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Veröffentlicht am 22. Oktober 2026

Initiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk»

Am 29. November 2026 entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Initiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk». Sie will den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, verbieten. Das Initiativkomitee möchte damit unter anderem Tiere schützen, die Sicherheit und die Gesundheit der Bevölkerung verbessern und eine nationale Regelung schaffen. Für Bundesrat und Parlament geht die Initiative zu weit. Es gibt bereits zahlreiche Vorschriften wie Altersgrenzen und Bewilligungspflichten, die den Gebrauch von Feuerwerk regeln. Zudem können die Kantone und die Gemeinden den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern beschränken oder verbieten – etwa bei Trockenheit.

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist heute mit gewissen Einschränkungen erlaubt. Bund, Kantone und Gemeinden regeln Einfuhr, Verkauf und Verwendung von Feuerwerkskörpern, etwa mit Altersgrenzen, Bewilligungspflichten und Einfuhrbeschränkungen. Die Kantone und die Gemeinden können den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern zusätzlich einschränken oder verbieten, beispielsweise bei Trockenheit. Belastungen und Risiken lassen sich so begrenzen.

Inhalt der Initiative

Die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» will Tiere und Menschen vor Feuerwerkslärm schützen, die Verschmutzung der Natur reduzieren sowie Unfälle und Brände vermeiden. Sie verlangt, dass der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, verboten werden. Für Anlässe von überregionaler Bedeutung können die Kantone Ausnahmen bewilligen. Die Initiative lässt offen, was Feuerwerkskörper, die Lärm erzeugen, und Anlässe von überregionaler Bedeutung sind.

Inhalt der Initiative, Botschaft und Behandlung im Parlament (Website der Bundeskanzlei)

Folgen einer Annahme der Initiative

Bei Annahme der Initiative würde in der Bundesverfassung ein Verbot verankert: Der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, wären landesweit grundsätzlich verboten. Erlaubt bleiben sollen lärmarme Feuerwerkskörper, etwa bengalische Feuer oder herkömmliche Vulkane. Parlament und Bundesrat hätten nach Annahme der Initiative zwei Jahre Zeit, um das Verbot im Detail zu regeln. Sie müssten insbesondere festlegen, welche Feuerwerkskörper als lärmarm gelten und somit erlaubt blieben. Für Anlässe von überregionaler Bedeutung könnten die zuständigen kantonalen Behörden auf Gesuch hin Ausnahmebewilligungen erteilen.

Argumente des Bundesrates und des Parlaments

Bundesrat und Parlament sind sich bewusst, dass lärmerzeugendes Feuerwerk negative Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Umwelt haben kann. Die Initiative geht mit ihrem Verbot jedoch zu weit. Die Auswirkungen von Feuerwerk sind zeitlich und örtlich begrenzt. Zudem können Kantone und Gemeinden bereits heute den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern einschränken. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative insbesondere aus folgenden Gründen ab:

Abstimmungsbüchlein mit den Argumenten des Bundesrats und des Initiativkomitees (PDF)

Videos

Medienkonferenz (22.10.2026)

Bundesrat Albert Rösti erläutert an einer Medienkonferenz, warum der Bundesrat die Feuerwerksinitiative ablehnt.

Abstimmungsbüchlein / Abstimmungstext / Botschaft

Abstimmungserläuterungen (PDF)

Inhalt der Initiative, Botschaft und Behandlung im Parlament (Website der Bundeskanzlei)

Faktenblatt

Interviews

Feuerwerksinitiative: Interviews und Diskussionssendungen mit Bundesrat Albert Rösti

Umweltpolitik (Dossier UVEK)

Fragen und Antworten zur Feuerwerksinitiative (Dossier BAFU)

Feuerwerke und Umweltbelastung (Website des Bundesamts für Umwelt BAFU)

Behandlung der Initiative im Parlament

Volksabstimmung vom 29. November 2026: Feuerwerksinitiative (admin.ch)

Medienmitteilungen

16.10.2024
Der Bundesrat lehnt die «Feuerwerksinitiative» ab