Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 11. September 2025

Klimaschutz

Die Temperaturen steigen weltweit an. Die Schweiz ist vom Klimawandel besonders betroffen, weil sich das Klima in den Alpen doppelt so stark erwärmt wie im weltweiten Durchschnitt. Die Folgen des Klimawandels sind direkt spürbar: Die Gletscher schmelzen, Wasser wird im Sommer knapper, Hitzewellen gefährden die Gesundheit und starke Niederschläge verursachen Hochwasser und Murgänge.

Klimapolitik in der Schweiz

Die Klimaerwärmung wird durch Treibhausgase verursacht, die vorab besonders beim Verbrennen von Erdöl und -gas entstehen. Die Schweiz leistet ihren Beitrag an den international abgestimmten Klimaschutz mit dem CO2-Gesetz und dem Klima- und Innovationsgesetz (in Kraft ab 2025).

Klima- und Innovationsgesetz

Das Klima- und Innovationsgesetz, das die Stimmberechtigten im Juni 2023 angenommen haben, schreibt vor, dass die Schweiz im Jahr 2050 netto Null Treibhausgas-Emissionen aufweist. Deshalb unterstützt es den Umstieg von fossilen auf klimafreundliche Heizungen sowie Investitionen in klimafreundliche Technologien.  

Das Klima- und Innovationsgesetz entstand als indirekter Gegenvorschlag des Parlaments zur Gletscher-Initiative, die 2019 eingereicht wurde. Das Parlament erachtete es als zielführend, der Gletscher-Initiative einen Gesetzes-Entwurf gegenüberzustellen, der die wichtigsten inhaltlichen Ziele im Sinne eines Kompromisses übernimmt. Daraufhin zogen die Initianten die Gletscher-Initiative bedingt zurück.

Das Klima- und Innovationsgesetz bildet den Rahmen für langfristige Klimapolitik der Schweiz und legt die wichtigsten Klimaziele fest. Die konkrete Umsetzung erfolgt dann in weiteren Gesetzen, insbesondere im CO2-Gesetz.

Archiviertes Abstimmungsdossier zum Klima- und Innovationsgesetz vom 18.06.2023

27. November 2024
Bundesrat setzt Klima- und Innovationsgesetz per 1. Januar 2025 in Kraft

29. Oktober 2025
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Änderung der Klimaschutz-Verordnung

Vorbildfunktion des Bundes

Das Klima- und Innovationsgesetz regelt im Artikel 10, dass die Bundesverwaltung eine Vorbildfunktion im Bereich Klima wahrnehmen und 2040 mindestens Netto-Null-Emissionen erreichen soll. Dies umfasst sämtliche Emissionen, die der zentralen Bundesverwaltung zugeordnet werden können. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, wird «Modell ecCo» («Modell Vorbild Klima Bund») aufgebaut. Das Konzept dazu beschreibt die Organisation und Umsetzung dieses Modells. Das bisherige Ressourcen- und Umweltmanagement Bundesverwaltung (RUMBA) wird mit «Modell ecCo» abgelöst.

Bundesgesetz vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG) | Fedlex, Artikel 10

Revidiertes CO2-Gesetz für die Zeit von 2025-2030

Am 15. März 2024 stimmte das Parlament einer Revision des CO2-Gesetzes zu. Bis zum Jahr 2030 sollen die Treibhausgasemissionen gegenüber dem Stand von 1990 halbiert werden. Das revidierte CO2-Gesetz sieht die dafür notwendigen Massnahmen vor. Einerseits führt es bereits bestehende Massnahmen wie das Emissionshandelssystem, das Gebäudeprogramm oder die Emissionsvorschriften für neue Fahrzeuge weiter. Anderseits enthält es eine Reihe neuer gezielter Fördermassnahmen und Anreize, die den Ausstoss von Treibhausgasemissionen senken sollen. Das revidierte CO2-Gesetz bildet die erste Etappe zur Umsetzung der Ziele des Klima- und Innovationsgesetzes (KlG). Das revidierte CO2-Gesetz trat, wie das KlG, am 1. Januar 2025 in Kraft.

Beratung im Parlament CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024

CO2-Gesetz

CO2-Gesetz ab 01.01.2025 (Änderungen)

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. April 2025 die revidierte CO2-Verordnung teilweise rückwirkend auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt.  Sie legt die Reduktionsziele für den Treibhausgas-Ausstoss der verschiedenen Sektoren bis 2030 fest und konkretisiert die dafür nötigen Massnahmen.

2. April 2025
Bundesrat setzt revidierte CO2-Verordnung in Kraft

Wie hängen das Klima- und Innovationsgesetz sowie das revidierte CO2-Gesetz zusammen?

Die beiden Gesetze ergänzen sich. Mit dem Klima- und Innovationsgesetz sind in erster Linie die Ziele der Schweizer Klimapolitik bis 2050 festgelegt. Es ist ein Rahmen-Gesetz. Die Massnahmen, mit denen die Ziele erreicht werden können, sind hauptsächlich im CO2-Gesetz festgehalten. Mit der Revision des CO2-Gesetzes für die Zeit von 2025-2030 wird die erste Etappe des Weges in Richtung Netto-Null-Ziel 2050 umgesetzt.

«Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt» (Klimafonds-Initiative)

Abstimmung am 08.03.2026
Der Bundesrat lehnt die Klimafonds-Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag ab. Aus seiner Sicht ist der von der Initiative geforderte Fonds für die Klimaziele der Schweiz nicht notwendig.

Inhalt der Initiative, Botschaft und Behandlung im Parlament (Website der Bundeskanzlei)

Medienmitteilung des Bundesrats (29.01.2025)

Medienbeiträge

Langfristige Klimastrategie

Klimapolitik nach 2030

Der Bundesrat hat am 12. September 2025 zwei Aussprachen zur Ausgestaltung der Klimapolitik nach 2030 geführt. Zum einen hat er über die Revision des CO2-Gesetzes diskutiert, zum anderen über die rechtlichen Rahmenbedingungen der CO2-Entnahme und -Speicherung. Die Vorlage für das revidierte CO2-Gesetz soll neben Anreizen zur Verminderung von CO2-Emissionen vor allem auf ein zusätzliches Emissionshandelssystem setzen. Auf höhere oder neue Abgaben soll das Gesetz verzichten. Der Ausbau der CO2-Entnahme und -Speicherung soll mit einem Rahmengesetz beschleunigt werden. Das UVEK wird beauftragt, bis Ende Juni 2026 eine Vorlage für das revidierte CO2-Gesetz ab 2030 sowie für das Rahmengesetz auszuarbeiten.

12. September 2025
Bundesrat befasste sich mit Klimapolitik nach 2030

Netto-Null-Ziel

Bis 2050 soll die Schweiz unter dem Strich keine Treibhausgasemissionen mehr ausstossen. Dieses Netto-Null-Ziel hat der Bundesrat 2019 beschlossen. Damit entspricht die Schweiz dem international vereinbarten Ziel, die globale Klimaerwärmung auf maximal 1,5°C gegenüber der vorindustriellen Zeit zu begrenzen.

Mit der Annahme des Klima- und Innovationsgesetzes, das das Netto-Null-Ziel 2050 gesetzlich verankert, ist ein wichtiger Schritt in der langfristigen Klimastrategie der Schweiz erfolgt.

Langfristige Klimastrategie 2050 (Website des Bundesamts für Umwelt BAFU)

29. Januar 2025
Klima: Bundesrat genehmigt neue Verminderungsziele unter dem Pariser Übereinkommen

CO2-Abgabe

Ein zentrales Instrument des geltenden Gesetzes ist die 2008 eingeführte CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe. Die CO2-Abgabe ist eine Lenkungsabgabe. Die Einnahmen werden an Bevölkerung und Unternehmen zurückverteilt. Seit 2022 beträgt diese Abgabe beim Heizöl 120 Franken pro Tonne CO2. Dadurch fliessen bis zu 450 Mio. Franken pro Jahr in CO2-wirksame Massnahmen bei Gebäuden. Eine bessere Isolation von Fenstern, Türen und Fassaden gehört ebenso dazu wie der Ersatz alter Heizungen durch CO2-freie Heizsysteme. Zwei Drittel der CO2-Abgabe fliessen an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurück. 2024 erhält jede in der Schweiz lebende Person mit der Rückverteilung 64.20 Franken.

Klima (Website des Bundesamts für Umwelt BAFU)

Klimapolitik im Ausland

Die Basis für die internationale Klimapolitik ist die UNO-Klimakonvention von 1992. Darin haben sich 193 Staaten verpflichtet, eine gefährliche Störung des Klimasystems zu verhindern, indem sie ihre Emissionen eindämmen.

Kyoto-Protokoll

Eine gewichtige Rolle spielte zunächst das Kyoto-Protokoll; ein Zusatz zur Klimakonvention, der die Industrieländer zwischen 2008 und 2012 und in einer zweiten Periode von 2013 bis 2020 rechtlich bindend zur Begrenzung ihrer Treibhausgasemissionen verpflichtete.

Übereinkommen von Paris

Seit 2020 gilt das Pariser Abkommen, welches das Kyoto-Protokoll ersetzt. An der Klimakonferenz in Paris im Dezember 2015 haben 195 Länder dieses rechtlich bindende Abkommen verabschiedet, das bezweckt, den globalen Anstieg der Temperaturen auf deutlich weniger als 2 Grad, respektive auf 1,5 Grad zu begrenzen. Auch die Schweiz hat das Abkommen unterzeichnet. Sie hat sich stark in den Verhandlungen engagiert und beabsichtigt, den Ausstoss von Treibhausgasen bis 2035 um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 zu senken und bis 2050 klimaneutral zu werden.

Bilaterale Klimaabkommen

Auf der Basis des Pariser Klimaübereinkommens hat die Schweiz als weltweit erstes Land bilaterale Klimaabkommen abgeschlossen, die eine Zusammenarbeit bei der Zielerreichung ermöglichen. Dank diesen Abkommen kann die Schweiz zusätzlich zu den im Inland erzielten Emissionsreduktionen auch einen Beitrag zum globalen Klimaschutz durch Emissionsreduktionen im Ausland leisten. Zum Beispiel, indem sie Klimaschutzprojekte wie dezentrale Photovoltaikanlagen oder den Bau von Biogasanlagen unterstützt. Diese Projekte im Ausland sind aber an strenge Regeln gebunden: Es dürfen sich nicht beide Staaten die durch die Projekte erreichte CO2-Verminderung anrechnen lassen. Zudem müssen bei den Projekten die Menschenrechte und Umweltstandards eingehalten werden.

Bilaterale Vereinbarungen Klima

Klimafinanzierung

Der Klimawandel wirkt sich immer gravierender aus, die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels wird daher immer wichtiger. Vor diesem Hintergrund unterstützt die Schweiz emissionsmindernde Projekte in Entwicklungsländern und deren Bemühungen, sich an die Auswirkungen des Klimawandels anzupassen. Zu diesem Zweck leistet sie Beiträge an Fonds, wie zum Beispiel den Green Climate Fund. Aus diesem Fonds werden Gelder für Klimaschutz-Projekte in Entwicklungsländern bereitgestellt.

9. Dezember 2014

Klimakonferenzen der UNO

Die wichtigsten Klimakonferenzen und das Engagement der Schweiz

Chronologie der Klimapolitik in der Schweiz

Datum

Ereignis

1. Mai 2000

CO2-Gesetz tritt in Kraft.

9. Juli 2003

Beitritt der Schweiz zum Kyoto-Protokoll

16. Februar 2005

Kyoto-Protokoll tritt in Kraft.

1. Juli 2007

Verordnung über die CO2-Abgabe tritt in Kraft.

ab 1. Januar 2008

CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen von 12 Franken pro Tonne CO2-Emissionen

ab 1. Januar 2010

Erhöhung der CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen von 12 auf 36 Franken pro Tonne CO2-Emissionen

Anfang 2010

Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen startet.

1. Juli 2012

CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen

8. Dezember 2012

UNO-Klimakonferenz in Doha: Einigung zur Weiterführung des Kyoto-Protokolls (Kyoto 2) bis 2020

1. Januar 2013

Totalrevidiertes CO2-Gesetz und zugehörige Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen treten in Kraft.

ab 1. Januar 2014

Erhöhung der CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen von 36 auf 60 Franken pro Tonne CO2-Emissionen

12. Dezember 2015

UNO-Klimakonferenz in Paris: Verbindliches Abkommen zur Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf klar weniger als 2 Grad und wenn möglich 1.5 Grad

ab 1. Januar 2016

Erhöhung der CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen von 60 auf 84 Franken pro Tonne CO2-Emissionen

5. November 2017 

Nach Übergabe der Ratifikationsurkunde am 6. Oktober 2017 in New York tritt das Klimaübereinkommen von Paris für die Schweiz offiziell in Kraft.

1. Januar 2018

Verstärkung klimapolitischer Instrumente mit dem ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050

28. August 2019

Der Bundesrat beschliesst das Netto-Null-Ziel: Bis 2050 soll die Schweiz unter dem Strich keine Treibhausgase mehr ausstossen.

ab 1. Januar 2020

Das Emissionshandelssystem der Schweiz ist mit demjenigen der EU Verknüpft. Unternehmen im Schweizer EHS können mit Emissionsrechten im grösseren EU-Markt handeln.

ab 1. Januar 2021

Verlängerung der befristeten Instrumente des CO2-Gesetzes um ein Jahr bis Ende 2021

27. Januar 2021

Die Schweiz reicht ihre langfristige Klimastrategie beim UNO-Klimasekretariat ein. Diese zeigt die Leitlinien zur Erreichung des Netto-Null-Ziels bis 2050 auf.

13. Juni 2021

Totalrevision des CO2-Gesetzes wird in einer Referendumsabstimmung abgelehnt. 

ab 1. Januar 2022

Erhöhung der CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen von 96 auf 120 Franken pro Tonne CO2-Emissionen

18. Juni 2023

Das Klima- und Innovationsgesetz wird in einer Referendumsabstimmung mit 59.1% Ja-Stimmenanteil angenommen.

ab 1. Januar 2025

Das Klima- und Innovationsgesetz und das revidierte CO2-Gesetz treten in Kraft.

Ausführliches Dossier zum Klimawandel

Ausführliche Informationen des Bundesamts für Umwelt (BAFU) zum Klimawandel: Überblick; Fachinformationen (Klimawandel und Auswirkungen, Anpassung, Klimapolitik, Finanzmarkt, Internationales), Klimatipps für den Alltag, aktualitätsbezogene Dossiers, Daten und Indikatoren, Rechtliche Grundlagen, Vollzugshilfen, Publikationen und Studien, Veranstaltungen.

Dossier zu Klimawandel (BAFU)

Weiterführende Informationen

FAQ

Zuständiges Bundesamt

Bundesamt für Umwelt BAFU
Thema Klima