Die Temperaturen steigen weltweit an. Die Schweiz ist vom Klimawandel besonders betroffen, weil sich das Klima in den Alpen doppelt so stark erwärmt wie im weltweiten Durchschnitt. Die Folgen des Klimawandels sind direkt spürbar: Hitzewellen lassen die Gletscher schmelzen, starke Niederschläge verursachen Hochwasser und Murgänge.
Klimapolitik im Inland
Die Klimaerwärmung wird durch Treibhausgase verursacht, die vorab beim Verbrennen von Erdöl und -gas entstehen. Die Schweiz leistet ihren Beitrag an den international abgestimmten Klimaschutz mit dem CO2-Gesetz. Das geltende CO2-Gesetz verlangt, dass die Schweiz bis 2020 20 Prozent weniger Treibhausgase ausstösst als 1990 und die Emissionen zwischen 2021 und 2024 jedes Jahr um 1,5 Prozent gegenüber 1990 vermindert.
Am 17. Dezember 2021 hat das Parlament eine Verlängerung des CO2-Gesetzes beschlossen, welche das Reduktionziel um jährlich 1,5 Prozent bis 2024 fortschreibt. Die Zahlen zum Treibhausgasausstoss der Schweiz im Jahr 2021 wurden mit dem BAFU-Treibhausgasinventar im Frühling 2023 publiziert.
Das Parlament hat in der Herbstsession 2022 die Beratungen zu einem indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative («Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit») abgeschlossen.
Am 16. September 2022 verabschiedete zudem der Bundesrat die Botschaft zum revidierten CO2-Gesetz für die Zeit von 2025-2030 zuhanden des Parlaments. Hier laufen die parlamentarischen Beratungen (Stand Oktober 2022).
Die beiden Gesetzesentwürfe ergänzen sich. Mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative sollen die Ziele der Schweizer Klimapolitik bis 2050 festgelegt werden. Er soll ein sogenanntes Rahmen-Gesetz bilden. Die Massnahmen, mit denen das Ziel erreicht werden kann, werden hauptsächlich im CO2-Gesetz festgehalten. Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Revision des CO2-Gesetzes für die Zeit von 2025-2030 soll die erste Etappe des indirekten Gegenvorschlags umgesetzt werden.
Beide Gesetze unterstehen dem fakultativen Referendum.
Aktuelle Klimapolitik
Ein wichtiges Instrument des geltenden Gesetzes ist die 2008 eingeführte CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe. Die CO2-Abgabe ist eine Lenkungsabgabe. Die Einnahmen werden an Bevölkerung und Unternehmen zurückverteilt. Ab 2022 beträgt diese Abgabe beim Heizöl 120 Franken pro Tonne CO2. Dadurch fliessen bis zu 450 Mio. Franken pro Jahr in CO2-wirksame Massnahmen bei Gebäuden. Eine bessere Isolation von Fenstern, Türen und Fassaden gehört ebenso dazu wie der Ersatz alter Heizungen durch CO2-freie Heizsysteme. Zwei Drittel der CO2-Abgabe fliessen an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurück. 2023 erhält jede in der Schweiz lebende Person mit der Rückverteilung 61.20 Franken.
Die Basis für die internationale Klimapolitik ist die UNO-Klimakonvention von 1992. Darin haben sich 193 Staaten verpflichtet, eine gefährliche Störung des Klimasystems zu verhindern, indem sie ihre Emissionen eindämmen.
Eine gewichtige Rolle spielte zunächst das Kyoto-Protokoll; ein Zusatz zur Klimakonvention, der die Industrieländer zwischen 2008 und 2012 und in einer zweiten Periode von 2013 bis 2020 rechtlich bindend zur Begrenzung ihrer Treibhausgasemissionen verpflichtete.
An der Klimakonferenz in Paris im Dezember 2015 haben 195 Länder ein rechtlich bindendes Abkommen verabschiedet, das bezweckt, den globalen Anstieg der Temperaturen auf deutlich weniger als 2 Grad, respektive auf 1,5 Grad zu begrenzen. 189 Staaten und die EU haben das Abkommen unterzeichnet, darunter auch die Schweiz. Diese hat sich stark in den Verhandlungen zu diesem Abkommen engagiert. Sie beabsichtigt, den Ausstoss von Treibhausgasen bis 2030 um mindestens 50 Prozent gegenüber 1990 zu senken und bis 2050 klimaneutral zu werden.
Auf der Basis des Pariser Klimaübereinkommens hat die Schweiz als weltweit erstes Land bilaterale Klimaabkommen abgeschlossen, die eine Zusammenarbeit bei der Zielerreichung ermöglichen. Bis heute wurden solche Abkommen mit Peru, Ghana, Senegal, Georgien, Vanuatu und Dominica abgeschlossen. Dank diesen Abkommen kann die Schweiz zusätzlich zu den im Inland erzielten Emissionsreduktionen auch einen Beitrag zum globalen Klimaschutz durch Emissionsreduktionen im Ausland leisten. Zum Beispiel, indem sie Klimaschutzprojekte wie dezentrale Photovoltaikanlagen oder den Bau von Biogasanlagen unterstützt. Diese Projekte im Ausland sind aber an strenge Regeln gebunden: Es dürfen sich nicht beide Staaten die durch die Projekte erreichte CO2-Verminderung anrechnen lassen. Zudem müssen bei den Projekten die Menschenrechte und Umweltstandards eingehalten werden.
Der Klimawandel wirkt sich immer gravierender aus, die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels wird daher immer wichtiger. Vor diesem Hintergrund unterstützt die Schweiz zum Beispiel den Green Climate Fund. Aus diesem Fonds werden Gelder für Klimaschutz-Projekte in Entwicklungsländern bereitgestellt.