Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Landschaftsinitiative

Bern, 01.09.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. September 2021 die Botschaft zur Volksinitiative «Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)» verabschiedet. Darin beantragt er dem Parlament, Volk und Ständen die Vorlage zur Ablehnung zu empfehlen. Hingegen unterstützt der Bundesrat einen indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative, den die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) in die Vernehmlassung gegeben hat. Bereits am 12. Mai 2021 beschloss der Bundesrat daher, auf einen eigenen indirekten Gegenvorschlag zu verzichten.

Die Landschaftsinitiative will den Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet stärken sowie die Anzahl der Gebäude und die von ihnen beanspruchte Fläche im Nichtbaugebiet plafonieren. Ergänzend dazu sieht die Initiative Grundsätze vor, mit denen im Nichtbaugebiet die Neuerstellung von Bauten und Anlagen sowie die Änderung bestehender Bauten und Anlagen beschränkt werden sollen. Über den Vollzug des Verfassungsartikels sollen die Kantone Bericht erstatten. Die Details dieser Berichterstattungspflicht sind durch den Gesetzgeber festzulegen.

Der Bundesrat begrüsst die Stossrichtung der Landschaftsinitiative. Die vorgeschlagene Stärkung des Trennungsgrundsatzes und die angestrebte Plafonierung der Anzahl der Gebäude sowie der von diesen beanspruchten Flächen im Nichtbaugebiet stellen ein geeignetes Vorgehen dar, um den anhaltenden Kulturlandverlust zu bremsen. Zentrale Umsetzungsfragen lässt die Initiative aber nach Ansicht des Bundesrats offen. So wird nicht präzisiert, wie das angestrebte Plafonierungsziel konkret erreicht werden soll. Zentrale Punkte müssten daher noch im Gesetz geklärt werden, ohne dass dem Initiativtext hierzu klare Vorgaben entnommen werden könnten. Mit einer Annahme der Initiative wäre deshalb im Hinblick auf ein anschliessendes Gesetzgebungsverfahren nicht viel gewonnen. Ausserdem ist teilweise unklar, inwiefern geltende rechtliche Bestimmungen mit dem vorgeschlagenen Verfassungsartikel vereinbar sind. Betroffen ist hier vor allem die bodenunabhängige Landwirtschaft. Bei einer Annahme der Initiative dürfte die Rechtslage beim Bauen ausserhalb der Bauzonen daher während einer längeren Übergangszeit ungeklärt sein. Den Grundsatzentscheid zur Ablehnung der Landschaftsinitiative hat der Bundesrat bereits am 18. Dezember 2020 gefällt.

Gemäss der Ansicht des Bundesrates hat die Gesetzesvorlage der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) die wichtigen Anliegen der Landschaftsinitiative aufgegriffen und konkretisiert. Er verzichtet daher auf die Ausarbeitung eines eigenen indirekten Gegenvorschlags. Die Vernehmlassung zur Vorlage der UREK-S wurde am 21. Mai 2021 eröffnet und dauert bis am 13. September 2021.


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