Rettungsschirm Strombranche: FAQ (Archiv-Dossier)

Wozu dient der Rettungsschirm?

Seit Ende 2021 gibt es auf den Energiemärkten hohe Preisausschläge. Der Krieg in der Ukraine hat diese Entwicklungen verstärkt. Dadurch steigt der Liquiditätsbedarf der im Handel tätigen Stromunternehmen stark an. Obwohl die Schweizer Stromunternehmen gut aufgestellt sind, kann es im schlimmsten Fall zu einer unkontrollierbaren Kettenreaktion kommen, welche die Liquidität eines systemkritischen Stromkonzerns und damit auch die Schweizer Stromversorgung gefährden könnte. Die Folgen eines längeren Blackouts wären verheerend. Mit dem Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen will der Bundesrat dieses Worst-Case-Szenario verhindern. Eine gute und sichere Stromversorgung ist für unsere Bevölkerung und Wirtschaft unerlässlich.

Die Axpo Holding hat aufgrund der extremen Preisverwerfungen auf den europäischen Märkten beim Bundesrat inzwischen ein Gesuch um temporäre Liquiditätsunterstützung eingereicht. Gestützt auf vertiefte Abklärungen und mit Zustimmung der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (FinDel) hat der Bundesrat am 5.9.2022 entschieden, den Rettungsschirm zu aktivieren und der Axpo wie von ihr beantragt einen Kreditrahmen im Umfang von vier Milliarden Franken zur Verfügung zu stellen.

An welche Bedingungen hat der Bundesrat die Unterstützung für die Axpo geknüpft?

Der Kredit ist an strenge Bedingungen geknüpft. Dazu gehört zum Beispiel ein Dividendenverbot so lange Darlehen oder Zinszahlungen ausstehend sind. Die Axpo und die mit ihr verbundenen Konzerngesellschaften dürfen während dieser Zeit zudem keine Aktiven veräussern und keine Umstrukturierungen vornehmen, die die Rückzahlung der Darlehen oder allfällige Sicherheiten gefährden könnten. Die Axpo muss ausserdem den Bundesstellen, die für den Vollzug zuständig sind, sowie der ElCom und der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) die nötigen Auskünfte und Unterlagen geben, z.B. zur Finanzlage, zur Ausschöpfung der Darlehen oder den Energiehandelsgeschäften. Die Darlehen des Bundes sollen subsidiär sein und so rasch wie möglich durch andere Finanzierungen der Eigentümer und anderer Fremdkapitalgeber abgelöst werden.

Auf welche gesetzlichen Grundlagen hat sich der Bundesrat bei seinem Entscheid abgestützt?

Der Bundesrat hat sich auf die Modalitäten abgestützt, die im dringlichen Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen für Stromunternehmen enthalten sind, die der Bundesrat im Mai dem Parlament überwiesen und der Ständerat im Juni unterstützt hat. Da der Nationalrat zum Zeitpunkt des Axpo-Gesuchs noch darüber beraten hatte, erfolgte die Unterstützung des Bundes über eine Notverordnung. Am 30.9.2022 hat das Parlament das dringliche Bundesgesetz verabschiedet.

Werden bald weitere Stromunternehmen beim Bund anklopfen?

Der Bund beobachtet die Situation sehr aufmerksam. Aufgrund der hohen Preisverwerfungen hat Bundesrätin Simonetta Sommaruga schon vor Weihnachten 2021 eine Taskforce eingesetzt, als ein anderes Stromunternehmen ein Gesuch um temporäre Liquiditätsunterstützung eingereicht hatte, es Anfang Jahr dann aber zurückzog.

Über die Einreichung eines Gesuchs entscheiden die Stromunternehmen. Der Bund kann dazu daher keine Angaben geben. Mit dem Rettungsschirm will der Bundesrat verhindern, dass es zu einer unkontrollierbaren Kettenreaktion kommt, welche die Schweizer Stromversorgung gefährden könnte.

Was kann eine solche Kettenreaktion auslösen?

Die starken und aussergewöhnlichen Preissauschläge auf den europäischen Energiemärkten haben sowohl die Kreditrisiken wie auch die Sicherheitsleistungen und damit die Liquiditätsrisiken der Schweizer Stromunternehmen stark erhöht bzw. verschärft. Im Fall eines schockartigen Preisanstiegs, etwa durch einen russischen Lieferstopp für Gas, einen europäischen Verzicht auf russisches Gas oder durch eine drastische, kurzfristige Verknappung der physischen Gaslieferungen, kann sich der Liquiditätsbedarf der Stromunternehmen in kurzer Zeit so stark erhöhen, dass sie nicht mehr rechtzeitig genug Sicherheiten hinterlegen können. Dies kann einen unkontrollierten Ausfall eines systemkritischen Unternehmens zur Folge haben.

Das dringliche Bundesgesetz für den Rettungsschirm dient dazu, für den schlimmsten Fall gewappnet zu sein. In anderen Krisen musste der Bundesrat mit Notrecht einspringen. Das möchte er möglichst vermeiden. Das dringliche Bundesgesetz stellt sicher, dass das Parlament einbezogen werden kann und sich damit auch zu den Bedingungen der Unterstützung einbringen kann. Zudem schafft der Bund Transparenz bezüglich der Bedingungen der staatlichen Hilfe. Der Ständerat behandelte es im Juni, der Nationalrat sah damals von einer raschen Beratung ab.

Was sind die wichtigsten Eckwerte des Schutzschirms?

  • Unterstützt werden nur systemkritische Stromunternehmen. (Gemäss Entscheid des Ständerats sollen neben den grossen Unternehmen wie Axpo, Alpiq und BKW weitere Stromunternehmen bei Liquiditätsengpässen unterstützt werden können, sofern sonst die Versorgungssicherheit gefährdet wäre.)
  • Die Unterstützung des Bundes ist subsidiär, d.h. primär sind die Unternehmen und ihre Fremd- und Eigenkapitalgeber gefordert.
  • Es gelten strenge Bedingungen: u.a. Transparenzvorschriften, eine marktgerechte Verzinsung plus Risikozuschlag und ein Dividendenausschüttungsverbot.
  • Das Volumen für Direktdarlehen des Bundes beträgt maximal 10 Milliarden Franken.

Welche Stromunternehmen gelten als systemkritisch?

Es geht um Schweizer Stromunternehmen, die einen signifikanten Anteil am inländischen Produktionspark und der Vermarktung dieses Stroms halten. Das Gesetz definiert, welche Unternehmen diese Voraussetzung erfüllen. Als Grundsatz gilt eine Kraftwerksleistung in der Schweiz von mindestens 1200 Megawatt. Darunter fallen die Axpo Holding AG, die Alpiq Holding AG sowie die BKW AG. Die ElCom kann weitere Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft als systemrelevant bestimmen, die eine geringere Kraftwerksleistung aufweisen, sofern diese insbesondere stark vernetzt und volkswirtschaftlich relevant sind.  

Wer ist für die anderen Stromversorgungsunternehmen verantwortlich?

Für nicht systemkritische Stromversorgungsunternehmen sind die Eigentümer verantwortlich. Sie müssen die nötige Liquidität und das nötige Kapital zur Verfügung stellen. Fällt ein solches Unternehmen aus, wird es durch Konkurrentinnen ersetzt.

Könnte ein Kraftwerk im Konkursfall nicht einfach weiterbetrieben werden?

Im Idealfall schon, im schlimmsten Fall ist aber ein Ausfall nicht auszuschliessen und dann könnte die Stromversorgung der Schweiz beeinträchtigt sein. Es existieren derzeit noch keine ausreichenden Pläne der Unternehmen, den Weiterbetrieb der Stromproduktion und -verteilung auch bei Illiquidität des Unternehmens sicherzustellen. Darum will der Bundesrat vorsorgen. Die Leistungen der systemkritischen Stromunternehmen sind für die Volkswirtschaft grundsätzlich unverzichtbar. Wenn sie nicht innert nützlicher Frist – d.h. für den Strommarkt: innert weniger Stunden – von anderen Marktteilnehmern übernommen werden können, kann die schweizweite Versorgung unter Umständen nicht mehr gewährleistet werden.

Wären nicht in erster Linie die Eigentümer und insbesondere die Kantone gefordert?

Verantwortlich für die Versorgungssicherheit bleiben primär die Energieversorger und ihre Eigentümer. Der Rettungsschirm kommt nur subsidiär zum Einsatz und nur bei ausserordentlichen Marktentwicklungen, wenn unmittelbar eine Zahlungsunfähigkeit oder eine Überschuldung droht. Da die Versorgungssicherheit in einem Konkursfall nicht sicher gegeben ist, muss der Bund eingreifen. Viele Kantone sehen sich nicht in der Lage, innert kurzer Zeit so hohe Geldbeträge bereitzustellen. Die Kantone müssen sich aber zur Hälfte an allfälligen Darlehensverlusten des Bundes beteiligen.

Welche Bedingungen werden konkret an die Bundes-Hilfe geknüpft?

  • Der Rettungsschirm ist nicht freiwillig: systemkritische Stromunternehmen sind per Gesetz unterstellt. Ein systemkritisches Unternehmen kann vom Anwendungsbereich des Gesetzes weitestgehend ausgenommen werden, wenn es auf eine kantonale Liquiditätsunterstützung zählen kann, die mit der Bundesregelung gleichwertig ist.
  • Die Bedingungen für eine Unterstützung des Bundes sind sehr streng. Dazu gehören u.a. Transparenzvorschriften, eine marktgerechte Verzinsung plus Risikozuschlag und ein Dividendenausschüttungsverbot. Die Verzinsung der Darlehen erfolgt zu Marktkonditionen, mit einem Risikozuschlag zwischen 4 bis 10 Prozent. Mit den strengen Bedingungen wird zum Ausdruck gebracht, dass der Rettungsschirm lediglich für Extremsituationen bereitsteht. Zudem bezahlen die unterstellten Unternehmen eine Bereitstellungspauschale, um die Kosten beim Bund für das Aufspannen des Rettungsschirms mindestens teilweise zu decken.
  • Die systemkritischen Stromunternehmen können sich mit dem Bund vorgängig über die Bedingungen eines subsidiären Darlehens in einer Krisensituation einigen, da die Hilfe im Ernstfall innert 48 Stunden bereitstehen muss.
  • Das Gesetz ist auf Ende 2026 befristet. Danach soll eine Reihe von Massnahmen greifen, die die Strombranche widerstandsfähiger und den Rettungsschirm überflüssig machen. Dazu gehören Vorschriften, die dafür sorgen, dass wichtige Funktionen wie die Stromproduktion jederzeit weiterbetrieben werden können (Business Continuity Management) sowie ein Gesetz zur Integrität und Transparenz des Grosshandels von Strom und Gas. Diese Vorlage hat der Bundesrat am 16.12.2022 in die Vernehmlassung geschickt. Vorgaben zur Liquidität und Kapitalausstattung der Unternehmen werden separat geregelt.
  • Die Kantone müssen dem Bund die Hälfte allfälliger Verluste auf Darlehen erstatten. Dabei entspricht der Anteil der einzelnen Kantone ihrem Anteil am BIP. Im Gegenzug werden die Kantone zu 50 Prozent an den Einnahmen aus dem Risikozuschlag beteiligt.

Warum ist der Rettungsschirm für systemkritische Unternehmen obligatorisch?

Die Unternehmen im Strommarkt sind eng vernetzt. Wenn der Strom ausfällt, wird unser Land lahmgelegt. Eine rein freiwillige Unterstellung der systemkritischen Unternehmen ist für den Bundesrat kein gangbarer Weg, weil es Situationen geben kann, in denen systemkritische Unternehmen die nötige Liquidität innert der notwendigen Frist nicht mehr selbst aufbringen können und deren Konkurs zu Kettenreaktionen bis hin zu einem Systemkollaps führen könnte. Der Bundesrat schlägt neu aber vor, dass ein systemkritisches Unternehmen vom Anwendungsbereich des Gesetzes weitestgehend ausgenommen werden kann, wenn es auf eine kantonale Liquiditätsunterstützung zählen kann, die mit der Bundesregelung gleichwertig ist.

Sind längerfristig weitere Massnahmen geplant?

Der Rettungsschirm ist eine kurzfristige und vorübergehende Massnahme. Der Bund plant ergänzend weitere Massnahmen, um längerfristig eine gute und sichere Stromversorgung zu gewährleisten und die Stromkonzerne widerstandsfähiger zu machen:

  • Transparenz-Vorgaben für die grossen Stromproduzenten, damit Liquiditätsengpässe früh genug erkannt werden können (sog. Remit-Vorgaben: Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency). Der Bundesrat erwartet, dass die Unternehmen diese Transparenzvorschriften ab sofort freiwillig einhalten. Es geht um Informationen, die an die ElCom geliefert werden. Damit soll die ElCom in der Lage sein, Schwierigkeiten besser voraussehen zu können und die Gesamtlage zu überblicken. Am 16.12.2022 hat der Bundesrat eine entsprechende Vorlage - das Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (GATE) - in die Vernehmlassung gegeben.
  • Um sicherzustellen, dass auch im Konkursfall weiterhin Strom produziert wird, braucht es Vorgaben zum «Weiterbetrieb wichtigster Funktionen» (sog. «Business Continuity Management BCM»). Auch diese werden zurzeit erarbeitet und dann dem Parlament vorgelegt.
  • Eigenkapital- und Liquiditätsvorgaben – ähnlich wie sie heute für systemrelevante Banken gelten – werden zurzeit geprüft (Remit +). Mit solchen Regeln könnte dereinst das dringliche Bundesgesetz über den Rettungsschirm abgelöst werden.
https://www.uvek.admin.ch/content/uvek/de/home/energie/energieversorgungssicherheit-ukraine-krieg/rettungsschirm-faq.html