Klima- und Innovationsgesetz

Aletsch Gletscher

Die Schweiz soll schrittweise den Verbrauch von Erdöl und Erdgas senken. Ziel ist, dass die Schweiz bis 2050 klimaneutral wird. Das Stimmvolk hat das «Bundesgesetzes über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (indirekter Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative)» am 18. Juni 2023 angenommen. Das Gesetz sieht vor, den Verbrauch von Öl und Gas ohne Verbote zu reduzieren – dafür mit Anreizen für klimafreundliche Heizungen und innovative Technologien.

Aktuelle Informationen zum Thema:

Das folgende Dossier enthält die im Hinblick auf die Abstimmung erarbeiteten Unterlagen und wird nicht mehr aktualisiert (Stand vom 18. Juni 2023).

Das Wichtigste in Kürze

Video in Gebärdensprache

Das Klima- und Innovationsgesetz setzt den Rahmen für die Klimapolitik der Schweiz. Es enthält Zwischenziele für die Verminderung des Treibhausgas-Ausstosses in den wichtigsten Sektoren Gebäude, Verkehr und Industrie. Bund und Kantone sollen eine Vorbildrolle einnehmen und möglichst bereits 2040 unter dem Strich keine Treibhausgase mehr ausstossen. Dazu sind zwei befristete Förderinstrumente vorgesehen. Unterstützt werden der Ersatz von fossilen Heizungen durch klimafreundliche Systeme und Unternehmen, die innovative klimafreundliche Technologien einsetzen. Weitere Massnahmen zur Erreichung der Klimaziele und auch zum Ausbau der der erneuerbaren Energie sind in separaten Gesetzen aufgegleist. Konkrete Beispiele sind das CO2-Gesetz und das Energiegesetz. Mit diesem Vorgehen ist sichergestellt, dass die Massnahmen demokratisch entwickelt und diskutiert werden. Die Mitsprache aller Betroffenen ist also gesichert; die künftigen Gesetzesänderungen unterliegen dem fakultativen Referendum.

Reduktion der Abhängigkeit der Schweiz von fossilen Energien

Die Schweiz ist heute bei ihrer Energieversorgung stark vom Ausland abhängig. Der Krieg in der Ukraine hat die Probleme dieser Abhängigkeit deutlich gemacht. Angesichts der Versorgungslage ist der Wandel weg von fossilen hin zu erneuerbaren Brenn- und Treibstoffen nötig. Das dient auch dem Schutz des Klimas. Das Klima- und Innovationsgesetz unterstützt die Bevölkerung, wenn sie von fossilen auf klimafreundliche Heizungen wechselt. Damit trägt das Gesetz dazu bei, die Auslandabhängigkeit zu verringern.

Mehr Geld für klimafreundliche Heizungen

Das Klima- und Innovationsgesetz hält fest, dass der Schweizer Gebäudepark ab dem Jahr 2050 kein Treibhausgas mehr ausstossen soll. Das Heizen von Gebäuden verbraucht 40% der Gesamtenergie in der Schweiz und verursacht rund ein Viertel des Treibhausgas-Ausstosses. Das Parlament will deswegen für einen befristeten Zeitraum mehr finanzielle Mittel bereitstellen, insbesondere für den raschen Ersatz von ineffizienten Elektroheizungen und fossilen Öl- und Gasheizungen. Das Klima- und Innovationsgesetz setzt den gesetzlichen Rahmen dafür. Während zehn Jahren sollen jährlich 200 Millionen Franken zusätzlich zur Verfügung stehen. Der schrittweise Umstieg von den fossilen auf klimafreundliche Energien beim Heizen oder in der Mobilität führt zwar zu einem steigenden Stromverbrauch. Doch durch den gleichzeitigen Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion und durch energiesparende neue Technologien kann die Schweiz bis 2050 nicht nur klimaneutral werden, sondern ihren Strombedarf übers Jahr gesehen durch die inländische Stromproduktion decken.

Es werden 3.2 Mia. CHF für Förderprogramme zur Reduktion des CO2-Ausstosses (Einsatz von Öl- und Gasheizungen, neue klimafreundliche Technologien) und des Stromverbrauchs (Ersatz von Elektroheizungen) zur Verfügung gestellt.

Unterstützung von innovativen Technologien und Prozessen

Das Klima- und Innovationsgesetz sieht vor, dass die Unternehmen spätestens im Jahr 2050 klimaneutral sein müssen. Dafür können sie Fahrpläne erarbeiten, in denen sie aufzeigen, wie sie dieses Ziel erreichen möchten. Der Bund unterstützt jene Unternehmen, die rasch vorangehen und bis 2029 solche Fahrpläne erarbeiten. Ihnen stellt er Grundlagen und fachkundige Beratung zur Verfügung.

Der Bund unterstützt die Unternehmen auch auf dem Weg zur Klimaneutralität auch finanziell. Er sichert ihnen bis 2030 Finanzhilfen von jährlich maximal 200 Millionen für die Anwendung von neuartigen, klimafreundlichen Technologien und Prozessen zu. Darunter fallen z.B. Hochtemperaturwärmepumpen, aber auch Technologien, die CO2 in Industriekaminen und aus der Atmosphäre entnehmen. So kann CO2 dauerhaft und sicher gespeichert werden, beispielsweise im Untergrund. Oder es wird in Beton eingeschlossen, der im Bau eingesetzt wird. Diese Technologien sind ein wichtiger Schlüssel für das Erreichen der Klimaneutralität. Sie sind notwendig, um schwer vermeidbare Treibhausgasemissionen auszugleichen.

Die Bevölkerung profitiert

Investitionen in den Klimaschutz bringen auch der Bevölkerung greifbare Vorteile. Mieterinnen und Mieter kommen die tieferen Heizkosten klimafreundlicher Systeme indirekt zugute. Die Eigentümer können die Investitionen zwar teilweise auf den Mietzins überwälzen. Aufgrund der tieferen Nebenkosten wirkt sich der Heizungsersatz gerade bei älteren Gebäuden aber sehr oft positiv aus. Mieterinnen und Mieter, die in Gebäuden mit fossiler Heizung wohnen, werden durch das Klima- und Innovationsgesetz nicht stärker belastet. Die CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe wird mit der Vorlage nicht erhöht, und es kommen keine neuen Abgaben hinzu.

Die Anpassung an den Klimawandel ist notwendig

Die Schweiz als Alpenland ist vom Klimawandel besonders stark betroffen. Die durchschnittlichen Temperaturen sind seit Messbeginn bereits um 2,5 Grad angestiegen. Das ist doppelt so viel wie der globale Durchschnitt. Die Folgen davon zeigen sich schon heute. Hitzewellen und Trockenperioden nehmen zu, die Nullgradgrenze steigt, die Gletscher schmelzen, es fällt immer weniger Schnee. Massnahmen gegen die Klimaerwärmung sind für die Schweiz deshalb von grosser Bedeutung. Es ist zentral, dass die Treibhausgasemissionen gesenkt werden. Gewisse Folgen des Klimawandels lassen sich aber nicht mehr verhindern. Die Schweiz muss sich in Zukunft noch mehr an diese Veränderungen anpassen. Das Klima- und Innovationsgesetz nimmt Bund und Kantone in die Pflicht. Sie sollen Massnahmen ergreifen, um Menschen, Umwelt und Sachwerte zu schützen. Dazu gehören zum Beispiel Schutzbauten gegen Erdrutsche, lokale Wasserspeicher zur Bewältigung von Trockenperioden oder auch mehr Grünräume im Siedlungsgebiet, die die Hitzebelastung dämpfen.

Ein Vergleich der durchschnittlichen Temperaturen in der Schweiz der Perioden 1871-1900 und 2013-2022 zeigt einen Anstieg von 2,5 Grad seit Messbeginn. Zugenommen haben die Starkniederschläge (30% häufiger), die Schneetage haben sich gegenüber 1970 halbiert, die Nullgradgrenze ist um 300 auf 400 Meter gestiegen, schmelzende Gletscher haben seit 1850 60% ihres Volumens verloren und es gibt im Vergleich mit 1960 zwei- bis viermal so viele Hitzetage in der Schweiz.
Quelle: MeteoSchweiz (meteoschweiz.admin.ch > Klima > Klimawandel), globale Erderwärmung (cds.climate.copernicus.eu/#!/home > Applications > Global temperature trend monitor)

Argumente des Bundesrates

2019 wurde die Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» eingereicht. Bundesrat und Parlament geht die Initiative zu weit, weil sie den Verbrauch fossiler Energieträger wie Öl und Gas ab 2050 verbietet. Das Parlament hat deshalb einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet. Dieser stärkt den Klimaschutz und trägt zu einer sicheren Energieversorgung bei. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen, weshalb es zu einer Volksabstimmung kommt.

Bundesrat und Parlament empfehlen, dem Klima- und Innovationsgesetz zuzustimmen - insbesondere aus folgenden Gründen:

Interviews und Dokumente

Interviews mit Bundesrat Albert Rösti, Beiträge zum Abstimmungsthema und Dokumente zum Thema (Abstimmungsbüchlein, Botschaft, Faktenblätter)

Häufig gestellte Fragen (BAFU-Website)

Die häufigsten Fragen zum Klima- und Innovationsgesetz

Kontakt

Generalsekretariat
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundeshaus Nord
CH-3003 Bern

Tel.
+41 58 462 55 11

info@gs-uvek.admin.ch

Weitere Kontakte

Kontaktinformationen drucken

Zuständiges Bundesamt

Bundesamt für Umwelt BAFU
Dossier

https://www.uvek.admin.ch/content/uvek/de/home/uvek/abstimmungen/klima-und-innovationsgesetz.html