Energiestrategie 2050 und ökologische Steuerreform - Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Energiestrategie 2050
Bern, 28.09.2012 - Der Bundesrat hat ein erstes Massnahmenpaket für den schrittweisen Umbau der schweizerischen Energieversorgung in die Vernehmlassung geschickt. Damit will der Bundesrat den Energie- und Stromverbrauch pro Person senken, den Anteil fossiler Energie reduzieren und die nukleare Stromproduktion durch Effizienzgewinne und den Zubau erneuerbarer Energie ersetzen. Dazu beitragen sollen raschere, einfachere Verfahren sowie die Modernisierung und der Ausbau der Stromnetze. Zur Umsetzung der Massnahmen sind eine Totalrevision des Energiegesetzes sowie weitere gesetzliche Anpassungen nötig. Die Vernehmlassung dauert bis am 31. Januar 2013. Der Bundesrat hat zudem das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, für die zweite Phase der Energiestrategie eine ökologische Steuerreform vorzubereiten. Bis 2014 soll dazu eine Vernehmlassungsvorlage erarbeitet werden.
Bundesrat und Parlament haben nach der Nuklearkatastrophe in Fukushima vom 11. März 2011 den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen. Um eine zuverlässige und wirtschaftliche Energieversorgung der Schweiz sicherzustellen, setzt der Bundesrat auf einen etappenweisen Umbau des Energiesystems. Heute hat er dazu die gesetzlichen Grundlagen zum ersten Massnahmenpaket beschlossen.
Quantitative Ziele: Der Bundesrat will den Energie- und Stromverbrauch senken. Der durchschnittliche Energieverbrauch pro Person und Jahr soll gegenüber dem Stand im Jahr 2000 bis 2035 um 35 Prozent reduziert werden. Der Stromverbrauch ist ab 2020 zu stabilisieren. Bei der Wasserkraft ist bis 2035 ein Ausbau der Jahresproduktion auf mindestens 37‘400 GWh vorgesehen. Die übrigen erneuerbaren Energien sollen bis 2035 auf 11‘940 GWh steigen.
Steigerung der Effizienz: Die wichtigsten Massnahmen liegen im Gebäudebereich. Dank der Verstärkung des Gebäudeprogramms stehen mehr Mittel zur Förderung von energetischen Sanierungen zur Verfügung. Die Effizienz wird zudem mit strengeren Standards für Neu- und Altbauten erhöht. Die energetischen Bauvorschriften der Kantone werden ebenfalls verschärft. Bei der Mobilität soll die Effizienz unter anderem durch verschärfte CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen erhöht werden. Im Industriebereich sind verbindliche Zielvereinbarungen mit Unternehmen vorgesehen. Strenger werden Energieverbrauchsvorschriften für Elektrogeräte und Beleuchtung.
Steigerung des Anteils an erneuerbarer Energie:
- Förderung: Die Vergütungssätze werden angepasst. Der Kostendeckel soll wegfallen, damit genügend Fördermittel zur Verfügung stehen. Einzig für die Photovoltaik soll es weiterhin jährliche Kontingente für den Zubau geben. Weiter will der Bundesrat die Eigenverbrauchsregelung einführen. Damit können dezentrale Anlagen den selbst produzierten Strom selber verbrauchen und müssen nur den Überschuss ins Netz einspeisen. Kleine Photovoltaikanlagen (unter 10 kW Leistung) sollen aus der Einspeisevergütung herausgelöst werden und stattdessen eine einmalige Investitionshilfe erhalten (30% der Investitionskosten)
- Verfahren: Die Kantone sollen Gebiete ausscheiden, in denen die Nutzung erneuerbarer Energien möglich ist. Für den Bau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sind möglichst rasche Bewilligungsverfahren vorzusehen. Das Energiesetz legt neu fest, dass die Nutzung erneuerbarer Energien und ihr Ausbau in der Regel von nationalem Interesse sind, das gleich- oder höherwertig als Umwelt- und Landschaftsschutzinteressen zu gewichten ist.
Stromnetze: Parallel zum Ausbau der Erneuerbaren und zur Einbindung in das europäische Stromnetz ist die Modernisierung, die Erweiterung des Stromnetzes und die Anwendung von intelligenten Technologien nötig (smart technologies). Die Modernisierung und der Ausbau wären auch ohne den Ausstieg aus der Kernenergie notwendig geworden. Der Bundesrat schafft im Stromversorgungsgesetz die nötigen Rechtsgrundlagen zur Einführung von intelligenten Stromzählern (smart meters). Zur Beschleunigung des Netzausbaus schlägt der Bundesrat vor, dass Beschwerden bei der Plangenehmigung von Stark- und Schwachstromanlagen nur noch bis vor Bundesgericht gezogen werden können, wenn es um Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung geht. Die Behörden erhalten Ordnungsfristen von maximal 2 Jahren zur Durchführung der Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren. Weitere Massnahmen zum Netzbereich enthält die Strategie Stromnetze, deren Konzept der Bundesrat in diesem Herbst beraten wird.
Fossile Stromproduktion und Stromimporte: Zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit sind weiterhin Importe von Energie und Strom nötig. Bis der Energiebedarf vollständig durch erneuerbare Energien gedeckt werden kann, ist der befristete Ausbau der fossilen Stromproduktion mit Wärme-Kraft-Koppelung (WKK) und voraussichtlich Gaskombikraftwerken nötig.
Zweite Etappe der Energiestrategie 2050: Für die Zeit nach 2020 strebt der Bundesrat eine weitere Etappe an, in der die Klima- und die Energiepolitik gemeinsam neu ausgerichtet werden. Dazu ist ein neuer Verfassungsartikel geplant, in dem die CO2-Abgabe und der Zuschlag für die Einspeisevergütung zu einer einzigen Energieabgabe zusammen geführt werden. Damit beabsichtigt der Bundesrat das Fördersystem kontinuierlich umzubauen in Richtung eines zunehmend lenkenden Systems. Er hat dazu das EFD beauftragt, eine ökologische Steuerreform vorzubereiten. Bis im Sommer 2013 soll ein Anhörungsbericht mit verschiedenen Varianten zur Ausgestaltung der Abgabe, der Rückerstattung bzw. Kompensation sowie zu den ökologischen und volkswirtschaftlichen Auswirkungen erarbeitet werden. Als nächster Schritt soll bis Mitte 2014 eine Vernehmlassungsvorlage präsentiert werden. Mit der Reform sollen Anreize gesetzt werden, um die Energieeffizienz zu verbessern und den Energieverbrauch zu reduzieren. (Siehe Kasten)
Energiepreise: Heute gibt die Schweiz rund 31 Milliarden Franken im Jahr für Energie aus. Davon entfallen rund 9 Milliarden Franken auf Strom. Die Preise der importierten Treibstoffe und des Heizöls sind in den vergangenen Jahren massiv gestiegen. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen können Verbrauch und Ausgaben gesenkt werden. Gleichzeitig reduzieren sich Importe und Auslandabhängigkeit.
Eine umgekehrte Entwicklung zeichnet sich beim Strom ab. Aufgrund der zum grössten Teil abgeschriebenen Produktionsanlagen und des Netzes sind die Endkundenpreise stabil bzw. sogar gesunken. Zudem variieren die Preise innerhalb der Schweiz um fast 40%. Mit den derzeit noch teureren Produktionskosten für Strom aus erneuerbaren Energien, den Investitionen ins Netz und den leicht höheren öffentlichen Abgaben werden sich die derzeitigen Stromkosten von heute durchschnittlich 890 Franken pro Jahr (Quelle ElCom) für einen Durchschnittshaushalt erhöhen. Um den Werkplatz nicht zu stark zu belasten sieht der Bundesrat für die Grossverbraucher Ausnahmen von den Abgaben vor.
INFOBOX
Anpassungen von Gesetzen
Die Umsetzung der Energiestrategie 2050 bedingt verschiedene rechtliche Anpassungen. Betroffen ist insbesondere das Energiegesetz, das einer Totalrevision unterzogen wird. Weiter sind Änderungen der folgenden neun Gesetze vorgesehen:
- Bundesgerichtsgesetz (BGG; SR 173.110),
- CO2-Gesetz (SR 641.71 totalrevidiert, BBL 2012 113),
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (BDG; SR 642.11),
- Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG; SR 642.14),
- Wasserrechtsgesetz (WRG; SR 721.80),
- Kernenergiegesetz (KEG; SR 732.1),
- Elektrizitätsgesetz (EleG; SR 734.0),
- Stromversorgungsgesetz (StromVG; SR 734.7),
- Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01).
Vernehmlassungsunterlagen:
- Vorlage (Gesetzestexte)
- Erläuternder Bericht
- Fragebogen
Grundlagenberichte:
- Energiestrategie 2050 - Erstes Massnahmenpaket, BFE
- Die Energieperspektiven 2050, BFE, Prognos AG und Infras AG
- Energiestrategie 2050 - volkswirtschaftliche Auswirkungen: Analyse mit einem berechenbaren Gleichgewichtsmodell für die Schweiz, BFE und Ecoplan AG
- Volkswirtschaftliche Massnahmenanalyse zur Energiestrategie 2050: Teil I, SECO
- Volkswirtschaftliche Massnahmenanalyse zur Energiestrategie 2050: Teil II, SECO
- Energiestrategie 2050: Umweltanalyse und Bewertung der Massnahmen, BAFU, Ecosens AG und Infras AG
- Grundlagen Energieversorgungssicherheit: Bericht zur Energiestrategie 2050, BFE
- Wasserkraftpotenzial der Schweiz: Abschätzung des Ausbaupotenzials der Wasserkraftnutzung im Rahmen der Energiestrategie 2050, BFE
- Energiestrategie 2050: Bericht des Teilprojekts Energienetze und Ausbaukosten, BFE
- Konzept EnergieSchweiz 2013-2020, BFE
- Grundlagen für eine WKK-Strategie: Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Motion 09.3740 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 31. August 2009 "Entwicklung der Wärme-Kraft-Kopplung", BFE
- Energiestrategie 2050: Erhalte ich in Zukunft noch eine KEV? BFE
Link zu den Vernehmlassungsunterlagen und allen Berichten:
www.energiestrategie2050.ch
KASTEN
Mögliche Ausrichtung einer ökologischen Steuerreform
Der Bundesrat hat in der Legislaturplanung 2011 - 2015 dargelegt, dass er eine Botschaft zur ökologischen Steuerreform vorlegen will. Mit einer ökologischen Steuerreform könnten in der zweiten Phase der Energiestrategie ab 2021 Anreize gesetzt werden, um die Energieeffizienz substanziell zu verbessern und den Energieverbrauch zu reduzieren. Der Bundesrat stützt sich bei seinen Überlegungen auf ein Gutachten der Firma Ecoplan, welche mit einem allgemeinen Gleichgewichtsmodell verschiedene Varianten einer ökologischen Steuerreform untersucht hat.
Damit eine ökologische Steuerreform gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Schweizer Wirtschaft stärkt, muss sie haushaltsneutral und möglichst fiskalquotenneutral umgesetzt werden. Geprüft werden eine allgemeine Energieabgabe auf Brenn- und Treibstoffen sowie elektrischem Strom. Die Höhe der Energieabgabe würde sich anhand der Ziele der Energie- und Klimapolitik bemessen. Für energieintensive Betriebe werden Abfederungsmassnahmen geprüft.
Die Einnahmen der Energieabgabe sollen durch Steuer- und Abgabensenkungen sowie pauschale Rückverteilungen an die Haushalte und Unternehmen kompensiert werden. Insgesamt soll die Steuerbelastung für Haushalte und Unternehmen gleich bleiben. Geprüft werden verschiedene Varianten von Kompensationen, die sich bezüglich Effizienzgewinnen und Verteilungswirkungen unterscheiden.
Als Zwischenschritt auf dem Weg zur Vernehmlassungsvorlage erarbeitet das EFD in Zusammenarbeit mit dem EDI, EJPD, EVD, UVEK und den Kantonen bis Mitte 2013 einen Anhörungsbericht, in welchem für verschiedene offene Fragen Lösungsvorschläge präsentiert werden.
Folgende Beilage(n) finden Sie als Dateianhang dieser Mitteilung auf www.efd.admin.ch:
- Ecoplan-Studie: "Volkswirtschaftliche Auswirkungen einer ökologischen Steuerreform"
Adresse für Rückfragen
Energiestrategie:
Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 031 322 56 75, 079 763 86 11
Ökologische Steuerreform:
Martin Baur, Leiter Ökonomische Analyse und Beratung EFV, 031 322 61 72, martin.baur@efv.admin.ch
Dokumente
Herausgeber
Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html
Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html
Bundesamt für Energie
http://www.bfe.admin.ch
Eidgenössisches Finanzdepartement
https://www.efd.admin.ch/de