Bundesrat setzt revidierte CO2-Verordnung in Kraft

Bern, 24.11.2021 - Der Bundesrat hat entschieden, die Emissionsvorschriften für Personenwagen, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper anzupassen. Neu müssen die Autoimporteure auch für die klimaschädlichsten Fahrzeuge Sanktionen bezahlen, wenn sie die CO2-Zielwerte verfehlen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. November 2021 die entsprechende CO2-Verordnung überarbeitet und per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Im Zuge der Revision der Verordnung wird auch die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung revidiert. Neu müssen Chemieunternehmen Lachgas-Emissionen vermeiden.

Mit der revidierten CO2-Verordnung werden die Emissionsvorschriften für Personenwagen, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper angepasst. Die Autos, welche von den Autoimporteuren in die Schweiz eingeführt und erstmals zugelassen werden, müssen die geltenden CO2-Zielwerte einhalten. Wenn die importierten Wagen zu viel CO2 ausstossen, müssen die Importeure eine Sanktion bezahlen. Bis anhin konnten die Importeure in einer Übergangsphase einen Teil ihrer Personenwagen von der Überprüfung der CO2-Zieleinhaltung ausschliessen (so genanntes «Phasing-In»). Es handelte sich dabei jeweils um die klimaschädlichsten Autos ihrer Flotte. Diese Regelung wird aufgehoben, sodass ab 2022, wie in der EU, auch diese Personenwagen den CO2-Zielwert erfüllen müssen. Auch Fahrzeuge von Nischen- und Kleinherstellern sollen unter dieselben Vorgaben wie die übrigen Fahrzeuge fallen. Damit wird die entsprechende Motion (20.3210) erfüllt. Diese Anpassungen dienen dem Klimaschutz.

Lachgas-Emissionen werden strenger reguliert

Zusammen mit den Anpassungen der CO2-Verordnung wird auch eine Anpassung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) in Kraft gesetzt. Neu wird Lachgas unter der ChemRRV reguliert. Damit müssen Unternehmen der Chemieindustrie künftig ihre Lachgas-Emissionen mit technischen Mitteln vermeiden. So können Lachgasquellen eingedämmt werden. Diese Anpassung der ChemRRV erfolgt im Nachgang zu den Lachgas-Emissionen der Firma Lonza.

Harmonisierung der Benchmarks im Emissionshandelssystem

Der Bundesrat hat zudem entschieden, die Benchmarks zur Berechnung der kostenlosen Zuteilung von Emissionsrechten im Emissionshandelssystem (EHS) anzupassen. Die Schweiz, die mit dem EHS der EU verbunden ist, übernimmt damit die Benchmarks der EU. Damit werden gleich lange Spiesse geschaffen.

Darüber hinaus wird, wie bereits im Sommer dargelegt, ab dem 1. Januar 2022 die CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe von 96 auf 120 Franken pro Tonne CO2 erhöht. Das erfolgt gemäss der schon heute geltenden Verordnung automatisch, da das Zwischenziel bei den fossilen Brennstoffen von minus 33 Prozent CO2-Emissionen gegenüber 1990 im Jahr 2020 verfehlt wurde.


Adresse für Rückfragen

Andrea Burkhardt, Chefin der Abteilung Klima, Bundesamt für Umwelt BAFU, Tel. +41 58 462 64 94



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

Bundesamt für Umwelt BAFU
https://www.bafu.admin.ch

Bundesamt für Energie
http://www.bfe.admin.ch

https://www.uvek.admin.ch/content/uvek/de/home/uvek/medien/medienmitteilungen.msg-id-86042.html