Service public in Radio und Fernsehen

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In einer direkten Demokratie, die von sprachlicher und kultureller Vielfalt geprägt ist, kommt der Grundversorgung in den audiovisuellen Medien eine zentrale Rolle zu. Eine solidarische Gebührenfinanzierung, geknüpft an einen Leistungsauftrag, sorgt dafür, dass alle Sprachregionen und Altersgruppen von qualitativ hochwertigen Angeboten profitieren können. 

Mit der Radio- und Fernsehabgabe wird neben privaten lokalen Radio- und Fernsehveranstaltern hauptsächlich die Programme der SRG finanziert. Im Gegenzug ist diese gesetzlich verpflichtet, einen besonderen gesellschaftlichen Auftrag im Zeichen des Service public zu erfüllen: Ihre Programme müssen die gesamte Bevölkerung in allen Sprachregionen erreichen sowie zur Bildung, freien Meinungsbildung, kulturellen Entfaltung und Unterhaltung beitragen.

Mediennutzung im Wandel

Aufgrund der Digitalisierung hat sich die Mediennutzung verändert, während die Anzahl der Angebote und damit die Medienvielfalt in der Schweiz zugenommen hat. Bei der Mehrheit der Bevölkerung wird das Internet im Vergleich zu den klassischen Medien Radio und Fernsehen am häufigsten genutzt.  

Durchschnittliche tägliche Internet-, Radio-, Fernseh- und Zeitungsnutzung nach Alter in Minuten (2015)
Durchschnittliche tägliche Internet-, Radio-, Fernseh- und Zeitungsnutzung nach Alter in Minuten (2015)

Quellen: Internet: Universität Zürich 2015 (Befragung); Radio, TV, Zeitungen: IaKom 2015 (Befragung)

Staatspolitische Bedeutung des Service public

In einer digitalisierten und fragmentierten Medienwelt ist ein guter Service public als Orientierungspunkt für die Demokratie wichtiger denn je. Denn private Radio- und TV-Angebote ohne Leistungsauftrag und Gebührenunterstützung sind primär auf Unterhaltung ausgerichtet und bieten im Unterschied zu Service-public-Angeboten wenig politische Hintergrundinformation oder Kultur- und Bildungsvermittlung. Der Service public hingegen erfüllt eine integrierende Funktion: Sprachgemeinschaften, Religionen, Generationen, Menschen mit Migrationshintergrund und weitere gesellschaftliche Gruppierungen sollen in den Programmen miteinbezogen werden.

Herausforderungen für die Zukunft

Mit einem Bericht vom Juni 2016 hat der Bundesrat die Definition und Leistungen des Service public der SRG überprüft. Darin hält er fest, dass sich der Leistungsauftrag auch in Zukunft mit dem aktuellen Modell einer grossen, in allen Sprachregionen verankerten Anbieterin und lokalen Radios und Fernsehen in den Regionen am besten verwirklichen lässt. Gleichzeitig ist der Digitalisierung und den sich wandelnden Bedürfnissen des Publikums Rechnung zu tragen. Dies soll u.a. mit folgenden Massnahmen geschehen:

08.11.2023

Bundesrat lehnt «SRG-Initiative» ab, Radio- und Fernsehabgabe soll aber sinken

Der Bundesrat lehnt die Eidgenössische Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» ab. Dies hat er an seiner Sitzung vom 8. November 2023 beschlossen. Die Initiative hätte weitreichende Auswirkungen auf das publizistische Angebot und die regionale Verankerung der SRG. Mit Blick auf die finanzielle Belastung der Haushalte will der Bundesrat jedoch die Abgabe auf 300 Franken pro Jahr senken. Durch die Anpassung der Abgabeschwelle auf 1,2 Mio. Franken Jahresumsatz sollen auch kleinere Unternehmen stärker entlastet werden. Dazu sieht der Bundesrat eine Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung vor.

Medien

Medienmittteilungen

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Zuständiges Bundesamt

Bundesamt für Kommunikation BAKOM

Bundesratsbericht zum Service public im Medienbereich

https://www.uvek.admin.ch/content/uvek/de/home/kommunikation/service-public-radio-fernsehen.html