Mit der Zustimmung zum Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) wird auf Verfassungsstufe ein neuer, unbefristeter Bahninfrastrukturfonds verankert. Der neue Fonds garantiert, dass Betrieb und Unterhalt einerseits sowie Ausbau andererseits künftig aus einem gemeinsamen Topf finanziert werden. Die Verfassungsänderung schafft zudem die Voraussetzung für die Verwirklichung des vom Parlament beschlossenen ersten Ausbauschritts im Umfang von 6,4 Milliarden Franken für die Zeit bis 2025.
Der Bund will, dass das Schweizer Bahnsystem auch bei wachsender Mobilität leistungsfähig bleibt. Der dazu verabschiedete FABI-Beschluss garantiert, dass genug Geld in Betrieb und Unterhalt investiert, die Sicherheit erhöht und das Bahnnetz sinnvoll ausgebaut werden kann. Die Investitionen ermöglichen auf vielen Strecken den Halbstundentakt, in städtischen Gebieten und Agglomerationen den Viertelstundentakt. Tourismusregionen werden besser an die Hauptverkehrsachsen angeschlossen. Zudem können auf zusätzlichen Strecken längere Züge sowie Doppelstockwagen eingesetzt werden. Der Güterverkehr erhält zusätzliche Kapazitäten.
Der Ausbau erfolgt etappenweise. Zum ersten Ausbauschritt im Umfang von 6,4 Milliarden Franken gehören Investitionen in die Strecken Lausanne-Genf, Bern-Luzern, Zürich-Chur, Luzern-Giswil, Bellinzona-Tenero, Zermatt-Fiesch sowie auf zahlreichen weiteren Abschnitten. Davon profitiert sowohl die Bevölkerung als auch die Wirtschaft: Der Ausbau bringt landesweit bessere Bahnverbindungen.