Grundsätze der Energiepolitik
Die Energieversorgung der Schweiz ist im Wandel. Um die zukünftigen Herausforderungen zu bewältigen, braucht es energiepolitische Rahmenbedingungen, die einen möglichst raschen Zubau der inländischen Stromproduktion, eine weitgehende Elektrifizierung/Dekarbonisierung der Energieversorgung und eine immer effizientere Energienutzung ermöglichen. Die Fortschritte in der Schweiz werden auch durch grundlegende Veränderungen der Energiemärkte beeinflusst. Diese werden durch wirtschaftliche, politische und technologische Entwicklungen im In- und Ausland verursacht.

Grundlage für die Energiepolitik der Schweiz ist der Energieartikel, der seit 1990 in der Bundesverfassung verankert ist. Das Energiegesetz, das CO2-Gesetz, das Klima- und Innovationsgesetz oder das Stromversorgungsgesetz bauen darauf auf und bilden zusammen das Instrumentarium für eine nachhaltige und moderne schweizerische Energiepolitik
Energiestrategie 2050
2017 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das revidierte Energiegesetz angenommen. Es bildete den ersten Schritt zur Umsetzung der Energiestrategie 2050. Sie hat folgende Ziele:
- den Ausbau der erneuerbaren Energien in der Schweiz voranzutreiben
- die Abhängigkeit von fossilen Energien aus dem Ausland zu reduzieren,
- den Energieverbrauch zu senken,
- die Energieeffizienz zu erhöhen.
Die bestehenden Kernkraftwerke können in Betrieb bleiben, solange sie sicher sind. Der Bau neuer Kernkraftwerke ist aber verboten.
Energiestrategie 2050 (Website des Bundesamtes für Energie BFE)
Energieperspektiven 2050+
Ende 2020 hat das UVEK die Energieperspektiven 2050+ veröffentlicht. Sie entwickeln die Energiestrategie 2050 weiter, indem sie in Szenarien technologische Pfade aufzeigen. Mit diesen können sowohl die Zielsetzungen der Energiepolitik (eine sichere und weitgehend erneuerbare Energieversorgung bis 2050) als auch der Klimapolitik (Netto-Null-Emissionen bis 2050) erreicht werden.
Energieperspektiven 2050+ (Website des Bundesamts für Energie BFE)
Aktuelle energiepolitische Geschäfte
Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien
Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien schafft die Grundlagen, um im Inland rasch mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Sonne, Wind oder Biomasse zu produzieren. Dazu werden die bestehenden Förderinstrumente und Regelungen für Produktion, Transport, Speicherung und Verbrauch von Strom mit neuen Massnahmen ergänzt. Der Ausbau soll vor allem auf Dächern und Fassaden von Gebäuden erfolgen.
Das Parlament hat die Vorlage im September 2023 verabschiedet. Dagegen wurde das Referendum ergriffen, am 9. Juni 2024 hat das Stimmvolk sie mit 68,7 Prozent Ja-Stimmen angenommen.
Für Bundesrat und Parlament ist das Bundesgesetz wegweisend: Es leistet einen wichtigen Beitrag zu einer verlässlichen Stromversorgung unseres Landes, schont Natur und Landschaft und ist ein konkreter Schritt, um die Nutzung fossiler Energien zu reduzieren.
Archiviertes Abstimmungsdossier zur Vorlage für eine sichere Sromversorgung vom 09.06.2024
Klima- und Innovationsgesetz
Im Juni 2023 haben die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das «Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit» (Klima- und Innovationsgesetz) angenommen. Es setzt den Rahmen für die Klimapolitik der Schweiz und legt Zwischenziele für die Verminderung des Treibhausgas-Ausstosses bis 2050 fest. Mit befristeten Fördermassnahmen werden der Ersatz von fossilen Heizungen durch klimafreundliche Heizsysteme und auch der Ersatz von Elektroheizungen unterstützt, die heute noch sehr viel Strom im Winter verbrauchen. Das stärkt auch die Stromversorgungssicherheit der Schweiz. Ausserdem unterstützt das Klima- und Innovationsgesetz befristet auch Unternehmen, die innovative klimafreundliche Technologien einsetzen.
Archiviertes Abstimmungsdossier zum Klima- und Innovationsgesetz vom 18.06.2023
Blackout-Initiative
13. August 2025
Initiative «Blackout stoppen» – Bundesrat verabschiedet Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag
Der Bundesrat hat am 13. August 2025 die Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» verabschiedet. Er lehnt die Volksinitiative ab, will mit dem Gegenvorschlag aber das Kernenergiegesetz so anpassen, dass neue Kernkraftwerke in der Schweiz wieder bewilligt werden können. Damit wird die Kernenergie als Option für die langfristige Sicherheit der schweizerischen Energieversorgung offengehalten.
Eidgenössische Initiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)»
Waldschutz-Initiative und Gemeindeschutz-Initiative
22. Oktober 2025
Bundesrat lehnt «Waldschutz-Initiative» und «Gemeindeschutz-Initiative» ab
Der Bundesrat hat am 22. Oktober 2025 eine Aussprache zu den zwei Volksinitiativen «Gegen die Zerstörung unserer Wälder durch Windturbinen (Waldschutz-Initiative)» und «Für den Schutz der direkten Demokratie bei Windparks (Gemeindeschutz-Initiative)» geführt. Er lehnt beide Initiativen ohne Gegenvorschlag ab. Die Kernanliegen der beiden Initiativen zum Schutz der Wälder und der Gemeinden werden in der geltenden Gesetzgebung bereits berücksichtigt und mit dem vom Parlament im Herbst 2025 verabschiedeten Beschleunigungserlass gestärkt. Das UVEK wird dem Bundesrat die Botschaften zu den beiden Initiativen im Mai 2026 vorlegen.
Energie in Kürze

Einsparungen und Alternativen: Wissenswertes zum Thema Energie
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