Gletscher-Initiative: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu direktem Gegenentwurf

Bern, 02.09.2020 - Der Bundesrat hat am 2. September 2020 die Vernehmlassung zum direkten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative eröffnet. Dieser verfolgt im Grundsatz das gleiche Ziel wie die Gletscher-Initiative: Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050. Der Entwurf des Bundesrates trägt jedoch den Bedürfnissen der nationalen Sicherheit Rechnung und berücksichtigt die Sozialverträglichkeit sowie die spezielle Situation in den Berg- und Randgebieten. Deshalb schliesst er ein grundsätzliches Verbot fossiler Energieträger ab 2050 aus.

Die am 27. November 2019 vom Verein Klimaschutz Schweiz eingereichte Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» verlangt, dass die Schweiz ab 2050 nicht mehr Treibhausgase ausstossen soll, als natürliche und technische Speicher aufnehmen können. Auch sollen ab diesem Zeitpunkt in der Schweiz grundsätzlich keine fossilen Brenn- und Treibstoffe (z.B. Öl, Gas, Benzin oder Diesel) mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Ausnahmen sind möglich bei Anwendungen, für die es keine technischen Alternativen gibt.

Der Gegenvorschlag des Bundesrates verfolgt dasselbe Ziel wie die Gletscher-Initiative: Bis 2050 sollen die klimaschädlichen Treibhausemissionen der Schweiz auf Netto-Null sinken. Dieses Ziel hat der Bundesrat bereits im Sommer 2019 festgelegt. Die Aufnahme des Netto-Null Ziels in die Verfassung schafft aus Sicht des Bundesrates frühzeitig Planungs- und Investitionssicherheit für Wirtschaft und Private. Dies hilft, Investitionen in klimaverträgliche Bahnen zu lenken. Die Schweiz hat als verletzliches Alpenland ein ureigenes Interesse daran, den Klimawandel zu begrenzen. Als innovations- und finanzstarkes Land ist die Schweiz gleichzeitig in einer guten Ausgangslage, um das Netto-Null Ziel bis 2050 zu erreichen.

Sicherheit, Sozialverträglichkeit und Tragbarkeit

Die Initiative geht dem Bundesrat allerdings punktuell zu weit. So will er mit seinem Gegenentwurf die Bedürfnisse der nationalen Sicherheit berücksichtigen, der speziellen Situation der Berg- und Randregionen Rechnung tragen und die wirtschaftliche Tragbarkeit gewährleisten. Deshalb will der Bundesrat die Verwendung fossiler Energieträger ab 2050 nicht grundsätzlich verbieten.

Armee, Polizei oder Rettungsdienste sollen für Schutz- und Rettungseinsätze bei Bedarf auf fossile Treibstoffe zurückgreifen können. Der Gegenvorschlag hält deshalb in einem neuen Verfassungsartikel fest, dass die nationale Sicherheit nicht negativ beeinträchtigt werden darf. Auch sollen Ausnahmen möglich sein, wenn alternative Technologien wirtschaftlich nicht tragbar oder nur in ungenügendem Ausmass vorhanden sind.

Der Gegenentwurf nimmt als Ergänzung zur Sozialverträglichkeit die besondere Situation von Berg- und Randregionen in die Verfassung auf. Diese Gebiete sind in der Regel durch den öffentlichen Verkehr weniger gut erschlossen und haben auch in Bezug auf die Anbindung an Energieversorgungssysteme wie zum Beispiel Fernwärme ungünstigere Voraussetzungen. In der Schweiz ist das Potential für die dauerhafte Speicherung von CO2 aufgrund von technischen, wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen begrenzt. Der Bundesrat lässt daher im Gegenentwurf offen, ob die im Jahr 2050 verbleibenden Emissionen aus fossiler Energie mit Senken im In- oder Ausland (z.B. Wälder, Böden, CO2-Speicherung in geologischen Lagerstätten) ausgeglichen werden.

Der Bundesrat hat am 2. September 2020 die Vernehmlassung zum direkten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative eröffnet. Sie dauert bis am 2. Dezember 2020.


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