Eine sichere Versorgung mit Strom ist für die Bevölkerung und Wirtschaft in der Schweiz wichtig. Das UVEK hat darum ein Gesetz erarbeitet, das die einheimische Stromproduktion stärkt, sowie eine Vorlage aufgegleist, mit der die Verfahren beschleunigt werden können.

Der Bundesrat hat verschiedene Massnahmen für einen raschen Ausbau und effizienten Einsatz von Energie in die Wege geleitet. Damit will er gute Rahmenbedingungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Energieversorgungsunternehmen schaffen.
Gesetz über die sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien
Der Bundesrat will die einheimischen erneuerbaren Energien ausbauen und die Versorgungssicherheit stärken. Er schlägt vor, die Speicherwasserkraft auszubauen und für Strom im Winter eine Versicherung zu schaffen: Betreiber von Wasserkraftwerken werden dafür entschädigt, dass sie Wasser als Reserve zurückbehalten. Damit es rasch vorwärts geht, hat der Bundesrat im Februar beschlossen, die im Gesetz vorgesehene Wasserkraftreserve mit einer Verordnung vorzuziehen. Diese ist am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten. Der Ständerat hat das Gesetz in der Herbstsession 2022 beraten. Der Nationalrat ist in der Frühlingssession 2023 dem Ständerat in den wesentlichen Punkten – mit punktuellen Änderungen – gefolgt. Voraussichtlich in der Sommersession wird sich der Ständerat dem Geschäft nochmals annehmen.
Zielwerte: Das Energiegesetz enthält neu verbindliche Zielwerte für die Jahre 2035 und 2050. Die Zielwerte legen den angestrebten Ausbau der Wasserkraft und der anderen erneuerbaren Energien sowie die Senkung des Energie- und Elektrizitätsverbrauchs pro Kopf fest. Damit wird das Gesetz verbindlicher auf die Ziele der Versorgungssicherheit und der Klimapolitik ausgerichtet und schafft so Planungssicherheit für Investitionen.
Förderinstrumente: Die bisherigen Förderinstrumente für die erneuerbare Stromproduktion sind bis Ende 2022 und 2030 befristet. Neu werden sie bis 2035 verlängert – zeitlich abgestimmt auf den gesetzlichen Zielwert 2035 - und marktnäher ausgestaltet. Beispielsweise sollen grosse Photovoltaikanlagen mittels wettbewerblicher Ausschreibungen gefördert werden. Das Einspeisevergütungssystem läuft wie geplant aus und wird durch Investitionsbeiträge ersetzt. Das sorgt für administrative Entlastung und ermöglicht mehr Zubau pro Förderfranken. Für grosse Wasserkraftanlagen stehen mehr finanzielle Mittel zur Verfügung. Die Finanzierung der Unterstützungsinstrumente erfolgt weiterhin über den Netzzuschlag von 2.3 Rappen pro Kilowattstunde. Der Netzzuschlag wird nicht erhöht, wird jedoch entsprechend länger erhoben.
Längerfristige Stromversorgungssicherheit im Winter: Auch nach dem Ausstieg aus der Kernenergie soll die bisherige Selbstversorgungsfähigkeit der Schweiz erhalten bleiben. Dazu braucht es zusätzlich zum angestrebten Zubau der erneuerbaren Stromproduktion (Zielwert bis 2050: 39 TWh) bereits bis 2040 auch noch den Zubau von 2 TWh klimaneutraler Stromproduktion, die im Winter sicher abrufbar ist. Der Bundesrat will solche Anlagen, prioritär grosse Speicherkraftwerke, mit einem «Winterzuschlag» finanzieren. Dieser ist im Stromversorgungsgesetz bereits heute zur Vorbeugung gegen mögliche Versorgungssicherheitsdefizite enthalten. Bei den Stromkonsumentinnen und -konsumenten werden dafür maximal 0.2 Rappen pro Kilowattstunde erhoben. Zudem wird eine strategische Energiereserve etabliert. Sie sorgt zusätzlich zu den Mechanismen im Strommarkt dafür, dass auch gegen Ende des Winters genügend Energie verfügbar ist. Daneben leistet der rasche Ausbau der erneuerbaren Energien auch im Winter einen zunehmend wichtigen Beitrag zur längerfristigen Versorgungssicherheit.
Strommarktöffnung: Die vollständige Öffnung des Strommarkts stärkt die dezentrale erneuerbare Stromproduktion. Sie ermöglicht innovative Geschäftsmodelle (beispielsweise Energiegemeinschaften), die heute im Monopol nicht erlaubt sind, und integriert so den erneuerbaren Strom besser im Markt. Endverbraucher und Endverbraucher, die selbst Strom produzieren (Prosumenten), Produzenten und Stromlieferanten erhalten so wirtschaftlich wichtige Freiheiten. Um kleine Endverbraucher wie Haushalte vor Preismissbrauch zu schützen, gibt es auch weiterhin eine Grundversorgung. Darin wird ein Elektrizitätsprodukt angeboten, das ausschliesslich aus einheimischer erneuerbarer Energie besteht.
Netzregulierung, Daten und Messwesen: Die Nutzung und der Ausbau der Stromnetze soll kosteneffizienter werden. Dazu schafft der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen, damit Endverbraucher und Speicherbetreiber ihre Flexibilität systemdienlich nutzen können, und er sorgt für ein verursachergerechteres Tarifierungssystem. Weiter schafft er einen regulatorischen Rahmen für den Austausch und den Schutz von Daten sowie die Einrichtung einer nationalen Energiedateninfrastruktur mit einem Datahub. Im Messwesen klärt der Bundesrat zudem die Verantwortlichkeiten und gesetzlichen Wahlfreiheiten.
Runder Tisch Wasserkraft
Vertreterinnen und Vertreter der Umweltorganisationen, der Energiebranche und der Kantone haben sich am Runden Tisch Wasserkraft auf 15 Wasserkraft-Projekte geeinigt, die dazu beitragen, dass die Schweiz im Winter mehr Strom hat. Mit deren Realisierung könnten bis 2040 2 TWh Speicherwasserkraft zugebaut werden.
Beschleunigung von Verfahren
Die Verfahren für den Bau grosser Wasser- und Windkraftanlagen dauern heute oft lang. Weil solche Projekte für die Schweizer Stromproduktion sehr wichtig sind, möchte der Bundesrat die Verfahren beschleunigen. Er schlägt deshalb vor, die Planungs- und Bewilligungsverfahren für die bedeutendsten Anlagen der Wasserkraft und der Windenergie zu vereinfachen und zu straffen, ohne Abstriche beim Natur-, Umwelt- und Denkmalschutz zu machen. Zusätzlich will der Bundesrat den Ausbau der Photovoltaik vorantreiben, indem auf geeigneten Neubauten künftig konsequent Photovoltaikanlagen installiert werden und diese Investitionen steuerlich abgezogen werden können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung gegeben.
Zubau neuer Solaranlagen
Mit der Revision der Raumplanungsverordnung (RPV) vereinfacht und beschleunigt der Bundesrat den Bau neuer Solaranlagen. Neu werden wichtige Kategorien von Solaranlagen ausserhalb der Bauzonen als standortgebunden erklärt. Dazu gehören beispielsweise Solaranlagen an Fassaden, Staumauern, Lärmschutzwänden, schwimmende Solaranlagen auf Stauseen im alpinen Raum oder auch in wenig empfindlichen landwirtschaftlichen Gebieten.
Das Parlament hat am 30. September dringliche Massnahmen zur Stärkung der Stromversorgung im Winter beschlossen. Sie ermöglichen den Bau alpiner Solaranlagen und beinhalten einen Solarstandard für grössere Neubauten.
Zwei Energie-Reserven für ausserordentliche Engpässe
Der Bundesrat hat am 16. Februar 2022 beschlossen, bereits auf den Winter 2022/2023 eine Wasserkraftreserve einzurichten. Die Betreiber von Stauseen sollen gegen Entgelt Energie zurückbehalten, die bei Bedarf abgerufen werden kann. Der Bundesrat hat die im Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien enthaltene Massnahme auf dem Verordnungsweg vorgezogen und auf den 1. Oktober 2022 in Kraft gesetzt. Die Elcom hat die Eckwerte bestimmt und Swissgrid hat die Ausschreibung abgewickelt. Insgesamt haben Gebote von 400 GWh einen Zuschlag erhalten. Die Wasserkraftreserve dient dazu, kritische Engpässe gegen Ende Winter zu überbrücken, die der Markt nicht bewältigen kann.
Medienmitteilung: Ergebnisse der Ausschreibung Wasserkraftreserve (25.10.2022; ElCom)
Medienmitteilung: Bundesrat setzt Verordnung zur Wasserkraftreserve in Kraft (07.09.2022)
Medienmitteilung: Eckwerte für Wasserkraftreserve (23.08.2022; ElCom)
Der Bundesrat hat am 16. Februar 2022 zudem beschlossen, eine gesetzliche Bestimmung vorzubereiten, welche für die Unterstützung von Reservekraftwerken als zusätzliche Versicherungslösung für ausserordentliche Knappheitssituationen notwendig ist. Im August 2022 hat der Bundesrat entschieden, dass solche Anlagen mit einer Verordnung zeitlich vorzuziehen sind, damit diese ebenfalls schon Ende Winter 22/23 verfügbar sind (Betrieb mit Gas, Öl oder Wasserstoff). Am 21. Dezember 2022 hat der Bundesrat eine entsprechende Verordnung gutgeheissen. Sie regelt den Betrieb von Reservekraftwerken und Notstromgruppen bis am 31. Mai.
Anfang September 2022 wurde der erste Vertrag mit GE Gas Power für ein temporäres Reservekraftwerk in Birr (AG) unterzeichnet. Im Dezember 2022 hat der Bund das bestehende thermische Kraftwerk Cornaux 1 in Cornaux (NE) unter Vertrag genommen, im Februar 2023 das mit Erdgas betriebene Gas-Kombikraftwerk Thermatel der Compagnie industrielle de Monthey SA in Monthey (VS). Die drei Reservekraftwerke verfügen gesamthaft über eine Leistung von 326 MW.
Medienmitteilung zum Reservekraftwerk Birr (27.03.2023)
Faktenblatt Reservekraftwerk Birr (PDF, 10.02.2023)
Medienmitteilung zum Reserverkraftwerk Thermatel (21.02.2023)
Medienmitteilung zum Reserverkraftwerk Cornaux 1 (22.12.2022)
Ansetzen will der Bundesrat nicht nur auf der Produktionsseite, er bereitet auch Massnahmen vor, die sicherstellen, dass der vorhandene Strom ökonomischer eingesetzt wird. Er will unter anderem zusätzliche Fördermittel bereitstellen, damit die ineffizienten Elektroheizungen rascher durch klimafreundliche und effiziente Heizungen ersetzt werden. Diese Massnahme ist mit den Kantonen zu konkretisieren. Zudem sollen die Mindestanforderungen an die Effizienz von elektrischen Geräten erhöht werden.
Sichere Stromversorgung im internationalen Kontext
Pentalaterales Energieforum
Die Schweiz hat im Dezember 2021 gemeinsam mit 6 EU-Ländern (Pentalaterales Energieforum), darunter Deutschland, Frankreich und Österreich, eine gemeinsame Erklärung zur Vorsorge von Stromkrisen unterzeichnet. Es wurde vereinbart, zur Vorbeugung von Stromkrisen eng zusammenzuarbeiten.
Technische Verhandlungen Netzwerkbetreiber
Ein stabiles Netz ist wichtig für die sichere Versorgung mit Strom. Die nationale Netzgesellschaft Swissgrid sorgt für den sicheren Betrieb des Übertragungsnetzes der Schweiz . Das Schweizer Stromnetz ist eng mit dem europäischen verknüpft. Es ist daher wichtig, dass die Schweiz in den Kapazitätsberechnungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel mitberücksichtigt wird. Dies ist mit der neuen Regulation der EU nicht gewährleistet. Im Dezember 2021 konnte Swissgrid mit einer technischen Vereinbarung, einem privatrechtlichen Vertrag mit der wichtigen Kapazitätsberechnungsregion «Italy North», die Sicherheit des schweizerischen Stromnetzes an der Südgrenze der Schweiz besser absichern. Dieser Vertrag muss allerdings jährlich von den EU-Regulatoren erneut genehmigt werden.
Berichte von Elcom und Swissgrid zum Thema Versorgungssicherheit
Im Auftrag des Bundesrats haben die ElCom und die nationale Netzgesellschaft Swissgrid die Auswirkungen des fehlenden Stromabkommens mit der EU analysiert und kurz- bis mittelfristig umsetzbare Massnahmen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit und der Netzstabilität ausgearbeitet. Vor dem Hintergrund dieser Analysen treibt der Bundesrat die Vorsorgeplanung für die Stromversorgungssicherheit weiter voran.
Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen
Der Krieg führt zu starken Preisausschlägen auf den europäischen Märkten. Die Energieunternehmen brauchen daher mehr finanzielle Mittel, um Sicherheitsleistungen zu decken. Obwohl die Schweizer Stromunternehmen gut aufgestellt sind, kann es im schlimmsten Fall zu einer Kettenreaktion und einem unkontrollierten Ausfall eines grösseren Unternehmens kommen. Das will der Bundesrat verhindern. Er hat dazu einen Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen vorbereitet und das entsprechende Gesetz im Mai dem Parlament überwiesen. Der Ständerat behandelte es im Juni, der Nationalrat sah damals von einer raschen Beratung ab.
Medienmitteilung zur Verabschiedung des Rettungsschirms vom 18. Mai 2022
Aufgrund eines Gesuchs der Axpo hat der Bundesrat am 6.9.2022 gestützt auf eine Notverordnung den Rettungsschirm aktiviert und entschieden, der Axpo zur Stärkung der Liquidität einen Kreditrahmen von vier Milliarden Franken zu gewähren. Am 30.9.2022 hat das Parlament das Gesetz verabschiedet.
Medienmitteilung Rettungsschirm AXPO vom 6. September 2022
Stromversorgung: Bundesrat aktiviert Rettungsschirm – Diverse Medien, 06.09.2022
Am 16.12.2022 hat der Bundesrat zudem ein Gesetz zur Verbesserung der Transparenz und Aufsicht im Energiegrosshandelsmarkt in die Vernehmlassung gegeben.
Links
Interne Links
Externe Links
Regulatorische Sandbox: Pilotprojekte (Website des Bundesamts für Energie BFE)
Anlässe
Rückblick Anlässe Bundesrat Albert Rösti