Revisionen des Raumplanungsgesetzes
Um den Landverbrauch zu bremsen, wurde das Raumplanungsgesetz (RPG) revidiert. Das revidierte Gesetz ist seit 1. Mai 2014 in Kraft und bezweckt, dass zu grosse Bauzonen verkleinert und bestehende Baulandreserven besser genutzt werden.

Das revidierte Raumplanungsgesetz garantiert eine kompaktere Siedlungsentwicklung, schont die Landschaft und hält die Schweiz als Wohn- und Arbeitsort attraktiv.
Zweite Revision des Raumplanungsgesetzes
Der Bundesrat überwies 2018 den Eidgenössischen Räten die Botschaft zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2), die das Bauen ausserhalb der Bauzonen betrifft. Während den parlamentarischen Beratungen wurde die Volksinitiative «Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)» eingereicht. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) überarbeitete die Vorlage des Bundesrats und integrierte in diese Elemente, mit denen Kernanliegen der Landschaftsinitiative aufgenommen werden. Der Ständerat hat der Vorlage RPG 2 am 16. Juni 2022 einstimmig zugestimmt. Der Nationalrat folgte in der Herbstsession 2023 dem Ständerat. Ziel der Vorlage ist es, die Anzahl Gebäude und die versiegelte Fläche ausserhalb der Bauzone zu stabilisieren.
An seiner Sitzung vom 15. Oktober 2025 hat der Bundesrat die revidierte Raumplanungsverordnung verabschiedet. Er setzt das revidierte Raumplanungsrecht gestaffelt in Kraft: Der erste Teil gilt ab 1. Januar 2026, der zweite Teil ab 1. Juli 2026.
15.10.2025
Bundesrat verabschiedet revidierte Raumplanungsverordnung
Weiterführende Informationen
Medienmitteilungen
Zuständiges Bundesamt
Bundesamt für Raumentwicklung ARE
Revision Raumplanungsgesetz RPG