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Veröffentlicht am 21. Mai 2017

Erneuerbare Energien fördern

Aktuelle Informationen zum Thema:

Energiepolitik (UVEK)

Energiestrategie 2050 (BFE)

Das Energiegesetz bezweckt, die einheimischen erneuerbaren Energien zu stärken. Dazu gehören die traditionelle Wasserkraft und die "neuen" erneuerbaren Energien wie Sonne, Holz, Biomasse, Wind und Geothermie. Das lohnt sich: Je mehr erneuerbare Energien verfügbar sind, desto weniger ist die Schweiz auf Importe fossiler Energien angewiesen.  

Kuchengrafik die zeigt, dass 75% der Energieträger in der Schweiz importiert werden.

Seit 2009 werden die erneuerbaren Energien mit der Einspeisevergütung gefördert. Dieses System wird weitergeführt. Es vergütet Produzenten den Strom aus Sonne, Wind, Biomasse, Geothermie oder Kleinwasserkraftwerken, den sie in das Stromnetz einspeisen. Die Vergütungstarife werden periodisch gesenkt, um die erneuerbaren Energien näher an den Markt zu führen. Dieses System wird mit der Vorlage weiter optimiert: Neu müssen Betreiber von Anlagen ab einer gewissen Grösse ihren Strom selbst vermarkten. Das erhöht den Anreiz, Strom einzuspeisen, wenn die Nachfrage hoch ist.

Neue Kleinwasserkraftwerke werden nicht mehr gefördert, da angesichts ihrer geringen Stromproduktion der Eingriff in die Natur oft unverhältnismässig gross ist. Neue Grosswasserkraftwerke hingegen können künftig von Investitionsbeiträgen profitieren. Solche Beiträge werden zudem für neue Photovoltaik- und Biomasseanlagen gewährt. Künftig können auch bestehende Wasserkraftwerke unterstützt werden, da sie wegen der tiefen Preise auf dem europäischen Strommarkt derzeit kaum mehr kostendeckend produzieren können. Die Unterstützung ist auf fünf Jahre befristet.

Erneuerbare als nationales Interesse

Um den Bau von Anlagen für erneuerbare Energien zu erleichtern, kommt diesen Anlagen neu wie dem Natur- und Heimatschutz ein nationales Interesse zu. Die Behörden müssen die beiden Interessen bei der Bewilligung grosser Wasser- und Windkraftanlagen gleich gewichten. Jeder Fall ist aber einzeln zu beurteilen, um den verschiedenen Anliegen gerecht zu werden.

Finanzierung

Die Förderung der einheimischen erneuerbaren Energien und der Stromeffizienz wird über den Netzzuschlag finanziert, den Haushalte und Unternehmen bezahlen. Dieser beträgt heute 1.5 Rp./kWh . Mit der Vorlage soll er auf 2.3 Rp./kWh erhöht werden. Das ergibt zusätzliche rund 480 Millionen Franken pro Jahr. Ein Viertel der Erhöhung, also 0.2 Rp./kWh oder 120 Millionen Franken, kommt bestehenden Grosswasserkraftwerken zugute.

Ein Haushalt mit vier Personen und durchschnittlichem Stromverbrauch wird mit der Erhöhung des Netzzuschlags rund 40 Franken pro Jahr mehr bezahlen müssen als heute (Durchschnittlicher Stromverbrauch eines Haushalts mit vier Personen: 5000 kWh/Jahr). Stromintensive Firmen erhalten wie bisher unter gewissen Voraussetzungen den Netzzuschlag rückerstattet. Diese Voraussetzungen werden mit der Vorlage erleichtert.)

Die Förderung wird befristet: Für Einspeisevergütungen dürfen neue Zusagen bis Ende 2022 erfolgen, für Investitionsbeiträge bis 2030. Das Parlament hat damit sichergestellt, dass die Fördermassnahmen auslaufen und die Kosten begrenzt sind.

Grafische Darstellung der Entwicklung der spezifischen Investitionskosten (CHF/kWp) für eine 30 kW Photovoltaik-Anlage in der Schweiz. In der Periode von 2010 bis 2017 war eine Reduktion von 70% zu beobachten.

Massnahmen des Energiegesetzes im Bereich der erneuerbaren Energien