Schienen- und Strassennetze verbinden die unterschiedlichen Regionen. In der Bundesverfassung (Kapitel 5) werden die Verantwortlichkeiten für den Strassen- und Schienenverkehr, für den alpenquerenden Transitverkehr und für die Luftfahrt geregelt.
Folgende Verkehrsämter sind für die Umsetzung und Aufsicht zuständig: