Das Generalsekretariat UVEK nimmt in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung die Eigneraufgaben des Bundes bei Post, SBB, Swisscom und - gemeinsam mit dem Generalsekretariat des VBS - bei Skyguide wahr. Im Generalsekretariat UVEK ist hierfür der Direktionsstab für öffentliche und gemischtwirtschaftliche Unternehmen zuständig.
Steuerungsinstrumente des Bundes
Im Rahmen der vom Parlament beschlossenen Unternehmenserlasse verfügt der Bundesrat als Allein- bzw. Hauptaktionär von Post, SBB, Swisscom und Skyguide über drei Instrumente zur Wahrung seiner Interessen: die Wahl des Verwaltungsrates, die Festlegung von strategischen Zielen sowie die Genehmigung des Geschäftsberichtes und der Jahresrechnung.
Die Wahl der Verwaltungsräte der Unternehmen erfolgt an der Generalversammlung durch einen vom Bundesrat instruierten Vertreter. Die Auswahl der Verwaltungsräte gründet auf professionellen Kriterien (Anforderungsprofile). Der Bundesrat entsendet zudem einen Staatsvertreter in den Verwaltungsrat der Swisscom. Ansonsten hat dieser Vertreter dieselben Rechte und Pflichten wie die von der Generalversammlung gewählten Mitglieder.
Der Verwaltungsrat als oberstes Führungsorgan des Unternehmens trägt gegenüber der vom Bund beherrschten Generalversammlung die volle Verantwortung.
Anforderungsprofil für die Verwaltungsräte:
Post
SBB
Swisscom
Der Bundesrat legt jeweils für vier Jahre so genannt strategische Ziele für Swisscom, Post und SBB fest. Damit macht er gegenüber der Öffentlichkeit – und im Falle von Swisscom gegenüber den anderen Investoren – transparent, welche Erwartungen der Bund als Aktionär an die Unternehmen hat. So schafft er verlässliche Rahmenbedingungen. Die strategischen Ziele des Bundesrates beschränken sich auf die grundsätzliche Ausrichtung der Unternehmen, auf allgemeine finanzielle und personelle Vorgaben sowie auf Leitplanken für Kooperationen und Beteiligungen. Die konkrete Umsetzung der Ziele liegt in der Verantwortung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der Unternehmen.
Der Bundesrat beurteilt einmal jährlich aufgrund eines Berichtes des Verwaltungsrats, ob die Ziele erreicht wurden. Er passt sie bei Bedarf an, nimmt personelle Änderungen im Verwaltungsrat vor oder trifft andere Massnahmen. Der Bundesrat orientiert die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommissionen der Eidgenössischen Räte über seine Einschätzung der Zielerreichung und über seine Beschlüsse.
Der Bundesrat prüft und genehmigt den Geschäftsbericht und die Rechnung anlässlich der Generalversammlung.
Steuerungsprozess
Von besonderer Bedeutung ist die Verknüpfung dieser drei Instrumente, so dass zwischen dem Eigentümer Bund und den Unternehmungen ein Steuerungsprozess entsteht, in welchem Ziele gesetzt und ihre Erreichung systematisch überprüft werden und Korrekturmassnahmen erfolgen können.
Der Ablauf sieht wie folgt aus:
- Der Verwaltungsrat jedes Unternehmens erstattet dem Bundesrat im 1. Quartal jeden Jahres Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele. Er legt dabei dar, inwieweit die einzelnen Ziele erreicht werden konnten, welche Ziele aus welchen Gründen nicht erreicht wurden und welche Massnahmen deshalb ergriffen werden.
- Die federführenden Departemente UVEK und EFD (sowie VBS bei Skyguide) analysieren die eingegangen Berichte und besprechen sie anschliessend mit dem Verwaltungsrat und der Spitze der Geschäftsleitung. Dabei werden zusätzliche Informationsbedürfnisse abgedeckt, offene Fragen bereinigt und bei Bedarf Massnahmen besprochen. Daraus unterbreiten die federführenden Departmente dem Bundesrat einen Bericht über die Erfüllung der strategischen Ziele von Post, SBB, Swisscom und Skyguide.
- Der Bundesrat entscheidet über die Zielerfüllung, genehmigt Geschäftsbericht sowie Jahresrechnung und entlastet den Verwaltungsrat. Bei Bedarf beschliesst der Bundesrat auch über die Anpassung der strategischen Ziele, über personelle Änderungen im Verwaltungsrat oder über weitere sich aufdrängende Massnahmen. Der Bericht wird den Geschäftsprüfungs- und Finanzkommissionen des Parlamentes zugestellt, welche darüber eine Aussprache führen.
- Das Parlament beurteilt sodann im Rahmen seiner Oberaufsicht, ob der Bundesrat seine Eignerrolle richtig wahrnimmt.
Kontakt
Generalsekretariat
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
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