Die Schweiz soll auch im Jahr 2030 dank leistungsstarker Infrastrukturen ein zukunftsfähiges Land und ein starker Wirtschaftsstandort mit hoher Lebensqualität sein. Auf welchen Herausforderungen liegt der Fokus und welche Ziele und Massnahmen ergeben sich daraus für das UVEK? Die Antworten dazu liefert die Departementsstrategie.
Zentrale Herausforderungen
Die Definition der zentralen Herausforderungen ergibt sich aus einer Reihe von Entwicklungen, welche die Ausgangslage in den Aufgabenbereichen des UVEK bestimmen. Dazu gehören unter anderen:
- Anhaltendes Bevölkerungswachstum
- Zunehmender Strassen-, Schienen- und Luftverkehr
- Verschiebung der Energienachfrage von den fossilen Energieträgern hin zur Elektrizität
- Zunahme der Siedlungsflächen
- Stabilisierung bei den Treibhausgasemissionen
- Hoher Ressourcenverbrauch
- Fortschreitender Verlust an Biodiversität und ihrer Ökosystemleistungen
- Fortschreitende Digitalisierung
- Zunehmende Kommunikation von Maschine zu Maschine («Internet of Things»)
- Rasch wachsende Datenmenge
Diese Trends schaffen drei grosse, übergreifende Herausforderungen für das UVEK, welche die Aufgabenerfüllung des gesamten Departements massgeblich beeinflussen werden:
Der Umbau des Energiesystems, die Erreichung von Klimazielen, die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie und die Verringerung des Ressourcenverbrauchs: All dies setzt eine Neuorientierung der Schweizer Wirtschaftsweise voraus. Dabei stellen sich u.a. folgende Herausforderungen:
- Die bisherigen regulativen Instrumente (Stromverbrauchs-, Produktevorschriften, planerische Ansätze, Emissionsgrenzwerte etc.) sollen mit neuen Instrumenten mit Anreizcharakter (z.B. Steueranreize, Energieetiketten, Labels) oder mit freiwilligen Massnahmen (z.B. Branchenvereinbarungen) ergänzt werden.
- Wissens- und Technologietransfers zwischen Forschung und Wirtschaft, welche die technischen Potenziale im Sinne des Ressourcenschutzes wie auch der -effizienz ausschöpfen, müssen unterstützt werden.
- Ökosysteme wie Boden, Wald, Gewässer gilt es nachhaltig zu nutzen, deren Resilienz zu gewährleisten und deren Leistungserbringung langfristig zu erhalten.
- Der Staat muss verlässliche und förderliche Rahmenbedingungen für private Investitionen im Energie- und Ressourcenbereich schaffen.
- Bund, Kantone und Gemeinden, aber auch private Unternehmen müssen zur technisch-operationellen Sicherheit (z.B. von Energieproduktionseinrichtungen) aber auch zur Versorgungs- und Entsorgungssicherheit beitragen.
- Die Kohärenz der Politiken auf Bundesebene und zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden muss verbessert werden, da die historisch gewachsene Kompetenzverteilung in vielen Fällen an Grenzen stösst (z.B. bei Planungsverfahren betreffend erneuerbare Energien oder Übertragungsnetze).
Sollen Bodenverbrauch, Zersiedlung, aber auch die Kostenentwicklung im Bereich der Verkehrsinfrastruktur begrenzt werden, müssen die Anstrengungen für die Abstimmung von Verkehrs- und Raumentwicklung verstärkt werden. Dies betrifft u.a. folgende Bereiche:
- Auf Stufe Bund und soweit möglich mit den Kantonen muss die Koordination zwischen Strassen-, Schienen-, Luft- und Langsamverkehr wirkungsvoller gestaltet werden.
- Die Gesamtverkehrspolitik ist eng mit der Raumplanung und den kantonalen Richtplänen zu verzahnen, um durch die Abbremsung der Zersiedlung und eine qualitätsvolle Innenentwicklung möglichst viel Verkehr zu vermeiden.
- Das Potenzial der voran schreitenden Digitalisierung zur effizienteren Nutzung von Infrastrukturen und Raum muss genutzt werden.
- Die Verkehrsinfrastruktur hat eine grosse Bedeutung als Standortfaktor. Deshalb muss ihre Funktionalität und Leistungsfähigkeit mit neuen „intelligenten“ Ansätzen, wie etwa der Nutzung von Daten, sichergestellt werden.
- Die Strassen- und Schieneninfrastruktur sollen beide nachhaltig und berechenbar über Fonds-Lösungen finanziert werden. (Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Infrastrukturen)
- Die Raum- und die Verkehrsentwicklung werden immer stärker durch das europäische Umfeld mitgeprägt. Dies verlangt nach einer Verstärkung der grenzüberschreitenden Planung und Koordination der Raum- und Verkehrspolitik.
Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) durchdringen immer mehr Bereiche unseres Lebens. Für das UVEK besteht die Herausforderung darin, sich der politischen Verantwortung zu stellen, welche sich aus dem durch die Digitalisierung bedingten, umfassenden Strukturwandel ergibt:
- Eine hochbreitbandige, robuste und sichere Netzwerkinfrastruktur ist die Voraussetzung für die Entwicklung von zunehmend mobilen Lebens- und Arbeitsformen, Dienstleistungen und Produkten in der Informationsgesellschaft. Ein offener und diskriminierungsfreier Zugang zu diesen Netzen muss gewährleistet werden.
- Das Regelwerk für die Nutzung und Verwaltung der Kernressourcen des Internets (IP-Adressen und Domain-Namen) wird primär auf internationaler Ebene festgelegt. Der Bund muss dazu beitragen, dass die Nutzung des Internets nach freiheitlichen, nicht diskriminierenden, verantwortungsvollen, demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen erfolgen kann.
- Rechtliche, organisatorische, technische und sicherheitsrelevante Hürden für die Einführung „smarter“ Anwendungen der IKT in den Bereichen Gebäude, Energie, Verkehrs- und andere Infrastrukturnetze sind soweit wie möglich abzubauen.
- Es sind Rahmenbedingungen zu formulieren, die der zunehmenden gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Bedeutung von Daten Rechnung tragen.
- Auch unter sich verändernden Produktions- und Nutzungsbedingungen im Mediensektor gilt es, Medienvielfalt und Service public als Grundlage der Demokratie zu wahren.
- Die Digitalisierung schafft neue Geschäftsmodelle, welche in erster Linie auf der Vermittlung von Dienstleistungen basieren. Sie schaffen für Kunden neue Wahlmöglichkeiten, stellen aber gleichzeitig hohe Anforderungen an die Regulierung (z.B. Definition der Selbständigkeit, Datenhoheit, Zugang zu Vertriebssystemen).
Diese Herausforderungen sind nicht eindeutig voneinander abgetrennt, sondern stehen in intensiver Wechselwirkung. So beeinflusst beispielsweise die Energie- auch die Verkehrspolitik und die Raumplanung und umgekehrt.
Zusätzlich gilt es, Herausforderungen im Zusammenhang mit der Frage zu begegnen, wie gut das Departement gerüstet ist, die politischen Aufgaben effektiv und effizient zu erfüllen. (Siehe dazu Strategie, Kapitel 3.4)
Ziele und Massnahmen
Ausgehend von den Entwicklungstrends und den Herausforderungen definiert die UVEK-Strategie langfristige Wirkungsziele. Sie sind auf den Zeithorizont 2030 ausgerichtet und decken die Herausforderungen möglichst umfassend ab. Die Massnahmen sind dagegen auf den kürzeren Zeithorizont 2019 ausgerichtet. Sie signalisieren den unmittelbaren Handlungsbedarf und decken nicht zwingend das ganze Spektrum der Herausforderungen ab. Besonders die Massnahmen werden regelmässig überprüft und ergänzt.
Zweck der Strategie
Die UVEK-Strategie formuliert die zentralen Herausforderungen und Ziele für das UVEK mit einem Zeithorizont bis 2030 und beschreibt Massnahmen bis 2019. Sie bildet damit einen Orientierungsrahmen und eine Verständigungsbasis über alle Teilbereiche des UVEK. Die Strategie richtet sich gegen aussen wie innen: Allen Organisationseinheiten des UVEK und letztlich allen Mitarbeitenden zeigt sie auf, in welche Richtung die Departementsleitung die dem UVEK zugewiesenen Sachbereiche weiterentwickeln will. Darüber hinaus wird die vom UVEK verfolgte Politik gegenüber anderen Departementen, dem Parlament oder bundesexternen Akteuren (Kantonen, Wirtschaft, Verbänden, Bevölkerung etc.) transparent gemacht.
Bei seinen Lösungsansätzen berücksichtigt das UVEK ausgewogen ökologische, wirtschaftliche und soziale Dimensionen und orientiert sich am Prinzip der Langfristigkeit sowie an Wechselwirkungen mit dem globalen Umfeld.
Die Strategie wird alle vier Jahre überprüft und wo nötig überarbeitet. Für das Jahr 2016 wurde eine Aktualisierung vorgenommen: Im Unterschied zur Strategie 2012 beschränkt sich insbesondere die dritte thematische Herausforderung nicht mehr auf die Mitgestaltung der Informationsgesellschaft, sondern hat die Digitale Entfaltung der Schweiz zum Gegenstand.
Weitere Strategien und Planungen
Die UVEK-Strategie steht in Ergänzung zu verschiedenen anderen Strategien und Planungen von Bundesrat und Parlament, wie z.B.:
- Legislaturplanung (Website der Bundeskanzlei BK)
- Jahresziele des Bundesrats und der Departemente (auch UVEK; Website der Bundeskanzlei BK)
- Strategie des Bundesrats: Nachhaltige Entwicklung (Website des Bundesamts für Raumentwicklung ARE)
- Dossier: Nachhaltige Entwicklung (Website des Bundesamtes für Raumentwicklung ARE)
- Zukunft Mobilität Schweiz
- IKT Strategie UVEK 2020-2023 Management Version (PDF, 586 kB, 11.09.2020)
- Infrastrukturstrategie des Bundes
- Weitere sektorale Strategien: Themendossiers des UVEK
Kontakt
Generalsekretariat
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
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