Eine sichere Versorgung mit Strom ist für die Bevölkerung und Wirtschaft in der Schweiz von zentraler Bedeutung. Das UVEK setzt sich darum für einen raschen Ausbau der inländischen, erneuerbaren Stromproduktion und für die Stärkung der Energieeffizienz ein. Der Bundesrat hat verschiedene Massnahmen in die Wege geleitet oder bereits umgesetzt, um die Versorgungssicherheit zu stärken. Er hat ein Gesetz erarbeitet, das die einheimische Stromproduktion stärkt, sowie eine Vorlage aufgegleist, mit der die Verfahren beschleunigt werden können.

Der Bundesrat will gute Rahmenbedingungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Energieversorgungsunternehmen schaffen, um den Ausbau der inländischen Energieproduktion und die effiziente Nutzung der Energie rasch voranzutreiben.
Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die aktuellen Massnahmen des Bundes.
- Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Mantelerlass)
- Beschleunigung von Verfahren
- Solarexpress
- Windexpress
- Energie-Reserven für ausserordentliche Engpässe
- Wasserkraftreserve
- Reservekraftwerke
- Zusätzliches Gas
- Vorbereitungen auf eine mögliche Energiemangellage
- Energieeffizienz
- Winter-Energiespar-Initiative
Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Mantelerlass)
Der sogenannte Mantelerlass beinhaltet Änderungen im Energiegesetz und im Stromversorgungsgesetz. Ziel ist, das Energieversorgungssystem der Schweiz auf das Netto-Null Emissionsziel bis 2050 auszurichten und weiterhin eine hohe Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Das Klimaziel erfordert eine starke Elektrifizierung der Energieversorgung. Das Bundesgesetz sieht deshalb verbindliche Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion im Inland und spezifische Massnahmen zur Stärkung der Stromversorgungssicherheit vor allem im Winter vor.
Die Vorlage wird derzeit im Parlament diskutiert und wird voraussichtlich im Herbst 2023 verabschiedet.
Zielwerte: Das Energiegesetz enthält neu verbindliche Zielwerte für die Jahre 2035 und 2050. Die Zielwerte legen den angestrebten Ausbau der Wasserkraft und der anderen erneuerbaren Energien sowie die Senkung des Energie- und Elektrizitätsverbrauchs pro Kopf fest. Zudem hat das Parlament ein Effizienzziel von 2 Terawattstunden bis 2035 aufgenommen. Damit wird das Gesetz verbindlicher auf die Ziele der Versorgungssicherheit und der Klimapolitik ausgerichtet und schafft so Planungssicherheit für Investitionen.
Förderinstrumente: Die bisherigen Förderinstrumente für die erneuerbare Stromproduktion sind bis 2030 befristet. Neu werden sie bis 2035 verlängert – zeitlich abgestimmt auf den gesetzlichen Zielwert 2035 – und marktnäher ausgestaltet. Die Finanzierung der Unterstützungsinstrumente erfolgt weiterhin über den Netzzuschlag von 2.3 Rappen pro Kilowattstunde. Der Netzzuschlag wird nicht erhöht, wird jedoch entsprechend länger erhoben.
Längerfristige Stromversorgungssicherheit im Winter: Auch nach dem Ausstieg aus der Kernenergie soll die bisherige Selbstversorgungsfähigkeit der Schweiz erhalten bleiben. Dazu braucht es zusätzlich zum angestrebten Zubau der erneuerbaren Stromproduktion bereits bis 2040 den Zubau von 2 Terawattstunden klimaneutraler Stromproduktion, die im Winter sicher abrufbar ist. Das Parlament hat zu diesem Zweck die Liste der 15 Speicherwasserkraftprojekte, die am Runden Tisch Wasserkraft 2020/21 festgelegt wurden, sowie das Projekt Chlus in den Mantelerlass aufgenommen. Eine strategische Energiereserve (Wasserkraftreserve) soll zusätzlich zu den Mechanismen im Strommarkt dafür sorgen, dass auch gegen Ende des Winters genügend Energie verfügbar ist.
Netzregulierung, Daten und Messwesen: Die Nutzung und der Ausbau der Stromnetze soll kosteneffizienter werden. Dazu schafft der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen, damit Endverbraucher und Speicherbetreiber ihre Flexibilität systemdienlich nutzen können, und er sorgt für ein verursachergerechteres Tarifierungssystem. Weiter schafft er einen regulatorischen Rahmen für den Austausch und den Schutz von Daten sowie die Einrichtung einer nationalen Energiedateninfrastruktur mit einem Datahub. Im Messwesen werden die Verantwortlichkeiten geklärt.
Beschleunigung von Verfahren
Die Verfahren für den Bau grosser Solar-, Wind- und Wasserkraftanlagen dauern heute oft zu lang. Um den Ausbau der Produktion rasch voranzutreiben, will der Bundesrat die Verfahren für die Planung und den Bau grosser Kraftwerke für erneuerbare Energien verkürzen. Der sogenannte Beschleunigungserlass sieht unter anderem vor, Bewilligungsverfahren und Rechtsmittelverfahren für grosse Anlagen zu straffen und den Planungsprozess für den Ausbau des Stromnetzes zu vereinfachen.
Der Bundesrat hat die Vorlage im Juni 2023 an das Parlament überwiesen.
- Für Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse sollen die Kantone ein konzentriertes Plangenehmigungsverfahren vorsehen. (Details zum Plangenehmigungsverfahren)
- Die Kantone sollen im Richtplan Eignungsgebiete für Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse bezeichnen.
- Der Rechtsmittelweg für die Planung und den Bau von Solar-, Wind- und Wasserkraftwerken von nationalem Interesse soll verkürzt werden.
- Der Planungsprozess für den Ausbau des Stromnetzes soll verkürzt werden.
Solarexpress
Das Parlament hat im Herbst 2022 die Solaroffensive in Kraft gesetzt. Damit wird – befristet bis Ende 2025 – die Bewilligung von Photovoltaik-Grossanlagen erleichtert und die Förderung mit einer Einmalvergütung von bis zu 60 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten ermöglicht. Der Bundesrat hat die dafür nötigen Verordnungsänderungen im März 2023 verabschiedet.
Windexpress
Das Parlament hat in der Sommersession 2023 das Bundesgesetz über die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen verabschiedet. Es sieht verfahrenstechnische Erleichterungen für Windkraftanlagen im nationalen Interesse vor, die über einen rechtskräftigen Nutzungsplan verfügen. Bis zu einer schweizweit zusätzlich installierten Leistung solcher Anlagen von 600 Megawatt (MW) im Vergleich zum Jahr 2021 gelten die folgenden Bedingungen: Die Baubewilligung wird vom Kanton erteilt und der Rechtsweg gegen diese Baubewilligung wird auf eine kantonale Instanz eingeschränkt, während Beschwerden ans Bundesgericht nur bei Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zulässig sind.
Energie-Reserven für ausserordentliche Engpässe
Um einer Strommangellage im Winter vorzubeugen, hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen umgesetzt. Dazu gehören die Wasserkraftreserve, die Errichtung eines temporären Reservekraftwerks in Birr (AG), die Bereitstellung weiterer Reservekraftwerke und Notstromgruppen, die Erhöhung der Kapazitäten im Übertragungsnetz, der Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen sowie die Energiespar-Kampagne.
Wasserkraftreserve
Seit dem Winter 2022/23 gibt es in der Schweiz eine Wasserkraftreserve. Die Betreiber von Stauseen halten gegen Entgelt Energie zurück, die bei Bedarf abgerufen werden kann. Die Wasserkraftreserve dient dazu, kritische Engpässe gegen Ende des Winters zu überbrücken, die der Markt nicht bewältigen kann.
Reservekraftwerke
Als zusätzliche Versicherungslösung neben der Wasserkraftreserve hat der Bund das temporäre Reservekraftwerk in Birr (AG), das bestehende thermische Kraftwerk in Cornaux (NE) und das mit Erdgas betriebene Gas-Kombikraftwerk Thermatel in Monthey (VS) bis Frühling 2026 unter Vertrag genommen. Diese Reservekraftwerke stehen bereit, um im Notfall Strom ins Netz einzuspeisen. Sie haben eine Leistung von insgesamt rund 336 Megawatt. Um die drei Reservekraftwerke ab 2026 abzulösen, hat der Bund im Juli 2023 eine Ausschreibung für Reservekraftwerke gestartet.
Als weitere thermische Reserve stehen ausserdem gepoolte Notstromgruppen mit einer Leistung von bisher rund 110 Megawatt bereit. Weiterhin werden gepoolte Notstromgruppen und Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen akquiriert.
Zusätzliches Gas
Die Schweiz bezieht Gas fast vollständig aus dem Ausland und hat keine eigenen saisonalen Speicher. Darum hat der Bundesrat die fünf regionalen Gasnetzbetreiber beauftragt, in den Nachbarländern eine physische Gasreserve von 15% (rund 6 Terawattstunden) des jährlichen Gasverbrauchs der Schweiz (rund 35 Terwattstunden) zu beschaffen. Grundlage dafür ist die Verordnung für eine Gasreserve (Sicherstellungsverordnung). Die Verordnung ist bis Herbst 2024 befristet, soll aber bei Bedarf um ein Jahr verlängert werden.
Vorbereitungen auf eine mögliche Energiemangellage
Die Vorbereitungsmassnahmen im Fall einer drohenden Energie-Mangellage laufen über das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL). Das BWL ist dem Departement für Wirtschaft, Forschung und Bildung (WBF) unterstellt.
Die Arbeiten zur Bewältigung schwerer Mangellagen beruhen auf dem Landesversorgungsgesetz.
Massnahmen im Fall einer Strom-Mangellage
Massnahmen im Fall einer Gas-Mangellage
Energieeffizienz
Die billigste und umweltfreundlichste Energie ist die, die wir nicht verbrauchen und deshalb gar nicht erst nicht produzieren müssen. Energieeffizienz, das heisst die möglichst wirkungsvolle und sparsame Nutzung von Energie, ist daher ein wesentlicher Pfeiler der Schweizer Energiestrategie.
Die Stimmberechtigten haben am 18. Juni 2023 das Klima- und Innovationsgesetz angenommen. Die Vorlage sieht Massnahmen vor, um den Energieverbrauch zu reduzieren. Wer seine Öl-, Gas- oder Elektroheizung ersetzt, wird finanziell entlastet. Elektroheizungen machen zum Beispiel im Winter rund 10 Prozent des Stromverbrauchs der Schweiz aus. Das ist fast so viel, wie das stillgelegte Kernkraftwerk Mühleberg jährlich produziert hat. Werden Elektroheizungen ersetzt, kann im Winter viel Strom gespart werden. Deshalb werden Besitzerinnen und Besitzer von Elektroheizungen finanziell unterstützt, wenn sie auf eine effizientere Heizung umsteigen.
Das Parlament hat in das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien («Mantelerlass») ein Effizienzziel von 2 Terawattstunden bis 2035 aufgenommen inklusive der entsprechenden Massnahmen, um dieses Ziel zu erreichen.
Regelmässig verschärft der Bundesrat zudem in der Energieeffizienzverordnung die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von elektrischen Geräten.
Winter-Energiespar-Initiative
Dank den Vorsorgemassnahmen des Bundes, dem freiwilligen Energiesparen und nicht zuletzt dank der milden Witterung ist die Schweiz trotz angespannter Energieversorgungslage sicher durch den Winter 2022/23 gekommen. Das gemeinsame Ziel bleibt auch für den kommenden Winter 2023/24 bestehen: Eine Energiemangellage soll vermieden werden. Die zuständigen Stellen bei Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden beobachten die Entwicklung der Versorgungssituation laufend. Die wichtigsten Daten zu Energieverbrauch, Energieproduktion, Importen, Preisen und Wetterdaten sind auf dem Energiedashboard verfügbar.
Links
Interne Links
Externe Links
Regulatorische Sandbox: Pilotprojekte (Website des Bundesamts für Energie BFE)
Parlament
Dokumente
Reden
Interviews
Interviews und Gastartikel Bundesrat Albert Rösti
- Ausbau von Wasserkraft, Wind- und Solarenergie: «Ein Referendum ist nicht zielführend» – Aargauer Zeitung, 20.09.2023
- Energieversorgung und AKW-Frage: «Diese Diskussion ist heute müssig – wenn nicht sogar kontraproduktiv» – NZZ, 16.09.2023
- «La situation est clairement meilleure que l’année dernière sur le plan de l’électricité» – Le Temps, 16.09.2023
- Ausbau von Strasse und Schiene, Wolf: Bundesrat Albert Rösti in der Tagesschau – SRF, 08.09.2023
- «Die Ausstattung ist gewiss nicht auf James-Bond-Niveau» – Automobil Revue, 13.07.2023
- Bundesrat Albert Rösti im Sommertalk – TeleZüri, Sommertalk, 11.07.2023
- «Schwyz ist weit mehr als ein sogenannter Neinsager-Kanton» – Bote der Urschweiz, 11.07.2023
- Bundesrat Albert Rösti zur Energie- und Verkehrspolitik – SRF, Samstagsrundschau, 01.07.2023
- Ja zum Klima- und Innovationsgesetz: Statements von Bundesrat Albert Rösti – Diverse Medienbeiträge, 18.06.2023
- Loi sur le climat et l’innovation – Débat à Infrarouge – RTS, 31.05.2023
Anlässe
Rückblick Anlässe Bundesrat Albert Rösti
- Bundesrat Rösti auf Arbeitsbesuch in Italien – Rom, 6. Juli 2023
- 175 Jahre Jubiläum Bundesverfassung – Bern, 1./2. Juli 2023
- Winter-Energiespar-Initiative: Medienkonferenz – Bern, 20. April 2023
- 100 Tage im Amt: Medienkonferenz – Bern, 31. März 2023
- Informelles Treffen der EU-Verkehrs- und Energieminister – Stockholm, 27./28. Februar 2023
- WEF 2023 – Davos, 16.-18. Januar 2023