Sicherheit im Verkehr

Wer auf der Strasse, dem öffentlichen Verkehr, auf dem Velo, zu Fuss oder dem Flugzeug unterwegs ist, soll rasch, zuverlässig und auch sicher ans Ziel kommen. Für den Strassenverkehr setzt der Bund auf das Verkehrssicherheitsprogramm «Via sicura». Im öffentlichen Verkehr und in der Zivilluftfahrt trägt der Bund mit seiner Aufsichtstätigkeit zu einem sehr hohen Sicherheitsniveau bei.  

Sicherheit im Verkehr in Zahlen

Tödlich verunfallte Personen nach Verkehrsträgern: Die Grafik zeigt eine starke Abnahme der tödlichen Unfälle seit den 1970er Jahren, insbesondere im Strassenverkehr.

Die Sicherheit im Verkehr konnte in den letzten Jahrzehnten stark verbessert werden. Seit den 1970er Jahren ist die Anzahl Todesopfer bei den Hauptverkehrsträgern deutlich zurückgegangen.

Aktivitäten des Bundes zur Verbesserung der Sicherheit im Verkehr

Der Bund gestaltet die Rahmenbedingungen für die verschiedenen Verkehrsarten so, dass sie möglichst sicher sind. Er erlässt Vorschriften, um die Sicherheit zu gewährleisten und prüft, ob die Anbieter im Verkehr diese einhalten. Dies basiert auf den folgenden drei Grundpfeilern:

Definition der Vorgaben für die Sicherheit

Strassenverkehr

Eine vom Bundesrat erstellte Gesamtevaluation des Programms «Via sicura» zeigt, dass die Verkehrssicherheit erhöht werden konnte. Sehr wirkungsvoll sind das Lichtobligatorium am Tag, das für Berufschauffeure und Neulenkende geltende Verbot, unter Alkoholeinfluss zu fahren, sowie die strengere Bestrafung bei Raserdelikten.

Langsamverkehr

Der Langsamverkehr (Fuss und Velo) hat grosses Potenzial, auf kurzen Distanzen andere Verkehrsmittel zu entlasten. Eine wichtige Bedingung dafür ist eine attraktive und sichere Verkehrsinfrastruktur. Das ASTRA legt die Strategie für den Langsamverkehr fest, betreibt Grundlagenforschung und unterstützt die Kantone und Gemeinden bei der Planung, Anlage und Erhaltung von Fuss-, Wander- und Velowegnetzen. Auf den eigenen Strassen (Nationalstrassen 3. Klasse) setzt der Bund die Standards selbst um und nimmt damit eine Vorbildfunktion ein.

Öffentlicher Verkehr

Hohe Geschwindigkeiten, das dichte Netz und komplexe technische Systeme stellen hohe Anforderungen an die Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr. Die Verantwortung für die Sicherheit der Bauten, Anlagen, Fahrzeuge und des Betriebs im öffentlichen Verkehr und im Schienengüterverkehr liegt bei den Transportunternehmen.

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) legt die Rahmenbedingungen fest und erlässt Bestimmungen wie die Fahrdienstvorschriften, welche für alle schweizerischen Eisenbahnen sowie für alle Bahnen, die schweizerische Eisenbahninfrastrukturen benützen, gelten. Sie umfassen die sicherheits-relevanten Regeln für alle Fahrten auf Schienen.

Bei Bedarf passt das BAV die Regeln, Normen und Vorgaben an oder regt Änderungen der sicherheitsrelevanten Bestimmungen an. Beispielsweise hatte es eine Frist für die Sanierung nicht vorschriftskonformer Bahnübergänge gesetzt, weil sich dort immer wieder Unfälle ereignet haben.

Zivilluftfahrt

In der Schweizer Luftfahrt sorgt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) mit seinen Sicherheitsabteilungen für Betrieb, Infrastruktur und Technik sowie seinem Sicherheits- und Risikomanagement für hohe Sicherheitsstandards am Boden und in der Luft.

Das BAZL legt auf Grund der geltenden nationalen und internationalen Vorschriften die Rahmenbedingungen für eine sichere und nachhaltige Zivilluftfahrt in der Schweiz fest. Dazu gehört auch die Publikation eines Sicherheitsprogrammes, des State-Safety-Programms (SSP), gemäss den Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO). Das State-Safety-Programm sowie der Swiss Aviation Safety Plan geben die strategischen Stossrichtungen der Aufsichtstätigkeiten vor.

Erteilung von Bewilligungen und Zulassungen

Strassenverkehr

Über das Verkehrssicherheitsprogramm «Via sicura» sollen mit verschiedenen Massnahmen auf Gesetzesstufe die bestehenden Vorschriften besser durchgesetzt und die grössten Unfallschwerpunkte beseitigt werden. Darüber hinaus wird die Prävention verstärkt.

Um die Behörden des Bundes und der Kantone zu unterstützen, hat das Bundesamt für Strassen ASTRA sechs Infrastruktur-Sicherheitsinstrumente entwickelt, deren Anwendung sowohl Strassenprojekte als auch bestehende Strassen sicherer macht.  

Langsamverkehr

Die vom Bund zur Verfügung gestellten Vollzugshilfen (z. B. Praxishilfe Velowegnetzplanung, Handbuch Fusswegnetzplanung, Leitfaden Gefahrenprävention und Verantwortlichkeit auf Wanderwegen) legen Standards fest und dienen als Empfehlungen für die Vollzugsbehörden in Kantonen und Gemeinden.

Öffentlicher Verkehr

Transportunternehmen, welche regelmässig und gewerbsmässig Personen befördern, benötigen dafür in den meisten Fällen eine Konzession des Bundes. Auch für den Bau und Betrieb einer Eisenbahninfrastruktur wird eine Infrastrukturkonzession benötigt. Dazu gehört auch eine Genehmigung des Sicherheitsmanagementsystems der Infrastrukturbetreiberin und ihren Massnahmen für einen sicheren Betrieb auf ihren Strecken. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) erteilt, erneuert, ändert oder überträgt Konzessionen oder einzelne Konzessionsrechte. Das BAV prüft in Plangenehmigungs- und Zulassungsverfahren, ob die geplanten Anlagen oder neues Rollmaterial die Sicherheitsbestimmungen einhalten.

Zivilluftfahrt

Die Sicherheitsabteilungen prüfen bei der Zulassung, ob die Bereiche genügend sicher sind. Beispielsweise erteilt das BAZL den Luftverkehrsbetrieben aufgrund einer technischen, operationellen und finanziellen Evaluation die Betriebsbewilligung. Beim Luftfahrtpersonal stellt das BAZL sicher, dass die Piloten und Pilotinnen, die Fluglotsen und Fluglotsinnen und die Unterhaltsspezialisten und -spezialistinnen eine möglichst umfassende und moderne Aus- und Weiterbildung erhalten. Bei den Luftfahrzeugen überprüft das BAZL die technischen Voraussetzungen, welche diese für einen sicheren Betrieb erfüllen müssen.

Überwachung

Im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit überwachen die Ämter die Umsetzung der Vorgaben unter der Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen durch die Unternehmen in der jeweiligen Branche.

Strassenverkehr

Die Bauwerke der Nationalstrassen werden alle fünf Jahre durch das ASTRA umfassend inspiziert und beurteilt. Dabei werden die einzelnen Anlagen und Elemente eines Bauwerks genauso untersucht wie dessen Gesamteindruck. Diese Ergebnisse bilden die Grundlage für die Planung der Unterhaltsarbeiten auf dem Nationalstrassennetz sowie die sichere und nachhaltige Nutzung der bestehenden Infrastruktur.

Öffentlicher Verkehr

Anbieter von Produkten für den Bahnverkehr müssen nachweisen, dass diese die Anforderungen erfüllen, die bezüglich Sicherheit festgelegt wurden. Mit seiner Marktüberwachung überprüft das BAV risikoorientiert, dass sie dieser Verpflichtung nachkommen.

Während der Betriebsphase prüft das BAV, ob die Unternehmen ihre Verantwortung für die Sicherheit wahrnehmen. Dabei setzt das BAV dort Schwerpunkte, wo es das Risiko am höchsten einstuft. Dem Amt stehen folgende Instrumente zur Verfügung: Audits, Betriebskontrollen und Inspektionen. Mit seiner Aufsichtstätigkeit trägt das BAV dazu bei, dass allfällige Mängel bei den Unternehmen rasch erkannt und behoben werden.

Zivilluftfahrt

In der Aufsicht kontrollieren die Sicherheitsabteilungen über Audits und Inspektionen, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten und die Operationen sicher durchgeführt werden. Dabei stützt sich das BAZL hauptsächlich auf international abgestimmte Standards und Praktiken ab.

Gemäss internationalen Vorgaben muss das BAZL von bestimmten Betrieben, die unter seiner Aufsicht stehen, die Einführung eines Sicherheitsmanagementsystems verlangen. Im Rahmen der Aufsichtstätigkeit des BAZL werden diese Sicherheitsmanagementsysteme und die dazugehörenden Sicherheitsleistungsindikatoren und -ziele regelmässig überprüft.

Prävention

Strassenverkehr

Öffentlicher Verkehr

Zivilluftfahrt

Medien

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