Schweizer Ju-Air darf keine kommerziellen Passagierflüge mehr durchführen
(Letzte Änderung 12.03.2019)
Bern, 12.03.2019 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL wird der Dübendorfer Ju-Air die Genehmigung für kommerzielle Passagierflüge entziehen. Die Ju-Air kann aber unter technischen und betrieblichen Auflagen weiterhin für ihre Vereinsmitglieder im privaten Rahmen Passagierflüge anbieten. Mit dieser Lösung will das BAZL den Weiterbetrieb auch grösserer historischer Flugzeuge grundsätzlich ermöglichen. Die Ju-Air-Oldtimer bleiben allerdings vorläufig am Boden, da diverse vom BAZL geforderte technische Massnahmen noch nicht vollständig definiert und umgesetzt sind.
Bei Gründung der Ju-Air vor über 35 Jahren erteilte das BAZL drei aus Schweizer Militärbeständen stammenden Oldtimern des Typs Junkers Ju-52 eine Betriebsbewilligung für kommerzielle Passagierflüge. Dabei wurden damals mehrere Ausnahmen für eine nationale Regelung gewährt.
Nach dem Unfall einer Ju-Air-Maschine im Sommer 2018 hat das BAZL die Risiken von Passagierflügen mit Oldtimern neu beurteilt und ist zum Schluss gekommen, dass ein kommerzieller Weiterbetrieb mit historischen Luftfahrzeugen die heutigen Sicherheitsanforderungen nicht mehr erfüllt. Dieser Entscheid wird auch durch Fakten aus der laufenden Unfalluntersuchung durch die SUST gestützt. Zusätzlich wird sich die europäische Gesetzgebung für Oldtimer ab Mitte 2019 ändern und einen kommerziellen Betrieb nicht mehr zulassen.
Hingegen soll ein Betrieb im privaten Rahmen und unter nationalen Auflagen weiterhin möglich sein. Im Rahmen einer Vereinslösung sollen Vereinsmitglieder, die den Erlebnisflug suchen und ein Interesse am Weiterbetrieb historischer Flugzeuge haben, weiterhin mitgeführt werden können. Die Passagiere müssen seit mindestens 30 Tagen Vereinsmitglieder sein und über die höheren Risiken aufgeklärt sein, die bei historischen Flugzeugen im Vergleich zu modernen Passagierflugzeugen bestehen.
Da Flugzeuge wie die Junkers Ju-52 eine grössere Zahl von Passagieren befördern können, müssen sie technisch und operationell höhere Anforderungen erfüllen als kleinere Oldtimerflugzeuge. Erschwerend kommt bei den Ju-52 hinzu, dass es keinen Hersteller mehr gibt, der für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit verantwortlich ist. Das BAZL ist wie andere nationalen Aufsichtsbehörden schon aus Ressourcengründen nicht in der Lage, diese Aufgabe zu übernehmen. Die privaten Betreiber von grossen Oldtimerflugzeugen müssen sich daher entweder selbst dieses Fachwissen aneignen oder diese Aufgabe an einen externen Betrieb delegieren.
Da die Ju-Air die die vom BAZL geforderten technischen Massnahmen noch nicht vollständig erfüllen kann, bleiben ihre Oldtimerflugzeuge weiterhin am Boden. Solange lassen sich aus Sicht des BAZL auch keine Aussagen über den Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Flugbetriebes durch die Ju-Air machen.
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