Sichere Stromversorgung
Eine sichere Versorgung mit Strom ist für die Bevölkerung und Wirtschaft in der Schweiz von zentraler Bedeutung. Das UVEK setzt sich darum für einen raschen Ausbau der inländischen erneuerbaren Stromproduktion und für die Stärkung der Energieeffizienz ein. Der Bundesrat hat verschiedene Massnahmen in die Wege geleitet oder bereits umgesetzt, um die Versorgungssicherheit zu stärken. Er hat ein Gesetz erarbeitet, das die einheimische Stromproduktion stärkt, sowie eine Vorlage aufgegleist, mit der die Verfahren beschleunigt werden können.

Der Bundesrat will gute Rahmenbedingungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Energieversorgungsunternehmen schaffen, um den Ausbau der inländischen Energieproduktion und die effiziente Nutzung der Energie rasch voranzutreiben.
Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die aktuellen Massnahmen des Bundes.
Vorlage für eine sichere Stromversorgung
Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien schafft die Grundlagen, um im Inland rasch mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Sonne, Wind oder Biomasse zu produzieren. Dazu werden die bestehenden Förderinstrumente und Regelungen für Produktion, Transport, Speicherung und Verbrauch von Strom mit neuen Massnahmen ergänzt. Der Ausbau soll vor allem auf Dächern und Fassaden von Gebäuden erfolgen.
Das Parlament hat die Vorlage im September 2023 verabschiedet. Dagegen wurde das Referendum ergriffen, am 9. Juni 2024 hat das Stimmvolk sie mit 68,7 Prozent Ja-Stimmen angenommen.
Für Bundesrat und Parlament ist das Bundesgesetz wegweisend: Es leistet einen wichtigen Beitrag zu einer verlässlichen Stromversorgung unseres Landes, schont Natur und Landschaft und ist ein konkreter Schritt, um die Nutzung fossiler Energien zu reduzieren.
Archiviertes Abstimmungsdossier zur Vorlage für eine sichere Sromversorgung vom 09.06.2024
Im November 2024 hatte der Bundesrat ein gestaffeltes Inkrafttreten der Gesetzesänderungen und der Verordnungen beschlossen, um der Strombranche genügend Zeit für die Umsetzung gewisser Massnahmen zu geben. Das erste Paket ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Das zweite Paket mit den restlichen Neuerungen tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
20. November 2024
Bundesrat setzt erstes Paket des Bundesgesetzes für eine sichere Stromversorgung in Kraft
19. Februar 2025
Bundesrat setzt zweites Paket des Bundesgesetzes für eine sichere Stromversorgung in Kraft
Beschleunigung von Verfahren
Die Verfahren für den Bau grosser Solar-, Wind- und Wasserkraftanlagen dauern heute oft sehr lang. Um den Ausbau der Produktion rasch voranzutreiben, will der Bundesrat die Verfahren für die Planung und den Bau grosser Kraftwerke für erneuerbare Energien verkürzen. Der sogenannte Beschleunigungserlass sieht unter anderem vor, Bewilligungsverfahren und Rechtsmittelverfahren für grosse Anlagen zu straffen und den Planungsprozess für den Ausbau des Stromnetzes zu vereinfachen.
Der Bundesrat hat die Vorlage im Juni 2023 an das Parlament überwiesen.
- Für Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse sollen die Kantone ein konzentriertes Plangenehmigungsverfahren vorsehen.
(Details zum Plangenehmigungsverfahren) - Die Kantone sollen im Richtplan Eignungsgebiete für Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse bezeichnen.
- Der Rechtsmittelweg für die Planung und den Bau von Solar-, Wind- und Wasserkraftwerken von nationalem Interesse soll verkürzt werden.
- Der Planungsprozess für den Ausbau des Stromnetzes soll verkürzt werden.
National- und Ständerat haben im September 2025 dem Beschleunigungserlass zugestimmt, allerdings mit einer Anpassung beim Beschwerderecht für die 16 Wasserkraft-Ausbauprojekte: Dies bleibt bestehen, endet aber vor dem höchsten kantonalen Gericht.
Falls kein Referendum ergriffen wird, tritt der Beschleunigungserlass ab April 2026 gestaffelt in Kraft.
Bau von Solar-, Wind- und Wasserkraftwerken wird beschleunigt (SDA-Meldung, 24.09.2025)
Behandlung der Beschleunigungsvorlage im Parlament
29. Oktober 2025
Verordnungsrevision zum rascheren Ausbau der Stromnetze genehmigt
22. Juni 2023
Bundesrat will den Bau von Solar-, Wind- und Wasserkraftwerken beschleunigen
Fragen und Antworten
Stand: Juni 2023
Solarexpress
Das Parlament hat im Herbst 2022 die Solaroffensive in Kraft gesetzt. Damit wird – befristet bis Ende 2025 – die Bewilligung von Photovoltaik-Grossanlagen erleichtert und die Förderung mit einer Einmalvergütung von bis zu 60 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten ermöglicht. Der Bundesrat hat die dafür nötigen Verordnungsänderungen im März 2023 verabschiedet.
17. März 2023
Bundesrat setzt Verordnungsänderung zur Umsetzung der Solaroffensive in Kraft
Windexpress
Das Parlament hat in der Sommersession 2023 das Bundesgesetz über die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen verabschiedet. Es sieht verfahrenstechnische Erleichterungen für Windkraftanlagen im nationalen Interesse vor, die über einen rechtskräftigen Nutzungsplan verfügen. Bis zu einer schweizweit zusätzlich installierten Leistung solcher Anlagen von 600 Megawatt (MW) im Vergleich zum Jahr 2021 gelten die folgenden Bedingungen: Die Baubewilligung wird vom Kanton erteilt und der Rechtsweg gegen diese Baubewilligung wird auf eine kantonale Instanz eingeschränkt, während Beschwerden ans Bundesgericht nur bei Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zulässig sind.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2023 eine Anpassung der Energieverordnung beschlossen, die auf den 1. Februar 2024 in Kraft gesetzt wurde. Damit werden die vom Parlament im Juni 2023 beschlossenen Änderungen des Energiegesetzes umgesetzt.
Abgeschlossene Behandlung des Windexpresses im Parlament
15. Dezember 2023
Bundesrat setzt Verordnungsänderung für Windexpress in Kraft
Waldschutz- und Gemeindeschutz-Initiative
22. Oktober 2025
Bundesrat lehnt «Waldschutz-Initiative» und «Gemeindeschutz-Initiative» ab
Der Bundesrat hat am 22. Oktober 2025 eine Aussprache zu den zwei Volksinitiativen «Gegen die Zerstörung unserer Wälder durch Windturbinen (Waldschutz-Initiative)» und «Für den Schutz der direkten Demokratie bei Windparks (Gemeindeschutz-Initiative)» geführt. Er lehnt beide Initiativen ohne Gegenvorschlag ab. Die Kernanliegen der beiden Initiativen zum Schutz der Wälder und der Gemeinden werden in der geltenden Gesetzgebung bereits berücksichtigt und mit dem vom Parlament im Herbst 2025 verabschiedeten Beschleunigungserlass gestärkt. Das UVEK wird dem Bundesrat die Botschaften zu den beiden Initiativen im Mai 2026 vorlegen.
Energie-Reserven für ausserordentliche Engpässe
Um einer Strommangellage im Winter vorzubeugen, hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen umgesetzt. Dazu gehören die Wasserkraftreserve, die Errichtung eines temporären Reservekraftwerks in Birr (AG), die Bereitstellung weiterer Reservekraftwerke und Notstromgruppen, die Erhöhung der Kapazitäten im Übertragungsnetz sowie der Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen.
Wasserkraftreserve
Seit dem Winter 2022/23 gibt es in der Schweiz eine Wasserkraftreserve. Die Betreiber von Stauseen halten gegen Entgelt Energie zurück, die bei Bedarf abgerufen werden kann. Die Wasserkraftreserve dient dazu, kritische Engpässe gegen Ende des Winters zu überbrücken, die der Markt nicht bewältigen kann.
29. August 2024
Dritte Teilmenge der Wasserkraftreserve für kommenden Winter beschafft
15. August 2024
Zweite Tranche der Wasserkraftreserve für kommenden Winter beschafft
25. Juli 2024
Erste Tranche der Wasserkraftreserve für kommenden Winter beschafft
Reservekraftwerke
Als zusätzliche Versicherungslösung neben der Wasserkraftreserve hatte der Bund 2022/2023 das temporäre Reservekraftwerk in Birr (AG), das bestehende thermische Kraftwerk in Cornaux (NE) und das mit Erdgas betriebene Gas-Kombikraftwerk Thermatel in Monthey (VS) unter Vertrag genommen. Die drei Reservekraftwerke stehen bis Frühling 2026 bereit, um im Notfall Strom ins Netz einzuspeisen. Sie haben eine Leistung von insgesamt rund 336 Megawatt.
Als weitere thermische Reserve stehen ausserdem gepoolte Notstromgruppen mit einer Leistung von rund 300 Megawatt bereit.
Die Verträge für die bestehenden drei Reservekraftwerke sowie für die Notstromgruppen laufen im Frühling 2026 aus. Um sie abzulösen, hat das UVEK im Mai 2025 entschieden, fünf Projekten für Reservekraftwerke mit einer Leistung von insgesamt 583 Megawatt den Zuschlag zu erteilen. Sobald die Verträge mit den Anbietern ausgehandelt sind, können diese mit der Planungsphase starten. Die rechtliche Basis dieser neuen Reservekraftwerke sind die Winterreserveverordnung, die bis Ende 2030 verlängert wurde, sowie das Stromreservegesetz, das vom Parlament im Juni 2025 verabschiedet wurdel.
14. Mai 2025
Fünf Reservekraftwerke für die Versorgungssicherheit ab 2026
29. Oktober 2025
Bundesrat verlängert die Winterreserveverordnung bis 2030
Die fünf neuen Reservekraftwerke werden jedoch frühestens ab 2030 vollständig zur Verfügung stehen. Bis dahin braucht es eine Übergangslösung. Ein Gasturbinen-Prüfstand in Birr (AG) wird ab Februar 2027 als Reservekraftwerk bereitstehen. Die Anlage hat eine Leistung von 250 Megawatt und sichert so die Periode mit den grössten Versorgungsrisiken im Winter 2026/27 ab.
Zusätzliches Gas
Die Schweiz bezieht Gas fast vollständig aus dem Ausland und hat keine eigenen saisonalen Speicher. Darum hat der Bundesrat die fünf regionalen Gasnetzbetreiber beauftragt, in den Nachbarländern eine physische Gasreserve von 15 % (rund 6 Terawattstunden) des jährlichen Gasverbrauchs der Schweiz (rund 35 Terawattstunden) zu beschaffen. Grundlage dafür ist die Verordnung für eine Gasreserve (Sicherstellungsverordnung). Die Verordnung gilt bis Ende September 2026.
Vorbereitungen auf eine mögliche Energiemangellage
Die Vorbereitungsmassnahmen im Fall einer drohenden Energiemangellage laufen über das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL). Das BWL ist dem Departement für Wirtschaft, Forschung und Bildung (WBF) unterstellt.
Aktuelle Lage: Energieversorgung (Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL)
Massnahmen im Fall einer Strom-Mangellage

Webseite der Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen (OSTRAL)
13. Dezember 2024
Massnahmenkatalog in einer Strommangellage wird mit Angebotslenkung ergänzt
Massnahmen im Fall einer Gas-Mangellage

Webseite der Kriseninterventionsorganisation Gas (KIO Gas)
Energieeffizienz
Die billigste und umweltfreundlichste Energie ist die, die wir nicht verbrauchen und deshalb gar nicht erst produzieren müssen. Energieeffizienz, das heisst die möglichst wirkungsvolle und sparsame Nutzung von Energie, ist daher ein wesentlicher Pfeiler der Schweizer Energiestrategie.
Die Stimmberechtigten haben am 18. Juni 2023 das Klima- und Innovationsgesetz angenommen. Die Vorlage sieht Massnahmen vor, um den Energieverbrauch zu reduzieren. Wer seine Öl-, Gas- oder Elektroheizung ersetzt, wird finanziell entlastet. Elektroheizungen machen zum Beispiel im Winter rund 10 Prozent des Stromverbrauchs der Schweiz aus. Das ist fast so viel, wie das stillgelegte Kernkraftwerk Mühleberg jährlich produziert hat. Werden Elektroheizungen ersetzt, kann im Winter viel Strom gespart werden. Deshalb werden Besitzerinnen und Besitzer von Elektroheizungen finanziell unterstützt, wenn sie auf eine effizientere Heizung umsteigen.
Das Parlament hat in das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien ein Effizienzziel von 2 Terawattstunden bis 2035 aufgenommen inklusive der entsprechenden Massnahmen, um dieses Ziel zu erreichen.
Regelmässig verschärft der Bundesrat zudem in der Energieeffizienzverordnung die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von elektrischen Geräten.
Überblick über Energieeffizienzmassnahmen (Website des BFE)
Abstimmungsdossier zu Klima- und Innovationsgesetz
Volksinitiative «Blackout stoppen»
13. August 2025
Initiative «Blackout stoppen» – Bundesrat verabschiedet Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag
Der Bundesrat hat am 13. August 2025 die Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» verabschiedet. Er lehnt die Volksinitiative ab, will mit dem Gegenvorschlag aber das Kernenergiegesetz so anpassen, dass neue Kernkraftwerke in der Schweiz wieder bewilligt werden können. Damit wird die Kernenergie als Option für die langfristige Sicherheit der schweizerischen Energieversorgung offengehalten.
Eidgenössische Initiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)»
Inhaltsverzeichnis
Weiterführende Informationen
Medienmitteilungen
Zuständiges Bundesamt
Bundesamt für Energie BFE
Thema Stromversorgungssicherheit













