Bundesrat bestimmt erstes Massnahmenpaket für die Energiestrategie 2050

Bern, 18.04.2012 - Die Modellrechnungen des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bestätigen, dass der schrittweise Ausstieg aus der Kernenergie machbar ist und sich die volkswirtschaftlichen Auswirkungen in Grenzen halten. Der Bundesrat hat heute die entsprechenden Grundlagen zur Kenntnis genommen und die grundsätzliche Stossrichtung gutgeheissen. Das Energiepaket wird nun in eine Gesetzesvorlage eingearbeitet und Ende Sommer 2012 in die Vernehmlassung geschickt.

Bundesrat und Parlament haben im letzten Jahr den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen. Die vom Bundesamt für Energie (BFE) als Grundlage dazu erstellten Energieperspektiven zeigten schon damals, dass die Neuausrichtung anspruchsvoll aber machbar ist. Ende 2011 hat der Bundesrat die Stossrichtung der Energiestrategie 2050 konkretisiert und damit die Voraussetzung für die Vertiefung der erforderlichen Massnahmen geschaffen. Diese wurden in der Zwischenzeit in Modellrechnungen auf ihre energetische Wirkung hin überprüft. Diverse Arbeitsgruppen haben an der Konkretisierung der möglichen Massnahmen mitgewirkt. Zudem wurden Kosten, volkswirtschaftliche Auswirkungen sowie Finanzierungsmöglichkeiten ausgelotet. Der Bundesrat hat heute die Resultate dieser Arbeiten zur Kenntnis genommen und das UVEK mit der Erarbeitung einer darauf basierenden Gesetzesvorlage beauftragt. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die neue Energiepolitik Chancen für den Wirtschafts- und Forschungsstandort Schweiz eröffnet.

Ziele und Grundlagen des Energiepakets 2050

Das Energiepaket des Bundesrats basiert auf folgenden Überlegungen:

  • 1. Meilenstein 2020; 2. Meilenstein 2035; 3. Meilenstein 2050.
  • Quantitative Ziele: Mit dem Szenario "Neue Energiepolitik" soll der Gesamtenergieverbrauch der Schweiz gegenüber der Trendentwicklung bis 2050 um 70 TWh sinken, der Stromverbrauch um 21 TWh. Die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien soll gegenüber heute um einen Drittel erhöht werden und so den schrittweisen Abbau der Produktion aus Kernenergie ersetzen. Um vor allem in den Wintermonaten die Versorgungssicherheit der Schweiz zu garantieren, ist ein Zubau von WKK und Gaskombikraftwerken nötig. An den bestehenden Klimazielen ist festzuhalten.
  • Autonomie: Die erste Etappe des Energiepakets geht in allen Bereichen von Potenzialen aus, welche die Schweiz aus eigener Kraft und ohne vertiefte internationale Zusammenarbeit mit den heute vorhandenen oder absehbar marktreifen Technologien erschliessen kann.
  • Effizienz: Um den Energie- und Strombedarf zu decken, muss der Verbrauch reduziert werden. Der Schwerpunkt liegt bei Anreizen im Gebäudebereich und der Industrie.
  • Erneuerbare Energien: Bei den erneuerbaren Energien inklusive Wasserkraft sowie bei der Wärme-Kraft-Koppelung ist das Potenzial unter Abwägung von Schutz und Nutzen festzulegen. Neu sollten dazu Gebiete ausgeschieden werden. Die Förderung durch die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) wird umgebaut. Um Warteschlangen künftig zu vermeiden, sollen Photovoltaik-Anlagen bis 10 kW Leistung neu mit einer Direkt-Investitionshilfe und Net-Metering unterstützt werden.
  • Monitoring: Die tatsächliche Wirkung der Massnahmen, die internationale Entwicklung sowie die technologischen Fortschritte werden laufend beobachtet. Dank dieses Monitorings kann das Energiepaket jederzeit mit weiteren Massnahmen ergänzt werden.
  • Energieabgabe: Die bereits bestehenden Instrumente, die CO2-Abgabe und die KEV, werden weitergeführt. Für die Zeit nach 2020 soll eine weitere Etappe konzipiert werden in der gemeinsam mit der Weiterentwicklung der Klimapolitik die Energiepolitik strategisch neu ausgerichtet wird. Dabei soll ein besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, dass der Übergang von bestehenden Förder- hin zu einem Lenkungssystem fliessend und innerhalb einer vertretbaren Übergangsfrist stattfinden wird. Das UVEK wird beauftragt, strategische Entscheide mit Bezug auf diese zweite Phase für die Vernehmlassung zu konkretisieren. Die Arbeiten werden mit einem Bericht zur ökologischen Steuerreform des EFD koordiniert.

Ausführlichere Informationen zu den Massnahmen des Energiepakets enthält das beiliegende Faktenblatt. Informationen zur Netzstrategie sowie zu Forschung und Entwicklung folgen in separaten Paketen im Sommer 2012.

Wirkung des Energiepakets 2050

Bei den nun vorliegenden Massnahmen handelt es sich um ein erstes Massnahmenpaket zur Umsetzung der Energiestrategie 2050. Es beruht auf einer konsequenten Umsetzung der Energieeffizienz im Gebäudebereich, bei Elektrogeräten, in der Industrie und in der Mobilität sowie auf dem geplanten Zubau erneuerbarer Energien und auf fossiler Stromproduktion zur Überbrückung. Damit sollen in erster Linie jene Effizienzpotenziale genutzt werden, welche die Schweiz bereits heute mit den vorhandenen bzw. absehbaren Technologien realisieren kann und für die noch keine tiefgreifende, internationale Zusammenarbeit mit der EU und Drittstaaten erforderlich ist. Dabei wird das vorhandene Potenzial der erneuerbaren Energien gänzlich erschlossen. Das Massnahmenpaket entfaltet sich erst ab dem Jahr 2015. Aus diesem Grund fällt die Gesamtwirkung auf den Endenergie- und den Stromverbrauch bis 2020 bescheiden aus. Ab 2020 beschleunigt sich dann die Wirkung der Massnahmen. Die von Bundesrat und Parlament beschlossenen CO2-Reduktionsziele können bis 2020 mit einer höheren CO2-Abgabe und einem deutlich verstärkten Gebäudeprogramm erreicht werden.

Finanzierung

Die heutigen Förderinstrumente CO2-Abgabe und KEV müssen erhöht werden. 2012 liegt die CO2-Abgabe bei 36 CHF/Tonne CO2; die KEV bei 0,45 Rp./kWh. Vorgesehen ist eine Anhebung der CO2-Abgabe auf 60 CHF/Tonne CO2 und des KEV-Zuschlags auf 1,9 Rp./kWh (ca 1,2 Mrd. CHF). Die Budgets für Pilot- und Demonstrationsanlagen sowie für das Programm Energie Schweiz sind über das ordentliche Budget zu erhöhen.

Volkswirtschaftliche Auswirkungen

Vertiefte Analysen des UVEK zeigen, dass die Energiestrategie 2050 machbar ist und sich die volkswirtschaftlichen Auswirkungen in Grenzen halten. Den erheblichen Investitionen in Energieeffizienz stehen bedeutende Einsparungen bei den Energieimporten gegenüber. Aufgrund der durch die gesteigerte Stromeffizienz reduzierten Stromnachfrage fallen die Investitionen in den Kraftwerkspark bis 2050 geringer aus, als dies ohne solche Effizienzgewinne der Fall wäre. Es sind jedoch beträchtliche Investitionen nötig, insbesondere für den Zubau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energieträgern. Die Mehrkosten aufgrund des Verzichts auf neue Kernkraftwerke belaufen sich auf insgesamt rund 30 Milliarden Franken bis 2050.

In diesem Betrag sind die Kosten für den Um- und Zubau des Stromnetzes noch nicht enthalten, die über die Netznutzungsentgelte finanziert werden. Für die Massnahmen im Gebäudebereich und die Förderung der erneuerbaren Energien sind Fördergelder in der Höhe von jährlich maximal 1,7 Milliarden Franken nötig. Diese werden aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe und über die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) finanziert. Die Umsetzung des Energiepakets dürfte den Bundeshaushalt jährlich zwischen 42 und 82 Millionen Franken belasten.

Weiteres Vorgehen

Auf der Grundlage der Entscheide des Bundesrats zum Energiepaket 2050 arbeitet das UVEK die erforderlichen Verfassungs- und Gesetzesanpassungen aus. Diese werden Ende Sommer 2012 in eine Vernehmlassung geschickt.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 031 322 56 75, marianne.zuend@bfe.admin.ch



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