Abstimmung über die Autobahnvignette
Die Schweizer Stimmbevölkerung hat am 24. November 2013 die Vignetten-Vorlage abgelehnt. Damit bleibt der Preis der Autobahnvignette unverändert und die Einführung einer Zweimonatsvignette entfällt. Die an die Vignetten-Vorlage geknüpfte Erweiterung des Nationalstrassennetzes um rund 400 Kilometer kann nicht in Kraft gesetzt werden.
Erweiterung des Nationalstrassennetzes
Der höhere Vignettenpreis dient dazu, die mit der Erweiterung verbundenen Kosten zu decken.
Fragen und Antworten zur Autobahnvignette
Wozu dient die Autobahnvignette? Gibt es noch andere Strassenbenutzungsgebühren? Muss man im Ausland für die Benutzung der Autobahnen auch eine Vignette bezahlen? Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zur Autobahnvignette.
Neuer Netzbeschluss (NEB)
Am 24. November 2013 kann das Volk über den Preis der Jahresvignette abstimmen. Bundesrat und Parlament empfehlen, der Erhöhung auf 100 Franken zuzustimmen. Das Geld dient dazu, die vom Parlament beschlossene Aufnahme von knapp 400 Kilometern bestehender Strecken ins Nationalstrassennetz zu finanzieren.
Strassengebühren: Vergleich mit dem Ausland
Die Benutzung von Autobahnen ist in vielen Ländern kostenpflichtig. In zahlreichen Staaten wird die Gebühr nach gefahrener Strecke und Fahrzeugklasse berechnet.
Bedeutung der Vignetten-Vorlage für die Kantone
Klicken Sie auf den Kanton, um zusätzliche Informationen dazu aufzurufen. Diese sind in der jeweiligen Kantonssprache erhältlich.
Kontakt
Bundeshaus Nord
3003 Bern