Die Schweiz verfügt heute über eine sichere und kostengünstige Energieversorgung. Wirtschaftliche und technologische Entwicklungen sowie politische Entscheide im In- und Ausland führen derzeit zu grundlegenden Veränderungen der Energiemärkte.

Energieartikel, Energiegesetz, CO2-Gesetz, Kernenergiegesetz und das Stromversorgungsgesetz sind Teile des Instrumentariums für eine nachhaltige und moderne schweizerische Energiepolitik. Neben den gesetzlichen Grundlagen gehören zur Energiepolitik von Bund und Kantonen aber auch die Bereitstellung von Energieperspektiven sowie Strategien, Umsetzungsprogramme und die Evaluation von energiepolitischen Massnahmen auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene.
Energiestrategie 2050
Am 21. Mai 2017 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das revidierte Energiegesetz angenommen. Es dient dazu, den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen und die erneuerbaren Energien zu fördern. Zudem wird der Bau neuer Kernkraftwerke verboten. Die Schweiz kann so die Abhängigkeit von importierten fossilen Energien reduzieren und die einheimischen erneuerbaren Energien stärken. Das schafft Arbeitsplätze und Investitionen in der Schweiz.
Überblick über geplante strompolitische Reformen
Revision Energiegesetz
Der Bundesrat möchte die Förderbeiträge für einheimische erneuerbare Energien verlängern und wettbewerblicher ausgestalten. Damit will er der Strombranche die nötige Planungssicherheit geben sowie die Versorgungssicherheit der Schweiz stärken. Der Bundesrat hatte zur Revision des Energiegesetzes (EnG) vom 3. April bis zum 12. Juli 2020 eine Vernehmlassung durchgeführt. Am 11. November 2020 hat er die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und entschieden, die Vorlage zusammen mit der geplanten Revision des Stromversorgungsgesetzes zu einem Mantelerlass zusammenzufassen. Das UVEK wird dem Bundesrat die entsprechende Botschaft zum «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» bis Mitte 2021 vorlegen.
Revision Stromversorgungsgesetz
Der Bundesrat schlägt vor, den Strommarkt für alle Kunden zu öffnen. Dies dient dazu, die dezentrale Stromproduktion zu stärken und die erneuerbaren Energien besser in den Strommarkt zu integrieren. Der Bundesrat hatte am 3. April 2020 die Eckwerte für die Gesetzesänderung beschlossen. Am 11. November 2020 hat er die Eckwerte ergänzt.
Revision Wasserrechtsgesetz
Das Parlament hat am 22. März 2019 beschlossen, dass das Wasserzinsmaximum bis Ende 2024 wie bisher maximal 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung (Fr./kWbr) beträgt. Der Bundesrat erarbeitet eine Regelung für die Zeit danach.
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