Grundsätze der Energiepolitik

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Die Energieversorgung der Schweiz ist im Wandel. Um die zukünftigen Herausforderungen zu bewältigen, braucht es energiepolitische Rahmenbedingungen, die einen möglichst raschen Zubau der inländischen Stromproduktion, eine weitgehende Elektrifizierung/Dekarbonisierung der Energieversorgung und eine immer effizientere Energienutzung ermöglichen. Die Fortschritte in der Schweiz werden auch durch grundlegende Veränderungen der Energiemärkte beeinflusst. Diese werden durch wirtschaftliche, politische und technologische Entwicklungen im In- und Ausland verursacht.

Grundlage für die Energiepolitik der Schweiz ist der Energieartikel, der seit 1990 in der Bundesverfassung verankert ist. Das Energiegesetz, das CO2-Gesetz, das Klima- und Innovationsgesetz oder das Stromversorgungsgesetz bauen darauf auf und bilden zusammen das Instrumentarium für eine nachhaltige und moderne schweizerische Energiepolitik

Energiestrategie 2050

2017 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das revidierte Energiegesetz angenommen. Es bildete den ersten Schritt zur Umsetzung der Energiestrategie 2050. Sie hat folgende Ziele:

  • den Ausbau der erneuerbaren Energien in der Schweiz voranzutreiben
  • die Abhängigkeit von fossilen Energien aus dem Ausland zu reduzieren,
  • den Energieverbrauch zu senken,
  • die Energieeffizienz zu erhöhen.
     

Die bestehenden Kernkraftwerke können in Betrieb bleiben, solange sie sicher sind. Der Bau neuer Kernkraftwerke ist aber verboten.

Energieperspektiven 2050+

Ende 2020 hat das UVEK die Energieperspektiven 2050+ veröffentlicht. Sie entwickeln die Energiestrategie 2050 weiter, indem sie in Szenarien technologische Pfade aufzeigen. Mit diesen können sowohl die Zielsetzungen der Energiepolitik (eine sichere und weitgehend erneuerbare Energieversorgung bis 2050) als auch der Klimapolitik (Netto-Null-Emissionen bis 2050) erreicht werden.

Aktuelle energiepolitische Geschäft

Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien

Der Bundesrat hat im Juni 2021 das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet. Die Vorlage stützt sich auf die Ergebnisse der Energieperspektiven 2050+. Inhalt ist eine Revision des Energie- und des Stromversorgungsgesetzes. Mit dem Ausbau der einheimischen erneuerbaren Stromproduktion und der verbindlichen Festlegung von Zubauzielen und auch von Zielen zur Senkung des Energieverbrauchs soll die Versorgungssicherheit der Schweiz gestärkt werden, insbesondere im Winter. Das Parlament hat die Vorlage im September 2023 verabschiedet. Die neuen gesetzlichen Regelungen sollen 2025 in Kraft treten.

Klima- und Innovationsgesetz

Im Juni 2023 haben die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das «Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit» (Klima- und Innovationsgesetz) angenommen. Es setzt den Rahmen für die Klimapolitik der Schweiz und legt Zwischenziele für die Verminderung des Treibhausgas-Ausstosses bis 2050 fest. Mit befristeten Fördermassnahmen werden der Ersatz von fossilen Heizungen durch klimafreundliche Heizsysteme und auch der Ersatz von Elektroheizungen unterstützt, die heute noch sehr viel Strom im Winter verbrauchen. Das stärkt auch die Stromversorgungssicherheit der Schweiz. Ausserdem unterstützt das Klima und Innovationsgesetz befristet auch Unternehmen, die innovative klimafreundliche Technologien einsetzen.

Energie in Kürze

Die in der Schweiz verbrauchte Energie setzt sich heute zu 28 Prozent aus erneuerbaren und zu 59 Prozent aus fossilen Energieträgern zusammen. Der Anteil der inländischen Produktion liegt bei 30 Prozent, der Import bei 70 Prozent. Die inländische Stromproduktion setzt sich zu 62 Prozent aus Wasserkraft, zu 29 Prozent aus Kernenergie, zu 4 Prozent aus thermischer Energie und zu 6 Prozent aus diversen erneuerbaren Quellen zusammen. 389 Millionen Schweizer Franken sind die öffentlichen Ausgaben für die Energieforschung, jeder Haushalt gab 2020 203 Franken im Monat für Energie aus. 75 Prozent der Treibhausgasemissionen sind energiebedingt. Während der Endenergieverbrauch zwischen 1990 und 2021 nur um rund 5 Prozent gesunken ist, hat der Endenergieverbrauch pro Person um 20 Prozent abgenommen.
© Bundesamt für Statistik

Einsparungen und Alternativen: Wissenswertes zum Thema Energie

Die Website von EnergieSchweiz liefert Informationen zu erneuerbaren Energien und Energieeffizienz in den Bereichen Haushalt, Gebäude, Mobilität und Unternehmen. Berechnen Sie, welche Kosten durch die verschiedenen Energieträger verursacht werden oder lassen Sie sich beraten, wie Sie mit einfachen Massnahmen Energie einsparen können.

Vorlage für eine sichere Stromversorgung

Am 9. Juni 2024 entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Vorlage für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Zu den Details und den Argumenten des Bundesrates.

Medien

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Reden

Reden von Bundesrat Albert Rösti

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