Verkehr ’45
Bevölkerung und Wirtschaft sind auf eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur angewiesen. Der geplante Ausbau der Infrastrukturprojekte ist jedoch mit Herausforderungen verbunden. Im Bahnbereich verursachen die bisher geplanten Projekte Mehrkosten von rund 14 Milliarden Franken, sofern der Bund keine Massnahmen ergreift. Im Strassenbereich hat die Bevölkerung den letzten Ausbauschritt an der Urne abgelehnt. Vor diesem Hintergrund hat das UVEK die ETH Zürich mit einer unabhängigen Priorisierung der Ausbauprojekte beauftragt.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. Oktober 2025 das Gutachten der ETH Zürich zur Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastrukturen zur Kenntnis genommen. Das Gutachten dient als Grundlage für die weiteren Arbeiten. Konkret wird der Bundesrat auf der Basis des Gutachtens den nächsten STEP-Ausbauschritt für Bahn und Strasse sowie das Programm Agglomerationsverkehr festlegen und damit entscheiden, welche Infrastrukturprojekte in den kommenden 20 Jahren bis im Jahr 2045 prioritär zu verwirklichen sind.
Weiteres Vorgehen des Bundesrates

Mit der Priorisierung durch die ETH Zürich und der anschliessenden politischen Entscheidung durch den Bundesrat soll eine geordnete, finanzierbare und gesamtheitlich abgestimmte Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur bis 2045 sichergestellt werden.
Der Bundesrat hat das weitere Vorgehen wie folgt festgelegt:
- Das UVEK soll dem Bundesrat bis Ende Januar 2026 die Projekte zum Entscheid vorlegen, die in die Ausbauschritte der Nationalstrasse und der Eisenbahninfrastruktur sowie das Programm Agglomerationsverkehr ab der 5. Generation aufgenommen werden sollen.
- Für den Ausbau der Bahninfrastruktur soll das UVEK eine Variante erarbeiten, die von zusätzlichen Einnahmen ausgeht. Dies erfordert Massnahmen, wie sie in der Motion KVF-S 25.3953 «Alimentierung und Liquidität Bahninfrastrukturfonds sicherstellen» zur Debatte gestellt werden, wobei der Bundesrat nur Massnahmen berücksichtigen möchte, die nicht im Widerspruch zum Entlastungspaket 27 und zur Schuldenbremse stehen. Im Strassenbereich und für das Programm Agglomerationsverkehr wird von den bestehenden finanziellen Rahmenbedingungen ausgegangen.
- Die Ausbauschritte für die Nationalstrasse und die Eisenbahninfrastruktur sowie die Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr werden in einer Vernehmlassungsvorlage gebündelt. Mit der Bündelung soll die gesamtheitliche und verkehrsträgerübergreifende Planung bei den kommenden Ausbauschritten deutlich gemacht werden. Gegen die Bundesbeschlüsse über den Nationalstrassen- und den Bahninfrastrukturausbau wird wie bisher separat ein Referendum vorgesehen.
- An der bisherigen Vorgehensweise eines gestaffelten Ausbaus wird festgehalten, soweit dies inhaltlich sinnvoll ist. In der Vernehmlassungsvorlage wird der Bundesrat folglich einen Ausbauschritt 2027 für die Strasse, die Bahn und die Beiträge an das Programm Agglomerationsverkehr beantragen. Gleichzeitig wird der Bundesrat einen Ausblick auf die weiteren Ausbauschritte 2031 und 2035 geben.
Das UVEK hat den Auftrag, dem Bundesrat die Vernehmlassungsvorlage bis Ende Juni 2026 vorzulegen.
Gutachten
Medienmitteilung und Medienkonferenz
9. Oktober 2025
Verkehr ’45: Bundesrat legt weiteres Vorgehen für Infrastrukturausbau fest
Medienkonferenz des Bundesrates (09.10.2025)
Faktenblätter
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