Die Einlagerung in unterirdische Gesteinsschichten ist nach heutigem Kenntnisstand die sicherste Lösung. Das Kernenergiegesetz schreibt deshalb die geologische Tiefenlagerung vor.
Für die Entsorgung radioaktiver Abfälle sind in der Schweiz die Verursacher verantwortlich. Konkret sind dies die Kernkraftwerksbetreiber sowie - für die Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung - der Bund. Betreiber und Bund haben 1972 die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) gegründet, welche die Entsorgung plant und dazu notwendige Abklärungen durchführt.