Der Bund schafft mit seiner Luftfahrtpolitik die Rahmenbedingungen für die Zivilluftfahrt in der Schweiz. Dabei stützt er sich auf den luftfahrtpolitischen Bericht von 2016. Darin bekennt sich der Bundesrat zu einer nachhaltigen Entwicklung und einem hohen Sicherheitsstandard. Er zeigt zudem auf, wie die Luftfahrt vor dem Hintergrund wachsender Mobilität und technologischer Fortschritte weiterentwickelt werden soll. Eine wichtige Basis bildet für den Bund ausserdem der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL). Mit diesem Planungs- und Koordinationsinstrument legt er für jede Flugplatzanlage den Zweck fest, das beanspruchte Areal, die Grundzüge der Nutzung, die Erschliessung sowie die Rahmenbedingungen für den Betrieb. Der SIL bildet damit die Grundlage für die Planung, die Bauten und den Betrieb eines Flugplatzes (Konzession, Betriebsreglement).
2014 kam es im Linien- und Charterverkehr auf den drei Landesflughäfen Zürich-Kloten, Genève-Cointrin und Basel-Mulhouse sowie auf den regionalen Flugplätzen zu insgesamt rund 455'000 Starts und Landungen. Auch kleinere Flugplätze spielen eine bedeutende Rolle, sind sie doch wichtig für die Ausbildung der künftigen Linienpiloten.

Die Schweiz verfügt wie bei Bahn und Strasse auch in der Luftfahrt über eine leistungsfähige Infrastruktur. Das ist wichtig, um Bevölkerung und Wirtschaft gut an die europäischen und globalen Zentren anzubinden: Die Schweizer Luftfahrt bedient im Linienverkehr rund 180 Destinationen in 55 Ländern und ist damit auch volkswirtschaftlich von grosser Bedeutung.
Die Aufsicht über die zivile Luftfahrt obliegt dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Es regelt unter anderem die Nutzung der Infrastruktur, beaufsichtigt Luftfahrtunternehmen, überprüft bei der Flugtechnik die für einen sicheren Betrieb nötigen Voraussetzungen und bereitet die luftfahrtpolitischen Entscheide vor.
Übersichtskarte Luftfahrtinfrastruktur