Medienpolitik

Mit ihrer direkten Demokratie ist die Schweiz auf ein leistungsfähiges und vielfältiges Mediensystem angewiesen, das die Bevölkerung mit Informationen versorgt und die freie Meinungsbildung ermöglicht. Ziel der Medienpolitik ist es, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen.

Service public

In einer digitalisierten und fragmentierten Medienwelt ist ein guter Service public als Orientierungspunkt für die Demokratie wichtiger denn je. Private Radio- und TV-Angebote ohne Leistungsauftrag und Gebührenunterstützung sind primär auf Unterhaltung ausgerichtet und bieten im Unterschied zu Service-public-Angeboten wenig politische Hintergrundinformation oder Kultur- und Bildungsvermittlung. Der Service public hingegen erfüllt eine integrierende Funktion: Sprachgemeinschaften, Religionen, Generationen, Menschen mit Migrationshintergrund und weitere gesellschaftliche Gruppierungen sollen in die Programme miteinbezogen werden.

Radio- und Fernsehabgabe

Mit der Radio- und Fernsehabgabe werden neben privaten lokalen Radio- und Fernsehveranstaltern hauptsächlich die Programme der SRG finanziert. Im Gegenzug ist die SRG gesetzlich verpflichtet, einen besonderen gesellschaftlichen Auftrag im Zeichen des Service public zu erfüllen: Ihre Programme müssen die gesamte Bevölkerung in allen Sprachregionen erreichen und zur Bildung, freien Meinungsbildung, kulturellen Entfaltung und Unterhaltung beitragen.

SRG-Initiative

Am 10. August 2023 wurde die Volksinitiative «200 Franken sind genug!» eingereicht. Sie verlangt, dass die Haushaltsabgabe von aktuell 335 auf 200 Franken gesenkt wird und sämtliche Unternehmen von der Abgabepflicht befreit werden. Die Initiative hätte weitreichende Auswirkungen auf das publizistische Angebot und die regionale Verankerung der SRG, weshalb der Bundesrat sie ablehnt. Er will aber die Haushalte und Unternehmen finanziell entlasten:

  • 2027 wird die Haushaltsabgabe von 335 auf 312 Franken, ab 2029 von 312 auf den Zielwert 300 Franken gesenkt.
  • 2027 wird die Limite für die Abgabepflicht der mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen von heute einer halben Million auf 1,2 Millionen Franken erhöht. Mit dieser Anpassung werden ab 2027 zirka 80 Prozent der Unternehmen von der Abgabepflicht befreit sein.

Presseförderung

In der Frühjahrssession 2025 hat das Parlament eine Ausweitung der indirekten Presseförderung beschlossen. Erstens soll der Bund den Beitrag für die Tageszustellung der Regional- und Lokalpresse um 10 Millionen Franken auf 40 Millionen Franken pro Jahr erhöhen. Zweitens soll er neu auch die Frühzustellung von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen jährlich mit 25 Millionen Franken unterstützen. Der Förderbetrag für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse bleibt unverändert. Die Ermässigung soll jedoch künftig auch bei der Zustellung durch private Zustellorganisationen gewährt werden. Diese Massnahmen sind auf sieben Jahre beschränkt, danach gilt erneut der Status Quo. Derzeit läuft die Referendumsfrist. Das Datum des Inkrafttretens ist noch offen.

Weitere Medienförderung

Die traditionellen Medien werden weniger genutzt und ihre Werbeeinnahmen sinken, während für Online-Medien keine finanzielle Unterstützung besteht. Um die Vielfalt der Schweizer Medienlandschaft zu erhalten, legt der Bundesrat den Fokus auf eine zukunftsfähige und kanalunabhängige Medienförderung. Wie diese aussehen könnte, hat er in seinem Postulatsbericht vom 21. Februar 2024 aufgezeigt.

Medien

Medienmitteilungen

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Reden

Reden von Bundesrat Albert Rösti

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Zuständiges Bundesamt

Bundesamt für Kommunikation BAKOM
Thema Medienpolitik

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