Die sichere Versorgung mit Strom ist sowohl für die Wirtschaft als auch für die Bevölkerung in der Schweiz wichtig. Das Potenzial der erneuerbaren Energieträger ist ausreichend gross, um den Energiebedarf in der Schweiz zu decken. Der Bundesrat will dieses Potenzial nutzen und die einheimische Stromproduktion fördern und so die Versorgungssicherheit stärken.

Der Bundesrat hat deshalb verschiedene Massnahmen für einen raschen Ausbau und für den effizienten Einsatz von Energie in die Wege geleitet. Damit will er gute Rahmenbedingungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Energieversorgungsunternehmen schaffen.
Grafik «Übersicht zur Energie- und Klimapolitik» (PDF, 96 kB, 16.02.2022)PDF mit Links zu den aktuellen Bundesrats-Medienmitteilungen zu den Themen Energie, Klima und Beschleunigungsvorlage
Gesetz über die sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien
Der Bundesrat will die einheimischen erneuerbaren Energien ausbauen und die Versorgungssicherheit stärken. Er schlägt vor, die Speicherwasserkraft auszubauen und für Strom im Winter eine Versicherung zu schaffen: Energieunternehmen sollen entschädigt werden, wenn sie Wasser als Reserve in den Stauseen zurückbehalten. Damit diese Versicherungslösung bereits im nächsten Winter eingesetzt werden kann, soll der Bundesrat eine entsprechende Verordnungsänderung noch in diesem Jahr in Kraft setzen.
Zielwerte: Das Energiegesetz enthält neu verbindliche Zielwerte für die Jahre 2035 und 2050. Die Zielwerte legen den angestrebten Ausbau der Wasserkraft und der anderen erneuerbaren Energien sowie die Senkung des Energie- und Elektrizitätsverbrauchs pro Kopf fest. Damit wird das Gesetz verbindlicher auf die Ziele der Versorgungssicherheit und der Klimapolitik ausgerichtet und schafft so Planungssicherheit für Investitionen.
Förderinstrumente: Die bisherigen Förderinstrumente für die erneuerbare Stromproduktion sind bis Ende 2022 und 2030 befristet. Neu werden sie bis 2035 verlängert – zeitlich abgestimmt auf den gesetzlichen Zielwert 2035 - und marktnäher ausgestaltet. Beispielsweise sollen grosse Photovoltaikanlagen mittels wettbewerblicher Ausschreibungen gefördert werden. Das Einspeisevergütungssystem läuft wie geplant aus und wird durch Investitionsbeiträge ersetzt. Das sorgt für administrative Entlastung und ermöglicht mehr Zubau pro Förderfranken. Für grosse Wasserkraftanlagen stehen mehr finanzielle Mittel zur Verfügung. Die Finanzierung der Unterstützungsinstrumente erfolgt weiterhin über den Netzzuschlag von 2.3 Rappen pro Kilowattstunde. Der Netzzuschlag wird nicht erhöht, wird jedoch entsprechend länger erhoben.
Längerfristige Stromversorgungssicherheit im Winter: Auch nach dem Ausstieg aus der Kernenergie soll die bisherige Selbstversorgungsfähigkeit der Schweiz erhalten bleiben. Dazu braucht es zusätzlich zum angestrebten Zubau der erneuerbaren Stromproduktion (Zielwert bis 2050: 39 TWh) bereits bis 2040 auch noch den Zubau von 2 TWh klimaneutraler Stromproduktion, die im Winter sicher abrufbar ist. Der Bundesrat will solche Anlagen, prioritär grosse Speicherkraftwerke, mit einem «Winterzuschlag» finanzieren. Dieser ist im Stromversorgungsgesetz bereits heute zur Vorbeugung gegen mögliche Versorgungssicherheitsdefizite enthalten. Bei den Stromkonsumentinnen und -konsumenten werden dafür maximal 0.2 Rappen pro Kilowattstunde erhoben. Zudem wird eine strategische Energiereserve etabliert. Sie sorgt zusätzlich zu den Mechanismen im Strommarkt dafür, dass auch gegen Ende des Winters genügend Energie verfügbar ist. Daneben leistet der rasche Ausbau der erneuerbaren Energien auch im Winter einen zunehmend wichtigen Beitrag zur längerfristigen Versorgungssicherheit.
Strommarktöffnung: Die vollständige Öffnung des Strommarkts stärkt die dezentrale erneuerbare Stromproduktion. Sie ermöglicht innovative Geschäftsmodelle (beispielsweise Energiegemeinschaften), die heute im Monopol nicht erlaubt sind, und integriert so den erneuerbaren Strom besser im Markt. Endverbraucher und Endverbraucher, die selbst Strom produzieren (Prosumenten), Produzenten und Stromlieferanten erhalten so wirtschaftlich wichtige Freiheiten. Um kleine Endverbraucher wie Haushalte vor Preismissbrauch zu schützen, gibt es auch weiterhin eine Grundversorgung. Darin wird ein Elektrizitätsprodukt angeboten, das ausschliesslich aus einheimischer erneuerbarer Energie besteht.
Netzregulierung, Daten und Messwesen: Die Nutzung und der Ausbau der Stromnetze soll kosteneffizienter werden. Dazu schafft der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen, damit Endverbraucher und Speicherbetreiber ihre Flexibilität systemdienlich nutzen können, und er sorgt für ein verursachergerechteres Tarifierungssystem. Weiter schafft er einen regulatorischen Rahmen für den Austausch und den Schutz von Daten sowie die Einrichtung einer nationalen Energiedateninfrastruktur mit einem Datahub. Im Messwesen klärt der Bundesrat zudem die Verantwortlichkeiten und gesetzlichen Wahlfreiheiten.
Beschleunigung von Verfahren
Die Verfahren für den Bau grosser Wasser- und Windkraftanlagen dauern heute oft lang. Weil solche Projekte für die Schweizer Stromproduktion sehr wichtig sind, möchte der Bundesrat die Verfahren beschleunigen. Er schlägt deshalb vor, die Planungs- und Bewilligungsverfahren für die bedeutendsten Anlagen der Wasserkraft und der Windenergie zu vereinfachen und zu straffen, ohne Abstriche beim Natur-, Umwelt- und Denkmalschutz zu machen. Zusätzlich will der Bundesrat den Ausbau der Photovoltaik vorantreiben, indem auf geeigneten Neubauten künftig konsequent Photovoltaikanlagen installiert werden und diese Investitionen steuerlich abgezogen werden können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung gegeben.
Runder Tisch Wasserkraft
Vertreterinnen und Vertreter wichtiger Akteure im Bereich der Wasserkraft haben an einem runden Tisch eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Sie beinhaltet eine Liste mit den 15 meistversprechenden Speicherwasserkraftprojekten. Mit der Realisierung dieser Projekte könnten 2 TWh Speicherwasserkraft bis 2040 zugebaut werden.
Zwei Energie-Reserven für ausserordentliche Engpässe
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 Massnahmen zur Stärkung der Stromversorgungssicherheit beschlossen. Er hat das UVEK beauftragt, die für den Bau und Betrieb von Spitzenlast-Gaskraftwerken notwendigen Bestimmungen zu erarbeiten. Die Gaskraftwerke sollen für den Fall von ausserordentlichen Knappheitssituationen verfügbar sein und sie sollen klimaneutral betrieben werden. Der Bundesrat will ausserdem bereits ab Winter 2022/23 eine Wasserkraftreserve einrichten. Diese beiden Energie-Reserven könnten die Stromproduktion insbesondere im Winter stärken. Der Bundesrat stützt sich bei seinen Beschlüssen auf das «Konzept Spitzenlast-Gaskraftwerk» der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom ab. Dieses beinhaltet als Ergänzung zur Wasserkraftreserve den Bau von zwei bis drei Gaskraftwerken.
Ansetzen will der Bundesrat nicht nur auf der Produktionsseite, er bereitet auch Massnahmen vor, die sicherstellen, dass der vorhandene Strom ökonomischer eingesetzt wird. Er will unter anderem zusätzliche Fördermittel bereitstellen, damit die ineffizienten Elektroheizungen rascher durch klimafreundliche und effiziente Heizungen ersetzt werden. Diese Massnahme ist mit den Kantonen zu konkretisieren. Zudem sollen die Mindestanforderungen an die Effizienz von elektrischen Geräten erhöht werden.
Sichere Stromversorgung im internationalen Kontext
Pentalaterales Energieforum
Die Schweiz hat im Dezember 2021 gemeinsam mit 6 EU-Ländern (Pentalaterales Energieforum), darunter Deutschland, Frankreich und Österreich, eine gemeinsame Erklärung zur Vorsorge von Stromkrisen unterzeichnet. Es wurde vereinbart, zur Vorbeugung von Stromkrisen eng zusammenzuarbeiten.
Technische Verhandlungen Netzwerkbetreiber
Ein stabiles Netz ist wichtig für die sichere Versorgung mit Strom. Die nationale Netzgesellschaft Swissgrid sorgt für den sicheren Betrieb des Übertragungsnetzes der Schweiz . Das Schweizer Stromnetz ist eng mit dem europäischen verknüpft. Es ist daher wichtig, dass die Schweiz in den Kapazitätsberechnungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel mitberücksichtigt wird. Dies ist mit der neuen Regulation der EU nicht gewährleistet. Im Dezember 2021 konnte Swissgrid mit einer technischen Vereinbarung, einem privatrechtlichen Vertrag mit der wichtigen Kapazitätsberechnungsregion «Italy North», die Sicherheit des schweizerischen Stromnetzes an der Südgrenze der Schweiz besser absichern. Dieser Vertrag muss allerdings jährlich von den EU-Regulatoren erneut genehmigt werden.
Berichte von Elcom und Swissgrid zum Thema Versorgungssicherheit
Im Auftrag des Bundesrats haben die ElCom und die nationale Netzgesellschaft Swissgrid die Auswirkungen des fehlenden Stromabkommens mit der EU analysiert und kurz- bis mittelfristig umsetzbare Massnahmen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit und der Netzstabilität ausgearbeitet. Vor dem Hintergrund dieser Analysen treibt der Bundesrat die Vorsorgeplanung für die Stromversorgungssicherheit weiter voran.
Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen
Der Krieg in der Ukraine führt zu starken Preisausschlägen. Die Stromunternehmen brauchen deswegen mehr finanzielle Mittel, um die mit dem Stromhandel verbundenen Sicherheitsleistungen zu decken. Dadurch erhöht sich ihr Liquiditätsbedarf. Ein unkontrollierter Ausfall eines grösseren Unternehmens könnte die Versorgungssicherheit der Schweiz gefährden und eine Kettenreaktion nach sich ziehen. Das will der Bundesrat vermeiden. Er hat daher beschlossen, einen Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen zu schaffen.
Wozu dient der Rettungsschirm?
Seit Ende 2021 gibt es auf den Energiemärkten hohe Preisausschläge. Der Krieg in der Ukraine hat diese Entwicklungen verstärkt. Dadurch steigt der Liquiditätsbedarf der im Handel tätigen Stromunternehmen stark an. Obwohl die Schweizer Stromunternehmen gut aufgestellt sind, kann es im schlimmsten Fall zu einer unkontrollierbaren Kettenreaktion kommen, welche die Liquidität eines systemkritischen Stromkonzerns und damit auch die Schweizer Stromversorgung gefährden könnte. Die Folgen eines längeren Blackouts wären verheerend. Mit dem Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen will der Bundesrat dieses Worst-Case-Szenario verhindern. Eine gute und sichere Stromversorgung ist für unsere Bevölkerung und Wirtschaft unerlässlich.
Was kann eine solche Kettenreaktion auslösen?
Die starken und aussergewöhnlichen Preissauschläge auf den europäischen Energiemärkten haben sowohl die Kreditrisiken wie auch die Sicherheitsleistungen und damit die Liquiditätsrisiken der Schweizer Stromunternehmen stark erhöht bzw. verschärft. Im Fall eines schockartigen Preisanstiegs, etwa durch einen russischen Lieferstopp für Gas, einen europäischen Verzicht auf russisches Gas oder durch eine drastische, kurzfristige Verknappung der physischen Gaslieferungen, kann sich der Liquiditätsbedarf der Stromunternehmen in kurzer Zeit so stark erhöhen, dass sie nicht mehr rechtzeitig genug Sicherheiten hinterlegen können. Dies kann einen unkontrollierten Ausfall eines systemkritischen Unternehmens zur Folge haben.
Das dringliche Bundesgesetz für den Rettungsschirm dient dazu, für den schlimmsten Fall gewappnet zu sein. In anderen Krisen musste der Bundesrat mit Notrecht einspringen. Das möchte er möglichst vermeiden. Das dringliche Bundesgesetz stellt sicher, dass das Parlament einbezogen werden kann und sich damit auch zu den Bedingungen der Unterstützung einbringen kann. Zudem schafft der Bund Transparenz bezüglich der Bedingungen der staatlichen Hilfe.
Was sind die wichtigsten Eckwerte des Schutzschirms?
- Unterstützt werden nur systemkritische Stromunternehmen.
- Die Unterstützung des Bundes ist subsidiär, d.h. primär sind die Unternehmen und ihre Fremd- und Eigenkapitalgeber gefordert.
- Es gelten strenge Bedingungen: u.a. Transparenzvorschriften, eine marktgerechte Verzinsung plus Risikozuschlag und ein Dividendenausschüttungsverbot.
- Das Volumen für Direktdarlehen des Bundes beträgt maximal 10 Milliarden Franken.
Welche Stromunternehmen gelten als systemkritisch?
Es geht um Schweizer Stromunternehmen, die einen signifikanten Anteil am inländischen Produktionspark und der Vermarktung dieses Stroms halten. Das Gesetz definiert, welche Unternehmen diese Voraussetzung erfüllen. Als Grundsatz gilt eine Kraftwerksleistung in der Schweiz von mindestens 1200 Megawatt. Darunter fallen die Axpo Holding AG, die Alpiq Holding AG sowie die BKW AG. Die ElCom kann weitere Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft als systemrelevant bestimmen, die eine geringere Kraftwerksleistung aufweisen, sofern diese insbesondere stark vernetzt und volkswirtschaftlich relevant sind.
Wer ist für die anderen Stromversorgungsunternehmen verantwortlich?
Für nicht systemkritische Stromversorgungsunternehmen sind die Eigentümer verantwortlich. Sie müssen die nötige Liquidität und das nötige Kapital zur Verfügung stellen. Fällt ein solches Unternehmen aus, wird es durch Konkurrentinnen ersetzt.
Könnte ein Kraftwerk im Konkursfall nicht einfach weiterbetrieben werden?
Im Idealfall schon, im schlimmsten Fall ist aber ein Ausfall nicht auszuschliessen und dann könnte die Stromversorgung der Schweiz beeinträchtigt sein. Es existieren derzeit noch keine ausreichenden Pläne der Unternehmen, den Weiterbetrieb der Stromproduktion und -verteilung auch bei Illiquidität des Unternehmens sicherzustellen. Darum will der Bundesrat vorsorgen. Die Leistungen der systemkritischen Stromunternehmen sind für die Volkswirtschaft grundsätzlich unverzichtbar. Wenn sie nicht innert nützlicher Frist – d.h. für den Strommarkt: innert weniger Stunden – von anderen Marktteilnehmern übernommen werden können, kann die schweizweite Versorgung unter Umständen nicht mehr gewährleistet werden.
Wären nicht in erster Linie die Eigentümer und insbesondere die Kantone gefordert?
Verantwortlich für die Versorgungssicherheit bleiben primär die Energieversorger und ihre Eigentümer. Der Rettungsschirm kommt nur subsidiär zum Einsatz und nur bei ausserordentlichen Marktentwicklungen, wenn unmittelbar eine Zahlungsunfähigkeit oder eine Überschuldung droht. Da die Versorgungssicherheit in einem Konkursfall nicht sicher gegeben ist, muss der Bund eingreifen. Viele Kantone sehen sich nicht in der Lage, innert kurzer Zeit so hohe Geldbeträge bereitzustellen. Die Kantone müssen sich aber zur Hälfte an allfälligen Darlehensverlusten des Bundes beteiligen.
Welche Bedingungen werden konkret an die Bundes-Hilfe geknüpft?
- Der Rettungsschirm ist nicht freiwillig: systemkritische Stromunternehmen sind per Gesetz unterstellt.
- Die Bedingungen für eine Unterstützung des Bundes sind sehr streng. Dazu gehören u.a. Transparenzvorschriften, eine marktgerechte Verzinsung plus Risikozuschlag und ein Dividendenausschüttungsverbot. Die Verzinsung der Darlehen erfolgt zu Marktkonditionen, mit einem Risikozuschlag zwischen 4 bis 10 Prozent. Mit den strengen Bedingungen wird zum Ausdruck gebracht, dass der Rettungsschirm lediglich für Extremsituationen bereitsteht. Zudem bezahlen die unterstellten Unternehmen eine Bereitstellungspauschale, um die Kosten beim Bund für das Aufspannen des Rettungsschirms mindestens teilweise zu decken.
- Die systemkritischen Stromunternehmen können sich mit dem Bund vorgängig über die Bedingungen eines subsidiären Darlehens in einer Krisensituation einigen, da die Hilfe im Ernstfall innert 48 Stunden bereitstehen muss.
- Das Gesetz ist auf Ende 2026 befristet. Danach soll eine Reihe von Massnahmen greifen, die die Strombranche widerstandsfähiger und den Rettungsschirm überflüssig machen. Dazu gehören Vorschriften, die dafür sorgen, dass wichtige Funktionen wie die Stromproduktion jederzeit weiterbetrieben werden können (Business Continuity Management), ein Gesetz zur Integrität und Transparenz des Grosshandels von Strom und Gas sowie allfällige Vorgaben zur Liquidität und Kapitalausstattung der Unternehmen.
- Die Kantone müssen dem Bund die Hälfte allfälliger Verluste auf Darlehen erstatten. Dabei entspricht der Anteil der einzelnen Kantone ihrem Anteil am BIP. Im Gegenzug werden die Kantone zu 50 Prozent an den Einnahmen aus dem Risikozuschlag beteiligt.
Warum ist der Rettungsschirm für systemkritische Unternehmen obligatorisch?
Die Unternehmen im Strommarkt sind eng vernetzt. Wenn der Strom ausfällt, wird unser Land lahmgelegt. Eine rein freiwillige Unterstellung der systemkritischen Unternehmen ist für den Bundesrat kein gangbarer Weg, weil es Situationen geben kann, in denen systemkritische Unternehmen die nötige Liquidität innert der notwendigen Frist nicht mehr selbst aufbringen können und deren Konkurs zu Kettenreaktionen bis hin zu einem Systemkollaps führen könnte. Der Bundesrat schlägt neu aber vor, dass ein systemkritisches Unternehmen vom Anwendungsbereich des Gesetzes weitestgehend ausgenommen werden kann, wenn es auf eine kantonale Liquiditätsunterstützung zählen kann, die mit der Bundesregelung gleichwertig ist.
Sind längerfristig weitere Massnahmen geplant?
Der Rettungsschirm ist eine kurzfristige und vorübergehende Massnahme. Der Bund plant ergänzend weitere Massnahmen, um längerfristig eine gute und sichere Stromversorgung zu gewährleisten und die Stromkonzerne widerstandsfähiger zu machen:
- Transparenz-Vorgaben für die grossen Stromproduzenten, damit Liquiditätsengpässe früh genug erkannt werden können (sog. Remit-Vorgaben: Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency). Der Bundesrat erwartet, dass die Unternehmen diese Transparenzvorschriften ab sofort freiwillig einhalten. Es geht um Informationen, die an die ElCom geliefert werden. Damit soll die ElCom in der Lage sein, Schwierigkeiten besser voraussehen zu können und die Gesamtlage zu überblicken. Der Bundesrat plant, diese Transparenzvorschriften in einem späteren Zeitpunkt im Rahmen eines Gesetzes zu regeln.
- Um sicherzustellen, dass auch im Konkursfall weiterhin Strom produziert wird, braucht es Vorgaben zum „Weiterbetrieb wichtigster Funktionen“ (sog. „Business Continuity Management BCM). Auch diese werden zurzeit erarbeitet und dann dem Parlament vorgelegt.
- Eigenkapital- und Liquiditätsvorgaben – ähnlich wie sie heute für systemrelevante Banken gelten – werden zurzeit geprüft (Remit +). Mit solchen Regeln könnte dereinst das dringliche Bundesgesetz über den Rettungsschirm abgelöst werden.