BAFU bewilligt Fortsetzung eines Freisetzungsversuchs mit GVO

Bern, 14.03.2019 - Die Universität Zürich kann einen Freisetzungsversuch mit gentechnisch veränderten Weizensorten, die resistenter gegen Mehltau sind, durchführen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat den Versuch bewilligt. Dabei handelt es sich um eine Fortsetzung von Freisetzungsversuchen, die bereits seit 2008 durchgeführt werden.

Das Institut für Pflanzen- und Mikrobiologie der Universität Zürich hatte das Gesuch am 23. Oktober 2018 beim BAFU eingereicht. Ziel des Freisetzungsversuchs ist, Erkenntnisse zu gewinnen, wie sich so genannte transgene Weizenlinien, deren Resistenz gegen Mehltau (eine Pilzkrankheit) durch gentechnische Veränderungen erhöht wurde, auf freiem Feld verhalten und wie sich unterschiedliche Genkombinationen auf diese Resistenz auswirken. Es handelt sich um eine Fortsetzung der bewilligten Versuche, die zwischen 2008 und 2010 (Nationales Forschungsprogramm NFP 59) sowie zwischen 2014 und 2018 durchgeführt wurden.

Aufgrund der Ähnlichkeit der Zielsetzungen und der verwendeten transgenen Weizenlinien konnte für die Beurteilung des aktuellen Gesuchs auf die Dokumentation dieser bisherigen Versuche zurückgegriffen werden. Deshalb hat das BAFU ein sogenanntes vereinfachtes Bewilligungsgesuch angenommen. Das BAFU hat am 14. März 2019 den Freisetzungsversuch bewilligt und gleichzeitig festgelegt, welche Massnahmen die Universität Zürich treffen muss, um zu verhindern, dass sich gentechnisch verändertes Material ausserhalb des Versuchsgeländes verbreitet. Diese Auflagen sind mit denjenigen vergleichbar, die für bisherige Versuche mit gentechnisch verändertem Weizen in der Schweiz verfügt wurden (siehe Webseite). Die Universität Zürich muss dem BAFU im Lauf des maximal fünf Jahre dauernden Versuchs (Frühjahr 2019 - Herbst 2023) jedes Jahr vor der Aussaat die Grösse der Versuchsflächen sowie weitere Detailinformationen zur Prüfung einreichen.  

Die Versuche werden auf der «Protected Site» am Standort Reckenholz (ZH) der eidgenössischen Forschungsanstalt Agroscope durchgeführt. Diese Versuche dienen der Grundlagenforschung sowie der Erforschung von Biosicherheitsaspekten der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen.

In der Schweiz besteht für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu Forschungszwecken eine Bewilligungspflicht. Die landwirtschaftliche Produktion ist aufgrund des Moratoriums bis Ende 2021 verboten.


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