Abstimmung über das CO2-Gesetz

Ein Hausdach mit Solarzellen, im Hintergrund Häuser eines Dorfes, Berge und ein See
Bild: Eternit (Schweiz) AG © meraner-hauser.com

Der Klimawandel trifft die Schweiz als Alpenland besonders hart. Um den Treibhausgas-Ausstoss zu senken, haben Bundesrat und Parlament daher das CO2-Gesetz revidiert. Es wurde am 13. Juni 2021 von der Schweizer Stimmbevölkerung aber abgelehnt. Das bestehende CO2-Gesetz bleibt in Kraft.

Aktuelle Informationen zum Thema:

Das folgende Dossier enthält die im Hinblick auf die Abstimmung erarbeiteten Unterlagen und wird nicht mehr aktualisiert (Stand vom 13. Juni 2021).

Mit dem Klimawandel steigen die Temperaturen auf der ganzen Welt an. Die Hauptursache dafür ist der Ausstoss von Treibhausgasen, insbesondere von Kohlendioxid (CO2). Dieses entsteht beispielsweise durch das Heizen mit Erdöl oder das Verbrennen von Kerosin beim Fliegen. In der Schweiz bekommen vor allem die Landwirtschaft und der Tourismus den Klimawandel stark zu spüren. Hitzetage, Trockenheit und Überschwemmungen nehmen zu, Schneemangel und Erdrutsche häufen sich.

Die Durchschnittstemperatur hat sich in der Schweiz seit 1864 um rund 2 Grad Celsius erhöht – doppelt so stark wie im weltweiten Durchschnitt.
Abweichung von der durchschnittlichen Temperatur der Jahre 1871–1900. Die Linien zeigen die Mittelwerte der Temperaturen von jeweils 10 Jahren.
Quelle: Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz

Das CO2-Gesetz in Kürze

Bundesrat und Parlament wollen den CO2-Ausstoss der Schweiz weiter senken. Dieses Ziel wollen sie mit der Revision des CO2-Gesetzes erreichen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.

Das revidierte CO2-Gesetz beruht nicht auf Verboten, sondern kombiniert – wie bisher – finanzielle Anreize, Investitionen in den Klimaschutz und technischen Fortschritt. Es sorgt mit Lenkungsabgaben dafür, dass sich klimafreundliches Verhalten lohnt: Wer wenig CO2 verursacht, profitiert finanziell. Wer viel CO2 verursacht, bezahlt mehr. Zu den Lenkungsabgaben gehören die bereits bestehende CO2-Abgabe auf Heizöl und Erdgas sowie neu eine Flugticketabgabe.

Die wichtigsten Massnahmen in der Übersicht

Wie funktionieren Klimafonds, die Flugticket- bzw. die CO2-Abgabe? Welche Massnahmen im Verkehrs- und Gebäudebereich gibt es?

Argumente des Bundesrates

Bundesrat und Parlament empfehlen, der Revision des CO2-Gesetzes zuzustimmen - insbesondere aus folgenden Gründen:

Das CO2-Gesetz im Detail

Interviews, Dokumente, Anlässe, Medienmitteilungen

Interviews mit Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Beiträge zum Abstimmungsthema und Dokumente zum Thema

FAQ

Die häufigsten Fragen zum CO2-Gesetz

CO2-Abgabe und Flugticketabgabe

Warum es eine Flugticketabgabe braucht

Klimafonds: Investitionen in die Zukunft

Der Klimafonds finanziert Massnahmen für den Klimaschutz

CO2-Kompensation

Kompensationsprojekte bringen Investitionen in der Schweiz

Gebäude und Mobilität

Abhängigkeit von fossilen Energie soll reduziert werden

Schweizer Klimapolitik im internationalen Kontext

Bei der Bekämpfung des Klimawandels sind alle Länder gefordert

Kosten des neuen CO2-Gesetzes für eine Durchschnittsfamilie

Klimafreundliches Verhalten lohnt sich

Die Verordnung zum CO2-Gesetz

Die Verordnung zum CO2-Gesetz regelt zahlreiche Detailfragen. Der Bundesrat hat am 14. April 2021 den Entwurf der Verordnung in die Anhörung geschickt.

Die Zeit nach 2030

Das CO2-Gesetz regelt den Zeitraum bis 2030. Was gilt danach?

Netto-Null-Ziel

Ab 2050 soll die Schweiz unter dem Strich keine Treibhausgasemissionen mehr ausstossen. Dieses Ziel hat der Bundesrat 2019 beschlossen. Inzwischen hat er die dazu gehörende Strategie gutgeheissen. Diese zeigt, dass Netto-Null machbar und bezahlbar ist. Der Gebäudesektor und der Verkehr können bis 2050 weitestgehend emissionsfrei werden. In anderen Bereichen, zum Beispiel in der Industrie und Landwirtschaft, wird es auch 2050 noch Emissionen geben. Dort braucht es Lösungen wie Einlagerungstechnologien. So kann die Schweiz das Netto-Null-Ziel erreichen.

Gletscher-Initiative

Die Gletscher-Initiative verlangt, dass die Schweiz ab 2050 nicht mehr Treibhausgase ausstossen soll, als natürliche und technische Speicher aufnehmen können. Der Bundesrat hat dieser Initiative einen Gegenvorschlag entgegengestellt. Er verfolgt im Grundsatz dasselbe Ziel wie die Initiative. Bis 2050 sollen die klimaschädlichen Treibhausemissionen der Schweiz auf Netto-Null sinken (vgl. oben).

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

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CH-3003 Bern

Tel.
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Zuständiges Bundesamt

Bundesamt für Umwelt BAFU
Dossier

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