Bundesrat will einheimische erneuerbare Energien stärken und Strommarkt öffnen

Bern, 03.04.2020 - Der Bundesrat schlägt vor, den Strommarkt für alle Kunden zu öffnen. Dies dient dazu, die dezentrale Stromproduktion zu stärken und die erneuerbaren Energien besser in den Strommarkt zu integrieren. Das UVEK wird dazu bis Anfang 2021 eine Änderung des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) erarbeiten. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 3. April 2020 beschlossen. Zudem möchte er die Förderbeiträge für einheimische erneuerbare Energien verlängern und wettbewerblicher ausgestalten. Damit will er der Strombranche die nötige Planungs- und Investitionssicherheit geben sowie die Versorgungssicherheit der Schweiz stärken. Das revidierte Energiegesetz (EnG) geht nun in die Vernehmlassung. Diese dauert bis zum 12. Juli 2020.

Aus der Vernehmlassung zum Stromversorgungsgesetz ging hervor, dass die volle Marktöffnung mehrheitlich unterstützt wird, aber auch mehr Investitionsanreize für die einheimischen erneuerbaren Energien gewünscht werden. Der Bundesrat beauftragte das UVEK in der Folge, Eckwerte für eine vollständige Marktöffnung zu erarbeiten und parallel dazu eine Vernehmlassungsvorlage zur Revision des Energiegesetzes vorzulegen.

Der Bundesrat strebt konkret folgende Anpassungen an:

Strommarktöffnung (StromVG)

Wie die Grossverbraucher (über 100'000 kWh/Jahr) sollen neu auch Haushalte und kleine Betriebe ihren Stromlieferanten frei wählen dürfen. Sie haben aber auch das Recht, in der Grundversorgung zu bleiben oder vom freien Markt wieder zur Grundversorgung zurückzukehren. Die Verteilnetzbetreiber liefern in der Grundversorgung standardmässig Schweizer Strom aus 100% erneuerbaren Energien. Die erneuerbaren Energien werden so stärker unterstützt als es in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagen worden war. Diese sah lediglich einen Mindestanteil an erneuerbarer Energie vor. Die Notwendigkeit für die Fortführung der Angemessenheitsüberprüfung der Tarife und Produktvorgaben in der Grundversorgung soll nach zehn Jahren evaluiert und danach bei Bedarf angepasst werden.

Der Bundesrat verspricht sich von der Neugestaltung des Strommarkts eine Stärkung der dezentralen Stromproduktion und damit eine bessere Integration der erneuerbaren Energien in den Strommarkt.

Wer beispielsweise Solarenergie produziert, kann den überschüssigen Strom im Quartier verkaufen. Damit ermöglicht die Öffnung des Strommarkts lokale Lösungen wie Quartierstrom-Märkte und Energiegemeinschaften.

Zur Absicherung gegen ausserordentliche Extremsituationen soll zudem eine Speicherreserve geschaffen werden. Sie wird jährlich durch die nationale Netzgesellschaft Swissgrid ausgeschrieben und über die Netznutzungstarife finanziert. An der Ausschreibung können sich alle Betreiber von Energiespeichern oder flexible Verbraucher am Schweizer Stromnetz beteiligen, die technisch dafür geeignet sind. Zudem soll der Bundesrat künftig Ausschreibungen für einen verstärkten Zubau von inländischen, erneuerbaren Stromproduktionskapazitäten durchführen, falls sich eine Gefährdung der Versorgungssicherheit in den Wintermonaten abzeichnen sollte.

Ausserdem soll die Transparenz erhöht und der Schutz der Verbraucher gestärkt werden. Weitere Bereiche, etwa das Messwesen, werden neu geregelt (vgl. Faktenblatt StromVG). Die vom Bundesrat festgelegten Eckwerte bilden die Grundlage zur Erarbeitung der Gesetzesrevision.

Stärkung erneuerbare Energien (EnG)

Damit die einheimischen erneuerbaren Energien ausgebaut werden, braucht die Strombranche Planungssicherheit und bessere Investitionsanreize. Die Fördermassnahmen sollen darum weitergeführt, zugleich aber auch marktnäher ausgestaltet werden.

Das Energiegesetz soll dazu wie folgt revidiert werden:

  • Die bereits bestehenden Richtwerte für den Ausbau der Wasserkraft und der anderen erneuerbaren Energien für 2035 sollen zu verbindlichen Ausbauzielen erklärt werden. Entsprechend sollen die heute bis 2030 befristeten Investitionsbeiträge für Photovoltaikanlagen, Biomasse und Wasserkraft bis Ende 2035 verlängert werden. Zudem soll ein Ausbauziel für 2050 ins Gesetz aufgenommen werden. Für die Zeit nach 2035 können im Rahmen des im EnG verankerten Monitorings zusätzliche Massnahmen beantragt werden, wenn der Zubau mit erneuerbaren Energien den Zubaupfad zu stark unterschreiten sollte.
  • Die Förderung soll grundsätzlich in Sinne der Kontinuität und Vorhersehbarkeit mit den bestehenden Instrumenten weitergeführt werden. Ein grundsätzlicher Systemwechsel mit völlig neuen Instrumenten hätte negative Auswirkungen auf den Zubau und die Fördereffizienz.
  • Künftig sollen auch neue Wind-, Kleinwasser- und Biogasanlagen sowie Geothermie-Kraftwerke Investitionsbeiträge beantragen und damit auch einen Teil der Planungskosten decken können. Sie erhalten ab 2023 aber keine Einspeisevergütungen mehr.
  • Im Solarbereich werden die heute fixen Einmalvergütungen für grosse Photovoltaik-Anlagen durch Beiträge ersetzt, die über Ausschreibungen (Auktionen) festgelegt werden. Dabei erhält jener Produzent den Zuschlag, der eine bestimmte Menge Solarenergie am günstigsten produziert.
  • Die Fördermittel für Investitionsbeiträge für neue Grosswasserkraftwerke werden verdoppelt. Besonders bedeutsame Anlagen (grosse zusätzliche Jahresproduktion, substanzielle Speichererweiterung, wichtiger Beitrag zur Winterproduktion) können bei der Förderung zudem prioritär behandelt werden.
  • Die Kosten für die angepassten Fördermassnahmen betragen rund 215 Millionen Franken pro Jahr. Die Finanzierung erfolgt durch den bereits heute bestehenden Netzzuschlag. Dieser bleibt bei 2,3 Rp./kWh.

Mit den vom Bundesrat angestrebten Änderungen kann die Schweiz ihre Stromproduktion aus erneuerbaren Energien erhöhen (EnG), diese besser in den Strommarkt integrieren (StromVG) und die Versorgungssicherheit der Schweiz stärken. Die Gesetzesänderungen dienen zudem dazu, die Klimaziele zu erreichen.


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