfalt aus. Pflanzen- und Schmetterlingsarten, die an kühle Bedingungen angepasst sind, werden von wärmeliebenden Arten verdrängt. Diese erschliessen sich nun die höheren Lagen

Insgesamt 2 % der Arten in der Schweiz sind ausgestorben, 6 % vom Aussterben bedroht, 11 % sind stark gefährdet, 16 % gelten als verletzlich, 12 % sind potenziell gefährdet, 53 % sind nicht gefährdet.
Anteil der Arten nach Gefährdungskategorien in der Schweiz: Insgesamt ergibt sich für 47 % der untersuchten Arten in der Schweiz ein Handlungsbedarf für Artenschutz- und Artenförderungsmassnahmen.
© BAFU

International

Die Schweiz ist einer Reihe von internationalen Abkommen beigetreten, die zum Ziel haben, die Biodiversität grenzüberschreitend zu fördern und zu bewahren.

  • An erster Stelle zu nennen ist das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD). Es verfolgt drei Ziele: Den Schutz der biologischen Vielfalt, ihre nachhaltige Nutzung und den gerechten Ausgleich der Vorteile bei der Nutzung genetischer Ressourcen.
  • Genauer geregelt wird der Zugang zu den genetischen Ressourcen im Nagoya-Protokoll. Dieses Zusatzabkommen zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt schafft einen verlässlichen internationalen Rahmen für den Umgang mit genetischen Ressourcen und sorgt dadurch auch für einen wirtschaftlichen Anreiz für die Erhaltung der biologischen Vielfalt.
  • Daneben gibt es weitere Konventionen, die bestimmte Arten oder spezifische natürliche Milieus abdecken, darunter etwa das Bonner Übereinkommen zur Erhaltung wandernder, wildlebender Tierarten, oder das Berner Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume

Medien

Medienmitteilungen

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Zuständiges Bundesamt

Bundesamt für Umwelt BAFU
Thema Biodiversität

https://www.uvek.admin.ch/content/uvek/de/home/umwelt/biodiversitaet.html