Bundesrat empfiehlt Ablehnung der Volksinitiative «Pro Service public»

Bern, 14.05.2014 - Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Volksinitiative «Pro Service public» an das Parlament verabschiedet. Die Initiative verlangt, dass bundesnahe Unternehmen wie die Post, die Swisscom und die SBB nicht nach möglichst hohen Gewinnen streben, sondern der Bevölkerung in erster Linie einen guten und bezahlbaren Service bieten. Der Service public in der Schweiz sei von hoher Qualität und die berechtigte Forderung der Initianten somit erfüllt, argumentiert indes der Bundesrat. Er befürchtet, dass sowohl der Service public als auch die Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit der bundesnahen Unternehmen mit den Vorgaben der Initiative geschwächt würden. Der Bundesrat empfiehlt deshalb dem Parlament, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen.

Die Initiative «Pro Service public» fordert, dass der Bund bei der Grundversorgung nicht nach Gewinn strebt, auf die Quersubventionierung anderer Verwaltungsbereiche verzichtet und keine fiskalischen Interessen verfolgt. Diese Grundsätze sollen auch für jene Unternehmen gelten, die im Bereich der Grundversorgung des Bundes einen gesetzlichen Auftrag haben oder vom Bund durch Mehrheitsbeteiligung direkt oder indirekt kontrolliert werden. Gemeint sind damit insbesondere die Post, die Swisscom und die SBB. Die Löhne und Honorare der Mitarbeitenden dieser Unternehmen sollen zudem nicht über jenen der Bundesverwaltung liegen.

Die Initianten begründen ihre Anliegen damit, dass die bundesnahen Unternehmen auf Kosten der Bevölkerung immer höhere Gewinne erzielen und gleichzeitig ihren Service abbauen würden. Die Initiative sorge dafür, dass ein guter und bezahlbarer Service public angeboten werde. Dem Bund soll untersagt werden, bei der Post und bei der Swisscom Gewinne abzuschöpfen, da dies indirekte Steuern seien. Zudem wird gefordert, dass die Manager der bundesnahen Betriebe künftig nicht mehr verdienen als Bundesräte.

Einschränkung der unternehmerischen Freiheit der bundesnahen Unternehmen

Der Bundesrat interpretiert den Initiativtext so, dass in den bundesnahen Unternehmen Gewinne weiterhin zulässig sind, sofern sie etwa der Bildung von Reserven oder dem Ausgleich von Verlusten dienen und damit das Überleben des Unternehmens sicherstellen. Diese Vorgabe kann aus Sicht des Bundesrats jedoch Auswirkungen auf die Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit der betroffenen Unternehmen haben.

Die Dividendenausschüttungen von Swisscom und Post an den Bund erachtet der Bundesrat nicht wie die Initianten als versteckte Steuern, sondern als angemessene Rendite auf dem Kapital, das der Bund in die Unternehmen investiert hat. Über die Verwendung der Gewinne der bundesnahen Unternehmen soll der Bund als Eigentümer entscheiden können. Würden die Gewinnausschüttungen gemäss der Initiative reduziert, müsste der Bund die fehlenden Einnahmen durch Steuererhöhungen oder einen Leistungsabbau auch beim Service public kompensieren.

Die Forderung der Initiative, wonach die Löhne und Honorare der Mitarbeitenden der bundesnahen Unternehmen nicht höher als beim Bund sein dürfen, würde nicht nur die Manager betreffen, sondern sämtliche Angestellten. Die Unternehmen müssten damit ihr Lohngefüge demjenigen des Bundes anpassen. Dies wäre schwierig umzusetzen und könnte sich teilweise negativ auf die Anstellungsbedingungen der Mitarbeitenden auswirken. Im Weiteren hätten die Sozialpartner weniger Spielraum für unternehmensspezifische Lösungen im Rahmen ihrer GAV-Verhandlungen.

Der Bundesrat stimmt dem Anliegen der Initianten zu, dass die Schweizer Bevölkerung einen guten und bezahlbaren Service public haben soll. Seiner Ansicht nach wird der Service public jedoch flächendeckend, zuverlässig und effizient erbracht. Die Versorgung aller Landesteile ist sichergestellt. Die bundesnahen Unternehmen sind gut positioniert, erbringen Dienstleistungen von hoher Qualität und sind bedeutende Arbeitgeber. Die Initiative würde zu einer deutlichen Beschneidung der heutigen unternehmerischen Freiheit der bundesnahen Unternehmen führen, die diesen mit der PTT- und Bahnreform in den Jahren 1998 und 1999 gewährt wurde. Ihre Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit wie auch ihre Innovationskraft wären tangiert. Die Initiative gibt vor, sich für die Anliegen der Kunden einzusetzen. Tatsächlich könnte sie jedoch eine Schwächung des Service public oder sogar Steuererhöhungen zur Folge haben.


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