Seit 2016 – Verpflichtung der Lieferanten zur elektronischen Rechnungsstellung
Am 8. Oktober 2014 hat der Bundesrat beschlossen, die Lieferanten der Bundesverwaltung zur Einreichung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnung) zu verpflichten, sofern der Vertragswert 5‘000 Franken übersteigt. Für Kleinbeschaffungen unter diesem Wert können weiterhin Papierrechnungen eingeliefert werden. Diese Verpflichtung wurde per 1. Januar 2016 eingeführt.
Für Lieferanten: E-Rechnung senden
Die E-Rechnung ist die zeitgemässe, einfache und sichere Art der Rechnungsstellung. Anstatt Ihre Rechnung zu drucken und per Post an die Bundesverwaltung zu senden, übermitteln Sie Ihre Rechnungsdaten elektronisch an einen Dienstleister für E-Rechnungen.
Für Kunden: E-Rechnung empfangen
Wir bieten die E-Rechnung an, welche Sie als Rechnungsempfänger mittels Registrierung verlangen können. Sie erhalten damit die Möglichkeit, die E-Rechnung im Online Banking Ihres Finanzinstitutes auf einfache Weise zu bearbeiten oder über verschiedene Kanäle in Ihre Finanzsoftware zu importieren, wo die Weiterverarbeitung erfolgt.
Damit entfällt das Eintippen von Kontodaten, Beträgen und Referenznummern. Mit wenigen Mausklicks können Sie die E-Rechnung im Online Banking prüfen und zur Zahlung freigeben.
Zahlungen aus dem Ausland
Sie haben folgende Möglichkeiten, die Zahlung ohne Abzug in Schweizer Franken (CHF) bei einem Finanzinstitut mit Sitz im Ausland in Auftrag zu geben:
- auf das Postcheckkonto 30-725508-9
Generalsekretariat UVEK
CH-3003 Bern
IBAN CH23 0900 0000 3072 5508 9, SWIFT-Code: POFICHBEXXX
- an die Schweizerische Nationalbank, Postfach, CH-8022 Zürich
Kontoinhaber: Eidgenössische Finanzverwaltung, Finanz- und
Rechnungswesen, CH-3003 Bern
BC-Nr. 100
Konto-Nr. 15305.00036
IBAN CH49 0011 0001 5305 0003 6; SWIFT: SNBZCHZZ80A
Mitteilung: zugunsten Konto GS UVEK, 1077
- mittels Bankcheck an unsere Adresse