Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 5. Dezember 2025

Abkommen Schweiz–EU: Strom, Landverkehr, Luftverkehr, Weltraum

Der Bundesrat hat die Abkommen des Pakets zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) gutgeheissen. Das Paket umfasst unter anderem die Aktualisierung der bestehenden Abkommen zu Land- und Luftverkehr sowie den Abschluss eines neuen Stromabkommens – zentrale Themenbereiche des UVEK.

Ergebnis der Vernehmlassung: Klare Mehrheit befürwortet Paket Schweiz–EU (Medienmitteilung, 05.12.2025)

Medienkonferenz des Bundesrats, 05.12.2025

Paket Schweiz-EU: Der Bundesrat heisst die Abkommen gut und eröffnet die Vernehmlassung (Medienmitteilung, 13.06.2025)

Medienkonferenz des Bundesrats, 13.06.2025

Stromabkommen

Die Schweiz ist mit über 40 grenzüberschreitenden Stromleitungen eng mit dem europäischen Stromnetz verbunden. Bis anhin ist diese Integration jedoch mit der EU nicht rechtlich abgesichert. Ein Stromabkommen zwischen der Schweiz und der EU soll den Zugang der Schweiz zum europäischen Strommarkt ermöglichen. Es leistet einen wichtigen Beitrag, um Herausforderungen bei der Netzstabilität und der Versorgungssicherheit zu bewältigen.

Ab Inkrafttreten des Stromabkommens können alle Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Stromlieferanten frei wählen und sind nicht mehr an die heute festgelegte Grundversorgung durch den lokalen Verteilnetzbetreiber gebunden. Wer keinen Wechsel in den Markt wünscht, bleibt automatisch in der Grundversorgung beim lokalen Energieversorger mit regulierten Preisen. Anspruch auf die Grundversorgung haben Kundinnen und Kunden (Haushalte und kleinere Unternehmen) mit einem Verbrauch von maximal 50 MWh pro Jahr und Arbeitsstätte.

In Bezug auf die Grundversorgung beauftragt der Bundesrat das UVEK, in Zusammenarbeit mit dem EDA, bis Ende Januar 2026 Vorschläge zur Ausgestaltung der Grundversorgungsschwelle zu unterbreiten, wie auch stromintensive Kleinunternehmen in der Grundversorgung verbleiben können.

Vernehmlassung zum Paket Schweiz–EU: Medienmitteilung des Bundesrats mit Kapitel zum Stromabkommen, 05.12.2025

Medienmitteilung des Bundesrats zu den Eckpunkten zur Umsetzung des Stromabkommens, 14.05.2025

Medienkonferenz von Bundesrat Albert Rösti, 14.05.2025

Faktenblatt Stromabkommen (PDF) (13.06.2025)

Landverkehrsabkommen

Das Landverkehrsabkommen sichert die Schweizer Errungenschaften im öV und die Erfolge der Schweizer Verlagerungspolitik. Sie stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz im Strassen- und Schienenverkehr. Der wichtige Zugang zum EU-Markt ist für Schweizer Unternehmen auf der Strasse und der Schiene gewährleistet. Der internationale Schienenpersonenverkehr wird unter klaren Bedingungen geöffnet, um die hohe Qualität des Schweizer öV-Systems – beispielsweise den Taktfahrplan – zu erhalten. Gleichzeitig wird mit der Öffnung eine Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Kundinnen und Kunden von zusätzlichen Angeboten im grenzüberschreitenden Verkehr profitieren können.

Die europäischen Bahnen, die internationale Verbindungen in die Schweiz anbieten, müssen auf dem Schweizer Streckenabschnitt die schweizerischen Sozialstandards einhalten. Der Bund hat zusammen mit den Gewerkschaften und Personalverbänden des öffentlichen Verkehrs diesbezüglich eine Weisung erarbeitet, welche auf Verordnungsstufe verankert werden soll.

Vernehmlassung zum Paket Schweiz–EU: Medienmitteilung des Bundesrats mit Kapitel zum Landverkehrsabkommen, 05.12.2025

Medienmitteilung des Bundesrats zur Einhaltung der schweizerischen Sozialstandards beim internationalen Schienenpersonenverkehr, 14.05.2025

Faktenblatt Landverkehrsabkommen (PDF) (13.06.2025)

Luftverkehrsabkommen

Die Schweiz ist ein global stark vernetztes Land mitten in Europa. Entsprechend wichtig ist die internationale Koordination. Das Abkommen schafft gleiche Bedingungen für schweizerische und europäische Fluggesellschaften und regelt den gegenseitigen Zugang zum liberalisierten Luftverkehrsmarkt. Durch das Abkommen kann die Schweiz an europäischen Forschungsprogrammen zur Modernisierung der Flugsicherung und Förderung neuer Technologien teilnehmen – ein wichtiger Schritt in Richtung einer sicheren und effizienten Zukunft des Luftverkehrs. Das Abkommen garantiert auch in Zukunft ein hohes und kohärentes Sicherheitsniveau.

Faktenblatt Luftverkehrsabkommen (PDF) (13.06.2025)

Weltraum

Die EU betreibt im Rahmen ihres Weltraumprogramms das Satellitennavigationssystem Galileo sowie das europäische geostationäre Navigationssystem EGNOS. Anfang 2014 schloss die Schweiz mit der EU ein unbefristetes Kooperationsabkommen ab, das die Teilnahme der Schweiz an Galileo und EGNOS regelt. Dieses Abkommen sieht das Recht der Schweiz zur Teilnahme an der Agentur der EU für das Weltraumprogramm (European Union Agency for the Space Programme, EUSPA) vor. Die Modalitäten der Teilnahme an der EUSPA müssen in einem separaten Zusatzabkommen geregelt werden.

Das EUSPA-Abkommen stärkt die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU im strategischen Bereich der Raumfahrt. Die Teilnahme an der EUSPA dient der Komplettierung des Kooperationsabkommens und gewährleistet langfristig die Investitionen der Schweiz in die EU-Infrastrukturprojekte Galileo und EGNOS. Zudem erhält die Schweiz Zugang zu wichtigen Informationen über den operativen Betrieb und die Weiterentwicklung der EU-Weltraumprogramme. Die Teilnahme an der EUSPA ist nur mit der Unterzeichnung des Abkommens zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der Schweiz und EU möglich.

Faktenblatt Weltraum (PDF) (13.06.2025)

Abkommen

Am 13. Juni 2025 hat der Bundesrat die von beiden Seiten ausgehandelten Abkommen, Protokolle und gemeinsamen Erklärungen gutgeheissen.

Übersicht Abkommen, Protokolle und Erklärungen (Website EDA)

Weiterführende Informationen