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Veröffentlicht am 19. Juni 2026

Verkehr ’45

Der Bundesrat hat am 19. Juni 2026 die Vernehmlassungsvorlage für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur bis 2045 verabschiedet. Ziel ist eine gezielte, koordinierte Weiterentwicklung von Schiene, Strasse und Agglomerationsverkehr. Die Vernehmlassung dauert bis zum 9. Oktober 2026.

  • Der Bundesrat legt mit der Vorlage «Verkehr ‘45» fest, welche Projekte in den Bereichen Schienen-, Strassen- und Agglomerationsverkehr bis 2045 prioritär verwirklicht werden sollen.
  • Als Basis dienen ein Gutachten der ETH Zürich im Auftrag des Bundes sowie Einschätzungen und Analysen der zuständigen Bundesämter ARE, ASTRA und BAV.
  • Der Bundesrat hat am 19. Juni 2026 die Vernehmlassungsvorlage verabschiedet.

Mit der Vernehmlassungsvorlage «Verkehr ‘45» sollen die Kapazitäten auf der Schiene erhöht, Engpässe auf der Nationalstrasse reduziert und Verkehrsprojekte in Agglomerationen gefördert werden. Der Bundesrat will damit erstmals den Infrastrukturausbau über alle Verkehrsträger in einer gemeinsamen Vorlage bündeln.

Weiterentwicklung der Bahninfrastruktur

Der Bundesrat will das Bahnangebot schrittweise weiterentwickeln. Für den kurzfristigen Angebotsausbau per 2030 ist eine Verbesserung der Verbindung Biel – Lausanne/Genf vorgesehen. Dazu sind Investitionen im Raum Renens notwendig. Vorgesehen sind zudem Investitionen von rund 3 Milliarden Franken für zusätzliche Angebote per 2035, darunter der Viertelstundentakt zwischen Bern und Zürich, Halbstundentakte zwischen Bern und Luzern, Basel und Zürich sowie im Mittelland systematische Halbstundentakte im Regionalverkehr. Weiter sind unter anderem ein Ausbau des Regionalverkehrs im Raum Genf – Lausanne, eine Taktverdichtung zwischen Bellinzona und Locarno sowie längere Züge dank längeren Perrons in der Zürcher S-Bahn in Prüfung.

Botschaft 2027

Im Hinblick auf das künftige Angebotskonzept mit Zeithorizont 2045 will der Bundesrat eine Reihe von strategischen Netzelementen realisieren, wie sie auch von der ETH Zürich empfohlen worden sind. Es sind dies die Ligne directe Neuchâtel – La-Chaux-de-Fonds, der Ausbau des Bahnhofs Genf Cornavin, der Ausbau des Bahnhofs Basel SBB, der Zimmerberg-Basistunnel II, das vierte Gleis Zürich Stadelhofen, eine erste Etappe des Durchgangsbahnhofs Luzern und der Grimseltunnel. Dazu kommen verschiedene strategische Netzelemente von regionaler Bedeutung im Umfang von rund 2 Milliarden Franken. Damit mit den vorgesehenen Schlüsselprojekten ein funktionierendes Angebotskonzept für den Zeithorizont 2045 möglich ist, sind zusätzliche Mittel für ergänzende Infrastrukturmassnahmen wie zusätzliche Weichen, Abstellanlagen oder angepasste Signalisierungen notwendig. Hierfür ist ein erster Rahmenbetrag von 1,8 Milliarden Franken vorgesehen.

In der Botschaft 2027 sieht der Bundesrat überdies Mittel für die Digitalisierung des Bahnnetzes (Führerstandsignalisierung), für weitere Planungs- und Projektierungsarbeiten, für Seilbahnanlagen sowie für die Mitfinanzierung von Infrastrukturausbauten im grenznahen Ausland im Umfang von insgesamt 2 Milliarden Franken vor. Dies ergibt ein Total für den Ausbauschritt 2027 von rund 20 Milliarden Franken.

Botschaft 2031

Weitere strategische Netzelemente will der Bundesrat dem Parlament mit einer Botschaft im Jahr 2031 vorlegen. Neben der Finanzierung des Projekts Morges – Perroy gehören dazu nach aktueller Planung die zweite Etappe des Durchgangsbahnhofs Luzern sowie eine Durchmesserlinie für Basel. Das ursprünglich geplante Herzstück Basel ist weder innert nützlicher Frist noch zu angemessenen Kosten umsetzbar. Gemeinsam mit den beiden Basel wird eine alternative Lösung für den Bahnhof Basel SBB erarbeitet. Eine erste Etappe dieser Lösung soll dem Parlament ebenfalls im Jahr 2031 vorgelegt werden.

Weiterentwicklung der Nationalstrassen

Das Nationalstrassennetz ist für Personen- und Güterverkehr zentral. Um Engpässe zu beseitigen, Staustunden zu senken und Ausweichverkehr zu verhindern, will der Bundesrat die Nationalstrassen schrittweise weiterentwickeln. Vorrang erhalten Projekte mit hohem Nutzen und rascher Umsetzbarkeit.

Ausbauschritt 2027

Im Ausbauschritt 2027 will der Bundesrat zwei Projekte aufnehmen, die beide die Autobahn A1 betreffen: Der 6-Spurausbau Aarau-Ost – Verzweigung Birrfeld (AG) beseitigt zwischen Zürich und Bern einen Engpass auf der West-Ost-Achse. Mit dem 6-Spurausbau Perly – Bernex (GE) kann ein Engpass in der Region Genf beseitigt und das städtische Verkehrsnetz entlastet werden. Beide Projekte erleichtern zudem die nötigen Unterhaltsarbeiten. Das Investitionsvolumen für die beiden Projekte beträgt rund 1,6 Milliarden Franken.

Finanzierung von Betrieb und Substanzerhalt

Für Betrieb und Unterhalt der Nationalstrasse ist der verfügbare Zahlungsrahmen bis Ende 2027 definiert. Damit die Strassen langfristig sicher zur Verfügung stehen, will der Bundesrat in den Jahren 2028 bis 2031 9,46 Milliarden Franken (inkl. Mehrwertsteuer und Teuerung) in den Betrieb, Unterhalt und in die Anpassungen der bestehenden Anlagen an aktuelle Normen investieren.

Realisierungshorizont 2045

Dem Realisierungshorizont 2045 sind neben den beiden genannten Vorhaben acht weitere Projekte zugeordnet.

Horizont 2055

Dem Horizont 2055 werden neun Projekte zugeteilt.

Weitere Projekte nach 2055

Sieben weitere Projekte, deren Notwendigkeit erst nach 2055 besteht, sind dem weiteren Horizont nach 2055 zugeordnet.

Nicht weiterverfolgte Bauprojekte

31 weitere Projekte aus dem bisherigen STEP-Nationalstrassenprogramm mit geringerem Nutzen-Kosten-Verhältnis – insgesamt rund 16 Milliarden Franken – sollen nicht weiterverfolgt werden. Dazu gehören unter anderem die mit dem Ausbauschritt 2023 abgelehnten Kapazitätserweiterungsprojekte zwischen Le Vengeron und Nyon sowie zwischen Schönbühl und Kirchberg. Für diese Abschnitte prüft das UVEK betriebliche Massnahmen wie die temporäre Umnutzung von Pannenstreifen, um den Verkehr während der Stosszeiten zu verflüssigen.

Auch im Bereich der Bahninfrastruktur kommt es zu Streichungen. Auslöser sind die knappen finanziellen Mittel, die Neupriorisierung im Gutachten der ETHZ sowie der empfohlene Strategiewechsel (Fokus auf grosse, strukturell wirksame Projekte statt kleinteilige Verbesserungen). Diese Elemente machen es unabdingbar, dass die Bundesversammlung auf rund 70 bereits beschlossene Massnahmen im Umfang von rund 2,5 Milliarden Franken zurückkommt. Dies hat grössere Abstriche am ursprünglich geplanten Angebotsausbau 2035 zur Folge. Bei verschiedenen der zu streichenden Projekte ist noch unklar, ob sie als Ergänzungsmassnahmen im Horizont 2045 in gleicher oder ähnlicher Form wieder notwendig werden, damit die bis dann strategischen Netzelemente ihren vollen Nutzen entfalten können. Diese Projekte sind in der Tabelle kursiv dargestellt. Die Planung läuft bis zur Botschaft 2031, in welcher die für den Horizont 2045 definitiv benötigten Ergänzungsmassnahmen beschlossen werden.

Das BAV sistiert die rund 70 zu streichenden Projekte in der Regel beim nächsten Phasenwechsel, in begründeten Fällen auch während einer Phase. Damit wird sichergestellt, dass die vorhandenen Ressourcen und Mittel haushälterisch eingesetzt und auf die prioritären Projekte fokussiert werden. Der definitive Entscheid zur Streichung von Projekten liegt beim Parlament.

Programm Agglomerationsverkehr

Der Ausbau von Schiene und Strasse wird durch das Programm Agglomerationsverkehr ergänzt. Damit unterstützt der Bund eine koordinierte Verkehrs- und Siedlungsentwicklung in den Ballungsräumen.

Die ETH Zürich hat in ihrem Gutachten ausschliesslich grössere Agglomerationsprojekte beurteilt, die Kosten von über 50 Millionen Franken aufweisen. Der Bundesrat ist vom Nutzen der Projekte überzeugt und will diese in einer der nächsten Generationen des Programms Agglomerationsverkehr mitfinanzieren. Die Massnahmen, die im Rahmen der Agglomerationsprogramme 5. Generation beschlossen werden sollen, betreffen die Agglomerationsprogramme Genf, Lausanne – Morges, Zürich, Aareland und Burgdorf und kosten den Bund rund 200 Millionen Franken. Zusätzlich schlägt der Bundesrat in der Vernehmlassung die Unterstützung von über 1000 weiteren Projekten unter 50 Millionen Franken vor. Die Projekte stammen aus 40 Agglomerationen.

Ausblick auf Programm Agglomerationsverkehr ab 6. Generation

Die restlichen im Gutachten der ETH Zürich als prioritär bezeichneten Vorhaben werden je nach Antrag der Agglomerationen und der verfügbaren finanziellen Mittel in einer der nächsten Generationen des Programms Agglomerationsverkehr zur Mitfinanzierung beantragt.

Finanzierung und Effizienz

Bahn

Zur Finanzierung des geplanten Bahnausbaus sieht der Bundesrat vor, das aktuell bis 2030 befristete Mehrwertsteuerpromille als Einnahmequelle für den Bahninfrastrukturfonds (BIF) zu verlängern. Damit werden bis 2045 zusätzliche Einnahmen von rund 8 Milliarden Franken generiert. Gleichzeitig sollen neue Vorgaben helfen, Kosten zu stabilisieren und Budgetüberschreitungen zu vermeiden. Künftig werden nur noch Projekte in einen Ausbauschritt aufgenommen, die ein abgeschlossenes Vorprojekt vorweisen können. Zudem soll der bestehende Spielraum bei den Normen besser ausgeschöpft werden, um Kosten zu sparen. Weiter soll die Digitalisierung des Bahnbetriebs vorangetrieben werden, damit Züge in kürzeren Abständen verkehren können.

Nationalstrassen und Agglomerationsverkehr

Für die Nationalstrasse und das Programm Agglomerationsverkehr wird die Finanzierung durch die geplanten Entnahmen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) sichergestellt. Der Bundesrat geht bei der Planung der verfügbaren Mittel davon aus, dass die Abgabe für Elektrofahrzeuge wie geplant im Jahr 2030 in Kraft tritt.

Projektkosten

Die angegebenen Projektkosten sind aufgrund der langen Realisierungsdauer der Projekte mit Unsicherheiten verbunden. Reichen die Mittel im BIF und NAF nicht aus, sind die Ausbauprojekte zeitlich nach hinten zu schieben oder Projektkosten zu reduzieren. Das UVEK steuert die Fondsentnahmen von BIF und NAF jährlich, sodass sich die Fonds nicht verschulden.

Gutachten der ETH Zürich als Grundlage

Im Januar 2025 hatte das UVEK aufgrund der Mehrkosten beim Bahninfrastrukturausbau und dem vom Volk abgelehnten Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrasse bei der ETH Zürich ein Gutachten in Auftrag gegeben. Gestützt auf das Gutachten sowie Einschätzungen und Analysen der zuständigen Bundesämter ARE, ASTRA und BAV hat das UVEK eine Vernehmlassungsvorlage erarbeitet.

Vorgehen des Bundesrates

Zeitstrahl zu Verkehr '45. Januar 2026: Inhaltliche Eckwerte der Vernehmlassungsvorlage. Juni 2026: Eröffnung der Vernehmlassung. Februar 2027: Botschaft zu Handen des Parlaments. Sommersession 2027: Behandlung im Erstrat. Herbstsession 2027: Behandlung im Zweitrat. Volksabstimmung 2028: Verfassungsänderung mit obligatorischem Referendum
  • Gestützt auf ein Gutachten der ETH Zürich sowie Einschätzungen und Analysen der zuständigen Bundesämter hat das UVEK eine Vernehmlassungsvorlage erarbeitet und am 19. Juni 2026  dem Bundesrat vorgelegt.
  • Für den Ausbau der Bahninfrastruktur hat das UVEK eine Variante erarbeitet, die von zusätzlichen Einnahmen ausgeht. Dies erfordert Massnahmen, wie sie in der Motion KVF-S 25.3953 «Alimentierung und Liquidität Bahninfrastrukturfonds sicherstellen» zur Debatte gestellt werden, wobei der Bundesrat nur Massnahmen berücksichtigen möchte, die nicht im Widerspruch zum Entlastungspaket 27 und zur Schuldenbremse stehen. Im Strassenbereich und für das Programm Agglomerationsverkehr wird von den bestehenden finanziellen Rahmenbedingungen ausgegangen.
  • Die Ausbauschritte für die Nationalstrasse und die Eisenbahninfrastruktur sowie die Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr sind in einer Vernehmlassungsvorlage gebündelt. Mit der Bündelung soll die gesamtheitliche und verkehrsträgerübergreifende Planung bei den kommenden Ausbauschritten deutlich gemacht werden. Gegen die Bundesbeschlüsse über den Nationalstrassen- und den Bahninfrastrukturausbau wird wie bisher separat ein Referendum vorgesehen.
  • An der bisherigen Vorgehensweise eines gestaffelten Ausbaus wird festgehalten, soweit dies inhaltlich sinnvoll ist.

Faktenblätter

Vernehmlassungsunterlagen

Verkehr ’45: Vernehmlassung

Medienmitteilungen und Medienkonferenzen

19. Juni 2026
Verkehr ’45: Start der Vernehmlassung

28. Januar 2026
Bundesrat legt Eckwerte fest

Medienkonferenz des Bundesrates (28.01.2026)

9. Oktober 2025
Bundesrat legt weiteres Vorgehen für Infrastrukturausbau fest

Medienkonferenz des Bundesrates (09.10.2025)

28. Januar 2025
UVEK beauftragt die ETH Zürich zur Überprüfung und Priorisierung der geplanten Ausbauprojekte

Interviews

Bundesrat Albert Rösti zu Verkehr '45 und zur SRG-Initiative (NZZ, 12.02.2026)

Interviews mit Bundesrat Albert Rösti (Diverse Medienbeiträge, Januar 2026)

Fachberichte der Verkehrsämter (BAV, ASTRA, ARE)

BAV

ASTRA

ARE

Unterlagen ETH Zürich

Sounding Board und Begleitgruppe

In den beiden Begleitgremien zu Verkehr ’45 sind folgende Bundesparlamentarierinnen und -parlamentarier Mitglied.

FAQ

Kontakt

Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundeshaus Nord
3003 Bern