Anzahl der Gemeinden mit mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen steigt leicht
Ittigen, 31.03.2020 - Der Zweitwohnungsanteil ist Ende 2019 in 8 Gemeinden unter 20 Prozent gesunken; in 18 Gemeinden liegt er neu über 20 Prozent. Aktuell verfügen damit 371 von 2202 Gemeinden über einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent. Damit hat sich gegenüber dem Vorjahr die Anzahl der Gemeinden leicht erhöht, die den einschränkenden Bestimmungen des Zweitwohnungsgesetzes unterliegen.
In Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent dürfen im Grundsatz keine Zweitwohnungen mehr gebaut werden. Um die Zweitwohnungsanteile zu ermitteln, verpflichtet das Zweitwohnungsgesetz alle Gemeinden dazu, ein Wohnungsinventar zu erstellen. Das ARE veröffentlicht diese Wohnungsinventare jährlich Ende März. Aufgrund der darin ausgewiesenen Nutzungen der Wohnungen berechnet das ARE die Zweitwohnungsanteile der Gemeinden (siehe Kasten).
Die Berechnungen zeigen, dass sich vor allem ländlich-periphere und wenig touristische Gemeinden nahe an der 20 Prozent Grenze für Zweitwohnungen befinden. Insgesamt ist das Total der Gemeinden (371) mit mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen im Vergleich zum Vorjahr (361) leicht gestiegen. Ein Grund dafür dürfte die mittlerweile erfolgte Einführung eines automatischen Bereinigungsmechanismus sein, mit dem Leerwohnungen und mehrere Wohnungen, die zum selben Privathaushalt gehören, präzise erfasst werden können. Der neue Bereinigungsmechanismus unterstützt die Gemeinden, die Angaben im eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister aktuell zu halten.
Gemeinden, die neu über oder unter 20 Prozent sind, können zur Berechnung des ARE innerhalb von 30 Tagen Stellung nehmen. Sie können ihr Wohnungsinventar in Absprache mit dem ARE präzisieren. Das ARE prüft anschliessend, in welchen Gemeinden die einschränkenden Bestimmungen des Zweitwohnungsgesetzes zur Anwendung kommen.
Das Wohnungsinventar
Die Gemeinden erstellen ein Wohnungsinventar, indem sie die Wohnnutzungen im eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) erfassen. In Kombination mit dem Einwohnerregister lassen sich Erstwohnungen auf diese Weise zuverlässig ermitteln. Freiwillig weisen die Gemeinden auch den Erstwohnungen gleichgestellte Wohnungen aus, etwa Dienstwohnungen oder Wohnungen zu Erwerbs- und Ausbildungszwecken. Mit diesen Angaben zur Nutzung von Wohnungen lässt sich der Anteil der Erst - und Zweitwohnungen berechnen. Da allerdings nicht alle Gemeinden die den Erstwohnungen gleichgestellten Wohnungen erfassen, sind die Wohnungsinventare untereinander nur beschränkt vergleichbar.
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