Bundesrat will Bahnnetz bis 2035 für 11,5 Milliarden Franken ausbauen

Bern, 29.09.2017 - Da die Nachfrage im Bahnverkehr in den nächsten Jahrzehnten stark wächst, muss das Schienennetz weiter ausgebaut werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. September 2017 entschieden, dafür im Rahmen des nächsten Ausbauschritts bis 2035 Investitionen im Umfang von 11,5 Milliarden Franken vorzuschlagen. Diese dienen dazu, das Angebot auf stark überlasteten Strecken zu verbessern, Ausbauten bei Privatbahnen zu ermöglichen und für den Güterverkehr Express-Verbindungen zu realisieren. Zu den Projekten, die im Ausbauschritt 2035 enthalten sind, gehören der Brüttenertunnel, der Zimmerberg-Basistunnel II sowie Ausbauten zwischen Yverdon, Lausanne und Genf, beim Bahnhof Zürich-Stadelhofen und bei mittelgrossen Bahnhöfen. Die Vorlage geht nun in die Vernehmlassung.

Mit dem Ausbauschritt 2035 kann das Angebot auf überlasteten Strecken sowohl im Fern- als auch im S-Bahnverkehr weiter verdichtet und damit an die stark steigende Nachfrage angepasst werden. Zwischen Bern und Zürich kann der Viertelstundentakt eingeführt werden. Ein markanter Angebotsausbau wird zwischen Lausanne und Genf realisiert und auf weiteren intensiv genutzten Strecken ermöglichen die im Ausbauschritt 2035 geplanten Investitionen die Realisierung des Halbstundentaktes, so zum Beispiel zwischen Basel und Biel, Bern und Interlaken oder Luzern und Engelberg. Weiter können dank längeren und doppelstöckigen Zügen mehr Sitzplätze angeboten werden.

Für die Verbesserungen sind rund 200 grössere und kleinere Infrastrukturmassnahmen nötig. Sie sollen als Ausbauschritt 2035 für rund 11,5 Milliarden Franken realisiert werden. Als Grossprojekte sind dabei der Brüttener-Tunnel zwischen Zürich und Winterthur, der Ausbau des Bahnhofs Zürich-Stadelhofen sowie der Zimmerberg-Basistunnel II vorgesehen. Weitere grosse Massnahmen sind der Ausbau der Jurasüdfuss-Strecke zwischen Yverdon, Lausanne und Genf sowie die Modernisierung der bestehenden Strecke Neuenburg–La Chaux-de-Fonds. Dazu kommen zahlreiche Ausbauten bei den Privatbahnen in allen Landesgegenden. Weiter werden verschiedene, vor allem mittelgrosse Bahnhöfe an die Erfordernisse der Behindertengleichstellung und der steigenden Passagierzahlen angepasst. Auch für den Güterverkehr sind zahlreiche Verbesserungen vorgesehen: Gezielte Ausbauten ermöglichen dem Güterverkehr Express-Verbindungen auf der Ost-West-Achse. Der Bau zusätzlicher Gleise an neuralgischen Stellen sowie neue Terminals und Rangieranlagen dienen dazu, Engpässe im Güterverkehr zu beseitigen und dessen Produktivität zu erhöhen.

Die Kantone haben eine Reihe weiterer Angebotsausbauten und die dafür nötigen Projekte als dringlich eingestuft. Der Bundesrat sieht für verschiedene dieser Projekte ebenfalls einen Bedarf. Die vorhandenen Mittel reichen indes nicht aus, um diese bereits mit dem Ausbauschritt 2035 zu realisieren. Diese Projekte – darunter der Ausbau des Lötschberg-Basistunnels – werden für den nächsten Ausbauschritt vorgemerkt, welcher voraussichtlich in rund acht Jahren vorgelegt werden soll. Die Kantone Basel und Luzern erhalten zudem mit einer neuen Drittfinanzierungs-Lösung die Möglichkeit, zwei ihnen wichtige Projekte zusätzlich zu den vom Bund getragenen Massnahmen voranzutreiben, jedoch ohne Garantie für eine nachträgliche Erstattung durch den Bund: Basel kann die Projektierung des Herzstücks und Luzern den Bau eines Durchgangsbahnhofs finanzieren. Im Rahmen eines weiteren Ausbauschritts kann das Parlament die nachträgliche Erstattung der betreffenden Kosten durch den Bund beschliessen. 

Eine Ausbau-Variante im Umfang von 7 Milliarden Franken mit einem Realisierungshorizont bis 2030 wird ebenfalls in die Vernehmlassung gegeben, vom Bundesrat aber verworfen: So könnte nur ein Teil der bestehenden und künftig absehbaren Engpässe beseitigt werden. Zudem wäre diese Variante weniger wirtschaftlich als der empfohlene Ausbauschritt 2035, weil die positive Wirkung auf das Gesamtnetz deutlich geringer ist.

Die Arbeiten für den nächsten Ausbauschritt wurden erstmals nach den neuen Grundsätzen erarbeitet, welche Volk und Parlament mit FABI im Januar 2014 beschlossen haben. Die Planungsarbeiten des Bundes erfolgten dabei in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen, Bahnen und der Güterverkehrsbranche.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Januar 2018. Bis Ende 2018 wird der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zum Bahnausbau 2030/2035 vorlegen. Die Beschlüsse des Parlaments unterstehen dem fakultativen Referendum. 


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