Revisionen des Raumplanungsgesetzes

Um den Landverbrauch zu bremsen, wurde das Raumplanungsgesetz (RPG) revidiert. Das revidierte Gesetz ist seit 1. Mai 2014 in Kraft und bezweckt, dass zu grosse Bauzonen verkleinert und bestehende Baulandreserven besser genutzt werden.

Das revidierte Raumplanungsgesetz garantiert eine kompaktere Siedlungsentwicklung, schont die Landschaft und hält die Schweiz als Wohn- und Arbeitsort attraktiv.

Zweite Revision des Raumplanungsgesetzes

Der Bundesrat überwies 2018 den Eidgenössischen Räten die Botschaft zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2), die das Bauen ausserhalb der Bauzonen betrifft. Während den parlamentarischen Beratungen wurde die Volksinitiative «Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)» eingereicht. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) überarbeitete die Vorlage des Bundesrats und integrierte in diese Elemente, mit denen Kernanliegen der Landschaftsinitiative aufgenommen werden. Der Ständerat hat der Vorlage RPG 2 am 16. Juni 2022 einstimmig zugestimmt. Der Nationalrat folgte in der Herbstsession 2023 dem Ständerat. Ziel der Vorlage ist es, die Anzahl Gebäude und die versiegelte Fläche ausserhalb der Bauzone zu stabilisieren.  

Bedingter Rückzug der Landschaftsinitiative

Das Initiativkomitee hat sich für sich für einen bedingten Rückzug der Landschaftsinitiative entschieden und eine rechtsverbindlich bedingte Rückzugserklärung unterzeichnet. Diese ist mit der Änderung des Raumplanungsgesetzes als indirekter Gegenvorschlag am 15. Februar 2024 in Kraft getreten.

Zuständiges Bundesamt

Bundesamt für Raumentwicklung ARE
Revision Raumplanungsgesetz RPG

https://www.uvek.admin.ch/content/uvek/de/home/raumentwicklung/revisionen-raumplanungsgesetz.html