Energie: Stärkung der Versorgungssicherheit (Archiv-Dossier)

Die Inhalte dieser Seite beziehen sich auf die Versorgungssicherheit im Winter 2022/23 und werden nicht mehr bearbeitet. Für aktuelle Informationen zum Thema Energie-Versorgungssicherheit konsultieren Sie bitte die Seite «Sichere Stromversorgung».

Der Krieg in der Ukraine hat eine weltweite Energiekrise ausgelöst. Diese trifft auch die Schweiz. Um Engpässe möglichst zu vermeiden und die Versorgungssicherheit zu stärken, arbeiten Bund, Kantone und die Elektrizitätskommission (ElCom) sowie die Strom- und Gasbranche seit Längerem eng zusammen. Sie haben verschiedene Massnahmen getroffen, um Reserven zu schaffen, die Abhängigkeit von Öl und Gas zu reduzieren und die einheimischen erneuerbaren Energien zu stärken. Die Arbeiten laufen intensiv weiter.

Aktuelle Lage

Die Versorgungssicherheit der Schweiz ist derzeit gegeben. Aufgrund des Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen Gaslieferunterbrechungen in Europa und weiteren Unsicherheiten kann die Energieversorgung aber angespannt sein. Der Bundesrat ist darum zusammen mit weiteren Akteuren daran, die Versorgungssicherheit der Schweiz laufend zu stärken. Dazu wurden verschiedene Massnahmen getroffen.

Massnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit

Wasserkraftreserve

Der Bundesrat hat am 16. Februar 2022 beschlossen, bereits auf den Winter 2022/2023 eine Wasserkraftreserve einzurichten. Die Betreiber von Stauseen sollen gegen Entgelt Energie zurückbehalten, die bei Bedarf abgerufen werden kann. Der Bundesrat hat die im Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien enthaltene Massnahme auf dem Verordnungsweg vorgezogen und auf den 1. Oktober 2022 in Kraft gesetzt. Die Elcom hat die Eckwerte bestimmt und Swissgrid hat die Ausschreibung abgewickelt. Insgesamt haben Gebote von 400 GWh einen Zuschlag erhalten. Die Wasserkraftreserve dient dazu, kritische Engpässe gegen Ende Winter zu überbrücken, die der Markt nicht bewältigen kann.

Medienmitteilung: Ergebnisse der Ausschreibung Wasserkraftreserve (25.10.2022; ElCom)

Medienmitteilung: Bundesrat setzt Verordnung zur Wasserkraftreserve in Kraft (07.09.2022)

Medienmitteilung: Eckwerte für Wasserkraftreserve (23.08.2022; ElCom)

Reservekraftwerke

Der Bundesrat hat am 16. Februar 2022 zudem beschlossen, eine gesetzliche Bestimmung vorzubereiten, welche für die Unterstützung von Reservekraftwerken als zusätzliche Versicherungslösung für ausserordentliche Knappheitssituationen notwendig ist. Im August 2022 hat der Bundesrat entschieden, dass solche Anlagen mit einer Verordnung zeitlich vorzuziehen sind, damit diese ebenfalls schon Ende Winter 22/23 verfügbar sind (Betrieb mit Gas, Öl oder Wasserstoff). Am 21. Dezember 2022 hat der Bundesrat eine entsprechende Verordnung gutgeheissen. Sie regelt den Betrieb von Reservekraftwerken und Notstromgruppen bis am 31. Mai.

Medienmitteilung: «Bundesrat setzt Verordnung über den Betrieb von Reservekraftwerken und Notstromgruppen in Kraft» (21.12.2022)

Anfang September 2022 wurde der erste Vertrag mit GE Gas Power für ein temporäres Reservekraftwerk in Birr (AG) unterzeichnet. Im Dezember 2022 hat der Bund das bestehende thermische Kraftwerk Cornaux 1 in Cornaux (NE) unter Vertrag genommen, im Februar 2023 das mit Erdgas betriebene Gas-Kombikraftwerk Thermatel der Compagnie industrielle de Monthey SA in Monthey (VS). Die drei Reservekraftwerke verfügen gesamthaft über eine Leistung von 326 MW.

Medienmitteilung zum Reservekraftwerk Birr (27.03.2023)

Faktenblatt Reservekraftwerk Birr (PDF, 10.02.2023)

Medienmitteilung zum Reserverkraftwerk Thermatel (21.02.2023)  

Medienmitteilung zum Reserverkraftwerk Cornaux 1 (22.12.2022)

Notstromaggregate und Spannungserhöhung

Der Bundesrat will zudem Notstromaggregate nutzen, da auch diese einen wertvollen Beitrag als Reserve leisten können. Deren Betreiber sollen sich darum ebenfalls an den Ausschreibungen beteiligen können. Die Grundlage dazu bildet die Verordnung zur Winterreserve, in der alle drei bis hier genannten Reserven zusammengeführt werden.  

Der Bundesrat hat am 30. September 2022 weiter entschieden, dass bestimmte Wasserkraftwerke temporär mehr Wasser zur Stromproduktion nutzen dürfen. Die befristete Reduktion der Restwassermengen konnte per Ende März 2023 vorzeitig ausser Kraft gesetzt werden. Um Engpässe im Übertragungsnetz zu entschärfen, hat der Bundesrat zudem eine temporäre Spannungserhöhung von 220 kV auf 380 kV bei den beiden wichtigen Leitungen von Bickingen-Chippis (Gemmileitung) sowie Bassecourt-Mühleberg beschlossen. Die Erhöhung der Übertragungskapazität Richtung Wallis, wo grosse Speicherkraftwerke wie Nant-De-Drance angeschlossen sind, stärkt die Versorgungssicherheit.

Medienmitteilung zu der Reduktion der Restwassermengen (17.03.2023)

Medienmitteilung zur Winterreserve (25.01.2023)

Medienmitteilung zur Versorgungssicherheit Winter 2022/23 (17.08.2022)

Medienmitteilung zum Reservekraftwerke und Wasserkraftreserve vom 16. Februar 2022

Medienmitteilung: «Bund unterzeichnet Verträge mit Poolern von Notstromaggregaten» (07.12.2022)

Medienmitteilung zu Vertragsverhandlungen zum Reservekraftwerke und Notstromaggregaten vom 17. August 2022

Medienmitteilung zum Vertrag für ein mobiles Reservekraftwerk vom 2. September 2022

Medienmitteilung zu erhöhten Kapazitäten im Schweizer Strom-Übertragungsnetz vom 30. September 2022

Solaroffensive

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. März 2023 Änderungen der Energieverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung beschlossen. Sie ermöglichen die Umsetzung der vom Parlament beschlossenen Änderungen des Energiegesetzes, die seit dem 1. Oktober 2022 in Kraft sind (dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter, Solaroffensive).

Zusätzliches Gas

Da die Schweiz beim Gas vollständig von Importen abhängig ist, hat der Bundesrat am 4. März 2022 beschlossen, der Gasbranche die gemeinsame Beschaffung zu ermöglichen, damit sie rasch Gas- und Speicherkapazitäten sichern kann, ohne kartellrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.

Medienmitteilung zu Massnahmen für die Gasversorgungssicherheit im Winter 2022/23 vom 4. März 2022

Der Bundesrat hat die Branche am 18. Mai 2022 zudem verpflichtet, ergänzend zur ordentlichen Beschaffung Speicherkapazitäten in den Nachbarländern sowie Optionen für zusätzliche Gaslieferungen zu sichern. Der Bundesrat hat dazu eine dringliche Verordnung in Kraft gesetzt. Am 29. Juni 2022 hat der Bundessrat das Konzept der Branche zur Kenntnis genommen, ebenso vom Stand der Arbeiten zur Schaffung einer Winter-Gasreserve. Die fünf Regionalgesellschaften Erdgas Ostschweiz AG (EGO), Gasverbund Mittelland AG (GVM), Gaznat SA, Erdgas Zentralschweiz AG (EGZ) und Aziende Industriali di Lugano SA (AIL) setzen diese Massnahmen je separat um. Die Beschaffungen sind inzwischen erfolgt.

Medienmitteilung zur Kenntnisnahme des Konzepts vom 18. Mai 2022

Medienmitteilung zum Umsetzungsstand des Konzepts vom 29. Juni 2022

Medienmitteilung: «Bundesrat prüft Einrichtung von Speichern für Erdgas, Biogas und Wasserstoff in der Schweiz» (09.11.2022)

Medienmitteilung: «Bundesrat bereitet weitere Massnahmen zur Stärkung der Versorgungsicherheit vor» (21.12.2022)

Solidaritätsabkommen mit Nachbarländern

Bundesrat Albert Rösti hat an einem Treffen mit Vizekanzler Robert Habeck am WEF 2023 die Zusammenarbeit der Schweiz mit Deutschland im Energiebereich thematisiert. Die beiden Minister sind sich einig geworden, dass fortan ein trilaterales Solidaritätsabkommen mit Italien angestrebt werden soll. Parallel dazu werden die technischen Gespräche zum Gaskrisenmanagement zwischen den zuständigen schweizerischen und deutschen Stellen fortgeführt.

Freiwilliges Sparziel

Der Bundesrat hat am 24. August 2022 für das Winterhalbjahr (Anfang Oktober 2022 bis Ende März 2023) beim Gas ein freiwilliges Sparziel von 15% beschlossen. Die Schweiz ist beim Gas vollständig von Importen aus dem Ausland abhängig. Eine europäische Mangellage würde sich daher direkt auf die Schweiz auswirken und den Abruf der von der Schweiz im Ausland eingekauften Gaslieferungen erschweren. Die Schweiz soll darum wie andere Länder mit freiwilligen Massnahmen dazu beitragen, eine Mangellage zu verhindern. Die EU-Staaten haben sich zum Ziel gesetzt, von August 2022 bis März 2023 gemeinsam 15% weniger Gas zu verbrauchen.

Medienmitteilung zum freiwilligen Gas-Sparziel vom 24. August 2022

Energie: Zweite Phase Sparkampagne

Der Bund hat Ende August eine mit der Wirtschaft gemeinsam erarbeitete Sparkampagne lanciert. Sie läuft unter dem Slogan «Energie ist knapp. Verschwenden wir sie nicht». Sie beinhaltet einfache, von der Bevölkerung und Wirtschaft rasch umsetzbare Massnahmen für eine effiziente, sparsame Nutzung von Strom und Gas. Mitte Oktober wurde die zweite Phase der Sparkampagne gestartet. Gut 180 Unternehmen, Verbände und Behörden haben sich zur Energiespar-Alliance zusammengeschlossen. Die Alliance ist breit aufgestellt. Die Partner der Alliance tragen die Kampagne des Bundes mit und ergänzen sie mit zusätzlichen, eigenen, individuellen Massnahmen. Gemeinsam schaffen sie eine Gemeinschaft für einen schonenden Umgang mit Energie. Die kombinierten Massnahmen tragen wesentlich dazu bei, die Versorgungssicherheit im Winter 2022/23 zu stärken. Die 180 Alliance-Partner stehen für rund 2,4 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Medienmitteilung: Bundesrat legt Budgetplanung für die Winter-Energiespar-Initiative fest (03.03.2023)

Medienmitteilung: Bundesrat lanciert Energiespar-Alliance (20.10.2022)

Mit der Energiespar-Alliance sicher durch den Winter (Energiemagazin des Bundesamtes für Energie; 20.10.2022)

Vorbereitungen auf eine mögliche Gas- oder Strommangellage

Die Vorbereitungsmassnahmen zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Fall einer drohenden schweren Mangellage laufen über das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL). Es beaufsichtigt die Pflichtlagerhaltung und koordiniert die Zusammenarbeit mit den Bundesstellen, der Armee und dem Bevölkerungsschutz.

Die Arbeiten zur Bewältigung schwerer Mangellagen beruhen auf dem Landesversorgungsgesetz.

Rettungsschirm Strombranche

Der Krieg führt zu starken Preisausschlägen auf den europäischen Märkten. Die Energieunternehmen brauchen daher mehr finanzielle Mittel, um Sicherheitsleistungen zu decken. Obwohl die Schweizer Stromunternehmen gut aufgestellt sind, kann es im schlimmsten Fall zu einer Kettenreaktion und einem unkontrollierten Ausfall eines grösseren Unternehmens kommen. Das will der Bundesrat verhindern. Er hat dazu einen Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen vorbereitet und das entsprechende Gesetz im Mai dem Parlament überwiesen. Der Ständerat behandelte es im Juni, der Nationalrat sah damals von einer raschen Beratung ab.

Medienmitteilung zur Verabschiedung des Rettungsschirms vom 18. Mai 2022

Aufgrund eines Gesuchs der Axpo hat der Bundesrat am 6.9.2022 gestützt auf eine Notverordnung den Rettungsschirm aktiviert und entschieden, der Axpo zur Stärkung der Liquidität einen Kreditrahmen von vier Milliarden Franken zu gewähren. Am 30.9.2022 hat das Parlament das Gesetz verabschiedet.

Medienmitteilung Rettungsschirm AXPO vom 6. September 2022

Verordnung über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft

Stromversorgung: Bundesrat aktiviert Rettungsschirm – Diverse Medien, 06.09.2022

Am 16.12.2022 hat der Bundesrat zudem ein Gesetz zur Verbesserung der Transparenz und Aufsicht im Energiegrosshandelsmarkt in die Vernehmlassung gegeben.

Medienmitteilung: «Bundesrat will Transparenz und Aufsicht im Energiegrosshandel verstärken» (16.12.2022)

Fragen und Antworten

Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Rettungsschirm für die Strombranche.

Mittel- und längerfristige Massnahmen

Bereits vor dem Ukraine-Krieg hat der Bundesrat wichtige Massnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit aufgegleist:

  • Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien
    Der Bundesrat hat am 18. Juni 2021 das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet. Es dient dazu, dass mehr einheimische erneuerbare Energie erzeugt wird, dass für Notsituationen eine Wasserkraft-Reserve bereitsteht und dass es mehr Mittel gibt für Speicherkraftwerke («Winterstrom-Zuschlag») zwecks Zubau und Sicherung von Strom, der im Winter abrufbar ist. Der Ständerat hat die Vorlage in der Herbstsession 2022 beraten. Der Nationalrat ist in der Frühlingssession 2023 dem Ständerat in den wesentlichen Punkten – mit punktuellen Änderungen – gefolgt. Voraussichtlich in der Sommersession wird sich der Ständerat dem Geschäft nochmals annehmen.
  • Beschleunigte Bewilligungsverfahren
    Der Bundesrat will zudem die Verfahren beschleunigen. Heute dauert es oft 20 Jahre, bis ein Wind- oder Wasserkraftprojekt realisiert werden kann. Es gibt verschiedene Bewilligungsverfahren, jedes kann bis an das Bundesgericht gezogen werden. Das verzögert den Ausbau der Projekte. Der Bundesrat schlägt vor, die Verfahren zu bündeln, sodass es nur noch ein einziges Beschwerde-Verfahren gibt. Damit könnten die Verfahren für grosse Wind- und Wasserkraftanlagen verkürzt werden. Das käme auch den 15 Projekten zugute, auf die sich Vertreter der Branche und Umweltorganisationen am Runden Tisch Wasserkraft verständigt haben.

Mittel- und Längerfristige Massnahmen - Dossier Stromversorgungssicherheit

Zuständigkeiten

Auf politischer Ebene gibt der Steuerungsausschuss UVEK – WBF die Leitlinien vor. Darin sind die Präsidenten der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), der Konferenz kantonaler Energiedirektoren (EnDK), des Städteverbandes (SSV), des Gemeindeverbandes (SGV), des Verbandes der Schweizerischen Elektrizitätsunternehmen (VSE), des Verbandes der Schweizerischen Gasindustrie (VSG) sowie die Präsidenten von Axpo, Alpiq, BKW, Repower und Swissgrid, der Mineralölverband Carbura sowie der Direktor des BFE, der Delegierte der WL und der Präsident der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) vertreten. Die Aufgaben des Steuerungsausschusses sind die Beurteilung der Lage auf politischer und strategischer Stufe sowie der Massnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit und die politische Koordination zwischen Bund und Kantonen.

Kommt es zu einer Mangellage, erfolgt die operative Umsetzung der Beschlüsse des Bundesrates im Strombereich durch die OSTRAL, die Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen. Diese wird beim Eintreten einer Strommangellage auf Anweisung der wirtschaftlichen Landesversorgung aktiv. Im Gasbereich hat der Bundesrat den VSG beauftragt, für die technische Umsetzung der Beschlüsse des Bundesrates eine operative Krisenorganisation (KIO) zu bilden sowie ein Konzept für ein Monitoring im Gasbereich auszuarbeiten.

Am 30. September 2022 hat der Bundesrat den Krisenstab genehmigt, der zum Einsatz gelangt, sollte es in der Schweiz beim Gas oder beim Strom zu einer Mangellage kommen.
(WBF)

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