Medienpolitik

Mit ihrer direkten Demokratie ist die Schweiz auf ein leistungsfähiges und vielfältiges Mediensystem angewiesen, das die Bevölkerung mit Informationen versorgt und die freie Meinungsbildung ermöglicht. Ziel der Medienpolitik ist es, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen.

Service public

In einer digitalisierten und fragmentierten Medienwelt ist ein guter Service public als Orientierungspunkt für die Demokratie wichtiger denn je. Private Radio- und TV-Angebote ohne Leistungsauftrag und Gebührenunterstützung sind primär auf Unterhaltung ausgerichtet und bieten im Unterschied zu Service-public-Angeboten wenig politische Hintergrundinformation oder Kultur- und Bildungsvermittlung. Der Service public hingegen erfüllt eine integrierende Funktion: Sprachgemeinschaften, Religionen, Generationen, Menschen mit Migrationshintergrund und weitere gesellschaftliche Gruppierungen sollen in die Programme miteinbezogen werden.

Radio- und Fernsehabgabe

Mit der Radio- und Fernsehabgabe werden neben privaten lokalen Radio- und Fernsehveranstaltern hauptsächlich die Programme der SRG finanziert. Im Gegenzug ist die SRG gesetzlich verpflichtet, einen besonderen gesellschaftlichen Auftrag im Zeichen des Service public zu erfüllen: Ihre Programme müssen die gesamte Bevölkerung in allen Sprachregionen erreichen und zur Bildung, freien Meinungsbildung, kulturellen Entfaltung und Unterhaltung beitragen.

SRG-Initiative

Am 10. August 2023 wurde die Volksinitiative «200 Franken sind genug!» eingereicht. Sie verlangt, dass die Haushaltsabgabe von aktuell 335 auf 200 Franken gesenkt wird und sämtliche Unternehmen von der Abgabepflicht befreit werden. Die Initiative hätte weitreichende Auswirkungen auf das publizistische Angebot und die regionale Verankerung der SRG, weshalb der Bundesrat sie ablehnt. Mit Blick auf die finanzielle Belastung der Haushalte will er jedoch die Abgabe auf 300 Franken pro Jahr senken. Auch kleinere Unternehmen sollen entlastet werden, indem die Abgabeschwelle auf 1,2 Mio. Franken Jahresumsatz angehoben wird. Dazu sieht der Bundesrat eine Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung vor.

Presseförderung

Der Bund will die Presse- und Meinungsvielfalt erhalten. Er subventioniert deshalb die ermässigte Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften jährlich mit 50 Millionen Franken. Davon profitieren die Regional- und Lokalpresse mit 30 Millionen Franken und die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse mit 20 Millionen Franken. Das Bundesamt für Kommunikation beurteilt Gesuche um Presseförderung.

In der Kategorie Lokal- und Regionalpresse erfüllten per 1. Oktober 2023 147 Publikationen mit einer jährlichen Versandmenge von 110,5 Millionen Exemplaren die Voraussetzungen für eine Zustellermässigung. In der Kategorie Mitgliedschafts- und Stiftungspresse haben 913 Publikationen mit einer jährlichen Versandmenge von 105,8 Millionen Exemplaren Anspruch auf Zustellermässigungen.

Weitere Medienförderung

Die traditionellen Medien werden weniger genutzt und ihre Werbeeinnahmen sinken, während für Online-Medien keine finanzielle Unterstützung besteht. Um die Vielfalt der Schweizer Medienlandschaft zu erhalten, legt der Bundesrat den Fokus auf eine zukunftsfähige und kanalunabhängige Medienförderung. Wie diese aussehen könnte, hat er in seinem Postulatsbericht vom 21. Februar 2024 aufgezeigt.

Medien

Medienmitteilungen

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Zuständiges Bundesamt

Bundesamt für Kommunikation BAKOM
Thema Medienpolitik

https://www.uvek.admin.ch/content/uvek/de/home/kommunikation/medienpolitik.html