Fragen und Antworten zu FABI

Wozu dient FABI?

Mit dem Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Bahninfrastruktur FABI wird der Grundstein gelegt, um das Schweizer Bahnsystem leistungsfähig zu halten: Die Finanzierung von Gleisen, Brücken, Tunnels, Fahrleitungen und anderen Anlagen wird mit einem unbefristeten Fonds besser abgesichert. Der Ausbau erfolgt etappenweise. Mit dem vom Parlament beschlossenen ersten  Ausbauschritt im Umfang von 6,4 Milliarden Franken werden die Voraussetzungen geschaffen, um das Bahnangebot bis 2025 zu verbessern. Der Ausbau bringt mehr Platz in den Zügen und Bahnhöfen sowie mehr Stabilität und Sicherheit im Betrieb für den Personen- und Güterverkehr.

Die Investitionen ermöglichen auf verschiedenen Strecken den Halbstundentakt, in städtischen Gebieten den Viertelstundentakt. Tourismusregionen werden besser angeschlossen. Zudem wird es möglich, auf zusätzlichen Strecken längere Züge sowie Doppelstockwagen einzusetzen. Der Güterverkehr erhält zusätzliche Kapazitäten auf der Schiene und damit zuverlässigere und raschere Verbindungen.

Worüber wird genau abgestimmt?

Es geht um den Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Bahninfrastruktur FABI, der einen unbefristeten Fonds vorsieht. Der sogenannte Bahninfrastrukturfonds BIF soll auf Verfassungsstufe verankert werden. Die Finanzierung der Bahninfrastruktur kann damit langfristig auf eine stabile Grundlage gestellt werden. Der BIF gewährleistet, dass Betrieb und Unterhalt einerseits sowie Ausbau andererseits aus einem Topf finanziert und aufeinander abgestimmt werden. In den BIF fliessen die Gelder, die bereits bisher für die Bahninfrastruktur verwendet wurden. Da die Kosten in Zukunft steigen, braucht es zudem neue Mittel. Diese werden durch den Bund, die Kantone, die Bahnunternehmen, die Reisenden sowie die Pendlerinnen und Pendler gedeckt.

Der neue Fonds löst den bisherigen befristeten Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte (FinöV-Fonds) ab, der zum Beipsiel die NEAT mit dem Lötschberg- und Gotthard-Basistunnel ermöglicht. Der FABI-Beschluss ist ein direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative „Für den öffentlichen Verkehr", die zurückgezogen wurde. Er bedarf der Zustimmung von Volk und Ständen.

Warum braucht es mehr Geld für die Bahninfrastruktur?

Das heutige Bahnnetz wird stark beansprucht: Ein beträchtlicher Teil der FABI-Gelder wird darum in den Betrieb und Unterhalt der Bahninfrastruktur fliessen. Dazu gehören Arbeiten wie das Schleifen der Schienen oder das Stopfen der Schotterbette, aber auch Erneuerungen der ganzen Fahrbahn. Für Betrieb und Unterhalt wichtig sind auch regelmässige Kontrollen und Sanierungsarbeiten an Brücken und Tunnels sowie die Erneuerung von Stellwerk- und Fahrleitungsanlagen, die Böschungspflege (Mähen) und der Winterdienst, bei dem Weichen enteist und Schnee weggeräumt wird.

Um den wachsenden Verkehr zu bewältigen, braucht es zudem einen Ausbau der Bahninfrastruktur. Dabei handelt es sich einerseits um neue Streckenabschnitte und Tunnels. Andererseits um Projekte, die wenig spektakulär, aber unverzichtbar sind, weil dank ihnen mehr Züge fahren können. Dazu gehören Doppelspurgleise oder gar ein drittes oder viertes Gleis, Überholgeleise, Kreuzungsstellen oder modernere Signalanlagen. Da immer mehr Reisende unterwegs sind, braucht es in vielen Bahnhöfen überdies breitere Perrons und Unterführungen.

Seit 1998 ist der Personenverkehr auf der Schiene um rund 60 Prozent gewachsen. Um die Nachfrage zu decken, haben die Bahnen in den letzten Jahren mehr Züge und Doppelstockwagen eingesetzt. Doch der Spielraum ist jetzt ausgereizt - die Bahnen können zu Spitzenzeiten oft keine zusätzlichen Züge mehr anbieten, und beim Güterverkehr auf der Schiene bestehen ebenfalls Engpässe. Um das Schweizer Bahnnetz leistungsfähig zu halten, baucht es darum zusätzliche Investitionen.

Was hat die Bevölkerung konkret von FABI?

FABI bringt bessere Bahnverbindungen im ganzen Land. Die Bevölkerung bekommt mehr Platz und attraktivere Verbindungen, die Wirtschaft erhält zusätzliche Kapazitäten auf der Schiene. Der neue Fonds garantiert, dass genug Geld für Betrieb und Unterhalt eingesetzt, die Sicherheit erhöht und das Bahnnetz ausgebaut wird. Der Ausbau erfolgt schrittweise und ist Voraussetzung dafür, dass das Angebot im Personen- und Güterverkehr verbessert werden kann. Zum ersten Ausbauschritt für die Zeit bis 2025 gehören Investitionen in die Strecken Lausanne-Genf, Bern-Luzern, Zürich-Chur, Luzern-Giswil, Bellinzona-Tenero, Zermatt-Fiesch sowie in zahlreiche weitere Strecken. Weitere Verbesserungen werden durch bereits beschlossene Programme wie der NEAT, dem Infrastrukturfonds, den Leistungsvereinbarungen, dem Anschluss an das Hochgeschwindigkeitsnetz sowie dem geplanten Vier-Meter-Korridor für den alpenquerenden Güterverkehr auf der Gotthardachse erreicht.

Die Investitionen ermöglichen auf verschiedenen Strecken den Halbstundentakt, in städtischen Gebieten den Viertelstundentakt. Tourismusregionen werden besser angeschlossen. Zudem wird es möglich, auf zusätzlichen Strecken längere Züge sowie Doppelstockwagen einzusetzen. Der Güterverkehr erhält zusätzliche Kapazitäten auf der Schiene und damit zuverlässigere und raschere Verbindungen.

Wer entscheidet über die Ausbauprojekte?

Grundlage für die konkreten Projekte ist das Strategische Entwicklungsprogramm STEP. Der Bund hat darin die Ausbauprojekte in zwei Dringlichkeitsstufen eingeteilt und auf dieser Basis verschiedene Ausbauschritte zusammengestellt. Der erste Ausbauschritt für die Zeit bis 2025 wurde vom Parlament bereits beschlossen. Er enthält Projekte im Umfang von 6,4 Milliarden Franken. Parallel dazu werden bis 2025 weitere Projekte realisiert, die auf früher beschlossenen Programmen beruhen. Für den zweiten Ausbauschritt bis 2030 hat das Parlament schon Vorarbeiten beschlossen. Über diesen Ausbauschritt wird das Parlament ab 2018 beraten.

Werden vor allem die Pendlerinnen und Pendler zur Kasse gebeten?

Nein. Der Bund leistet nach wie vor den grössten Anteil an die Finanzierung der Bahninfrastruktur. Um das Schweizer Bahnnetz leistungsfähig zu halten, braucht es zusätzliche Investitionen und eine langfristige Sicherung. Dazu dient der neue Bahninfrastrukturfonds BIF. Er ist breit abgestützt und fair finanziert. Alle tragen zur Finanzierung bei: Der Bund erhöht die Mittel aus der allgemeinen Bundeskasse, die Kantone leisten einen jährlichen Beitrag in den Fonds, die Bahnunternehmen müssen höhere Netznutzungsgebühren (Trassenpreise) entrichten und die Reisenden tragen einen Teil der Kosten über höhere Billettpreise. Die Beschränkung des Fahrkostenabzugs bei der direkten Bundessteuer betrifft nur jene, die sehr weit pendeln und bei der Steuerrechnung für die berufsbedingten  Fahrkosten mehr als 3000 Franken pro Jahr geltend machen. Für rund 80 Prozent der Bevölkerung ändert sich damit nichts. Bei ihnen sind die Fahrkosten entweder tiefer als 3000 Franken oder sie gehören zu jenen, die gar keine direkte Bundessteuer entrichten. Die Abzüge bei den kantonalen Steuern können im Übrigen weiterhin unbeschränkt geltend gemacht werden. Deren Ausgestaltung liegt in der Kompetenz der Kantone.

Der öffentliche Verkehr wird heute bereits mit Strassengeldern mitfinanziert. Wird diese Mittelverwendung mit FABI weiter verstärkt?

Mit FABI werden langfristig nicht mehr Strassengelder für die Finanzierung der Bahninfrastruktur verwendet als heute. Die bisherigen Mittel des FinöV-Fonds - insbesondere 2/3 der LSVA - werden dem neuen Bahninfrastrukturfonds BIF zukommen. Die Erträge aus der Mineralölsteuer sind befristet und an die Rückzahlung der FinöV-Schulden geknüpft (sogenanntes NEAT-Viertel). Nach Rückzahlung der bevorschussten Gelder, voraussichtlich 2030, fallen diese Gelder jedoch vollständig weg und fliessen nicht mehr in den BIF. 

Die Verwendung der LSVA wie auch der Anteil der Mineralölsteuer für die Bahn wurde vom Volk in Abstimmungen gutgeheissen: Ohne Eisenbahn wären mehr Pendler und Lastwagen täglich auf der Strasse, und die Autobahnen wären verstopft. Wer auf das Auto angewiesen ist, hat ein Interesse daran, dass es einen funktionierenden Bahnverkehr gibt, der einen Teil des Verkehrs aufnimmt.

Für die Bahninfrastruktur wird nun ein Fonds geschaffen. Was ist mit der Strasse?

Der Bundesrat hat im Juni 2013 beschlossen, für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehr ebenfalls einen Fonds zu schaffen, analog zum Bahninfrastrukturfonds. Beim Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds NAF handelt es sich um eine Erweiterung des heutigen Infrastrukturfonds. Er dient dazu, das Nationalstrassennetz fertigzustellen, Staus und Engpässe zu beseitigen und Projekte in den Agglomerationen zu verwirklichen. Strasse und Schiene dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Beide Verkehrsträger gehören zusammen. Der Bund investiert darum in beide Verkehrsträger und setzt sowohl für die Bahn als auch die Strasse auf einen unbefristeten Fonds, der in der Verfassung verankert ist.

Wird der Ausbau der Bahninfrastruktur mehr Verkehr auslösen?

Der Bahnverkehr wächst vor allem deshalb, weil die Bevölkerung in der Schweiz wächst, der Güterverkehr zunimmt und in der Freizeit immer mehr Personen unterwegs sind. Damit steigt die Beanspruchung der Bahninfrastruktur. Der grösste Teil der FABI-Gelder ist darum für den Unterhalt vorgesehen ist. Diese Investitionen haben Vorrang, sie machen rund 60 Prozent der geplanten Ausgaben aus. Beim Unterhalt gibt es Nachholbedarf. Auf unserem Bahnnetz verkehren deutlich mehr Züge  als in den meisten anderen Ländern. Damit sie pünktlich, zuverlässig und sicher fahren können, muss die Substanz in gutem Zustand sein. Um den wachsenden Verkehr zu bewältigen, braucht es aber auch einen Ausbau der Bahninfrastruktur. Prioritär ist dabei, Engpässe auf den Schienen und in den Bahnhöfen zu beseitigen. Mehr Kapazitäten und gute Umsteigeverbindungen haben Vorrang vor kürzeren Reisezeiten.

Was ist mit den Folgekosten?

Jeder Ausbau der Infrastruktur bringt Folgekosten mit sich. Diese Kosten werden ebenfalls über den Bahninfrastrukturfonds BIF gedeckt und sind vollumfänglich in den Prognosen berücksichtigt. Die rechtzeitige Berücksichtigung der Infrastruktur-Folgekosten und deren Finanzierung durch den BIF sind wichtige Elemente der FABI-Vorlage. 

Folgekosten im Regionalen Personenverkehr (RPV), die Bund und Kantonen aufgrund von Bestellungen für zusätzliche Angebote entstehen, werden frühestens nach 2025 anfallen, also nach Abschluss des Ausbauschrittes 2025. Das BAV hat bereits heute kostendämmende Massnahmen ergriffen (z.B. minimale Wirtschaftlichkeit bei Angeboten, Überprüfung von Linien mit tiefem Kostendeckungsgrad). Gleichzeitig wurde eine Evaluation des heutigen Bestellsystems im RPV ausgelöst, um die Schwachstellen des heutigen Systems und mögliche Lösungsansätze aufzuzeigen. Bis zur Inbetriebnahme neuer Angebote aus der FABI-Botschaft (2025) werden die beschlossenen Massnahmen greifen. Die möglichen RPV-Folgekosten haben eine weit geringere Dimension als die Investitions-Folgekosten Infrastruktur.

Was passiert, wenn der FABI-Beschluss abgelehnt wird?

Dann entfällt die Voraussetzung für die Schaffung des Bahninfrastrukturfonds BIF - und ohne BIF gibt es keine langfristig gesicherte Finanzierung von Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur. Wesentliche Engpässe blieben bestehen. Der für die Eisenbahn-Grossprojekte wie den Lötschberg-, Gotthard- und Ceneri-Basistunnel geschaffene FinöV-Fonds läuft aus, sobald die bevorschussten Gelder zurückbezahlt und alle FinöV-Projekte realisiert sind, dies wird etwa 2030 der Fall sein. Ohne BIF blieben dringende Projekte blockiert - zum Schaden der Bevölkerung und der Wirtschaft.

Der FABI-Beschluss sichert die Gelder, die nötig sind, um das Schweizer Bahnnetz auch in Zukunft leistungsfähig zu halten.

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