Neue SRG-Konzession in Vernehmlassung

Bern, 19.12.2017 - Die Anforderungen an den Service public der SRG sollen mit der neuen Konzession erhöht und präzisiert werden. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat einen entsprechenden Konzessionsentwurf am 19. Dezember 2017 in die Vernehmlassung geschickt. Die aktuelle SRG-Konzession läuft am 31. Dezember 2018 ab. Die neue Fassung soll von 2019 bis Ende 2022 gelten.

Der Konzessionsentwurf schärft für alle Bereiche des publizistischen Angebots die Eckwerte des Service-public-Auftrags der SRG und betrifft somit die Information, die Kultur, die Bildung, die Unterhaltung und den Sport. Der Konzessionsentwurf schreibt zudem vor, dass der finanzielle Aufwand für die Information mindestens 50 Prozent der Gebühreneinnahmen betragen muss, präzisiert die hohen Qualitätsvorgaben für Inhalte und verlangt insbesondere für die Unterhaltung eine klarere Unterscheidbarkeit von kommerziellen Angeboten. Zudem soll die SRG ihre Integrationsanstrengungen verstärken und dafür sorgen, junge Menschen mit ihren Sendungen besser zu erreichen.

Darüber hinaus wird die SRG verpflichtet, den Dialog mit der Öffentlichkeit stärker zu pflegen. Explizit wird beispielsweise verlangt, dass die SRG regelmässig Auskunft gibt über ihre Programmstrategie, dass sie die Umsetzung dieser Strategie regelmässig evaluiert und die Ergebnisse öffentlich breit zur Diskussion stellt. Die SRG wird schliesslich aufgefordert, im Bereich der Unterhaltung und des Sports enger mit anderen schweizerischen Veranstaltern zu kooperieren. Der Konzessionsentwurf setzt die vom Bundesrat im Service-public-Bericht vom 17. Juni 2016 formulierten Anforderungen um.

Die neue SRG-Konzession soll Anfang 2019 in Kraft treten und bis Ende 2022 gelten. Ist das geltende Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) bis dahin noch nicht durch ein neues Gesetz für elektronische Medien abgelöst, besteht die Möglichkeit einer Verlängerung. Bei Annahme der "No Billag"-Initiative ("Ja zur Abschaf­fung der Radio- und Fernse­hge­bühren") wird das Konzessionierungsvorhaben nicht mehr weiterverfolgt.

Die Parteien, Kantone und andere interessierte Kreise können sich bis am 12 April 2018 zum Konzessionsentwurf äussern.


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