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Veröffentlicht am 4. August 2026

Siedlung und Landschaft

Der Schutz der Landschaft ist eine zentrale Aufgabe der schweizerischen Raumentwicklungspolitik. Entsprechend fördert der Bund die Siedlungsentwicklung nach innen. Elementare Werkzeuge hierfür sind der Raumplanungsartikel der Bundesverfassung, das Zweitwohnungsgesetz, das Raumplanungsgesetz und die Raumplanungsverordnung.

  • Das Raumplanungsgesetz bezweckt, die Siedlungsentwicklung kompakt zu gestalten und so die Landschaft zu schonen.
  • Durch die Siedlungsentwicklung nach innen kann nachhaltig und wirtschaftlich Wohnraum geschaffen werden.
  • Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent dürfen mit einigen Ausnahmen keine weiteren Zweitwohnungen mehr bewilligen.

Raumplanungsgesetz

Um den Landverbrauch zu bremsen, wurde das Raumplanungsgesetz (RPG) revidiert. Das revidierte Gesetz ist seit 2014 in Kraft und bezweckt, dass zu grosse Bauzonen verkleinert und bestehende Baulandreserven besser genutzt werden. So soll eine kompaktere Siedlungsentwicklung garantiert, die Landschaft geschont, und die Schweiz als attraktiver Wohn- und Arbeitsort erhalten werden.

Raumplanungsgesetz (RPG)

Zweite Revision des Raumplanungsgesetzes

Die zweite Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG2) stellt den indirekten Gegenvorschlag zur mittlerweile zurückgezogenen Landschaftsinitiative dar. Das revidierte Raumplanungsrecht tritt 2026 gestaffelt in Kraft und bezweckt, das Bauen ausserhalb von Bauzonen zu bremsen. Konkret soll die Zahl der Gebäude und die versiegelte Fläche ausserhalb von Bauzonen im Vergleich zu September 2023 um maximal zwei Prozent steigen.

Zudem fördert das Raumplanungsgesetz die Verdichtung. Dessen Teilrevision (RPG 1) vom 1. Mai 2014 hatte zum Ziel, die Zersiedelung zu stoppen, um den Verlust von landwirtschaftlichen Flächen und Naturlandschaften einzudämmen. Seit der Teilrevision vor zehn Jahren haben drei Viertel der Schweizer Gemeinden ihre Nutzungspläne angepasst oder sind dabei, sie anzupassen. Sie legten damit die Grundlage für die Innenentwicklung.

Revision Raumplanungsgesetz - 2. Etappe (RPG 2) und Landschaftsinitiative (Website des Bundesamts für Raumentwicklung ARE)

Wohnungsknappheit

Bei der Schaffung neuen Wohnraums setzt die Schweiz in Einklang mit dem Raumplanungsgesetz nicht auf die Freigabe neuer Bauzonen, sondern auf Verdichtung. Die damit verbundene Entwicklung nach innen ist zwar anspruchsvoller als das Bauen auf freien Flächen. Langfristig ist sie aber nachhaltiger und wirtschaftlicher und verhindert übermässige Zersiedelung.

Mit dem Aktionsplan Wohnungsknappheit des Bundesamts für Wohnungswesen BWO soll zudem das Angebot von qualitativ hochwertigem, preisgünstigem und bedarfsgerechtem Wohnraum gefördert werden. Eine der im Aktionsplan erarbeiteten Massnahmen ist die für das UVEK besonders relevante Beschleunigung von Baubewilligungen.

Aktionsplan Wohnungsknappheit (Website des Bundesamts für Wohnungswesen BWO)

Wohnungsknappheit (Website des Bundesamts für Raumentwicklung ARE)

Zweitwohnungen

Seit 2016 darf der Anteil an Zweitwohnungen in einer Gemeinde höchstens 20 Prozent betragen. Dies forderte die Initiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!», die 2012 angenommen wurde.

In Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent dürfen somit keine neuen Zweitwohnungen mehr bewilligt werden. Zulässig bleibt die Erstellung von Wohnungen, die von Personen bewohnt werden, die ihren Erstwohnsitz in der betreffenden Gemeinde haben. Weiter ist der Bau von Wohnungen möglich, die Erstwohnungen gleichgestellt sind, wie beispielsweise solche zu Ausbildungs- oder Erwerbszwecken. Ausserdem dürfen auch Wohnungen, die touristisch bewirtschaftet werden, neu gebaut werden.

Zweitwohnungen (Website des Bundesamts für Raumentwicklung ARE)

Abstimmungsdossier Zweitwohnungsinitiative (11.03.2012)

Bauen ausserhalb von Bauzonen

Die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet ist einer der fundamentalen Grundsätze der Raumplanung in der Schweiz. Dies bewirkt unter anderem tiefe Bodenpreise für Landwirtschaftsland und erleichtert damit der Landwirtschaft, kostendeckend zu produzieren. Diese Trennung trägt zum Erhalt einer attraktiven Landschaft mit hohem Erholungswert bei.

Bauen ausserhalb der Bauzonen (Website des Bundesamts für Raumentwicklung ARE)

19. Juni 2026

Verkehr ’45

Mit dem Projekt «Verkehr ’45» sollen die Kapazitäten auf der Schiene erhöht, Engpässe auf der Nationalstrasse reduziert und Verkehrsprojekte in Agglomerationen gefördert werden.

Weiterführende Informationen

FAQ

Zuständiges Bundesamt

Bundesamt für Raumentwicklung ARE
Thema Siedlung und Landschaft