Bundesrat will Verfahren für Wasserkraft- und Windenergieanlagen beschleunigen

Bern, 03.02.2022 - Die Verfahren für den Bau grosser Wasser- und Windkraftanlagen dauern heute oft lange. Weil solche Projekte für die Schweizer Stromproduktion sehr wichtig sind, möchte der Bundesrat die Verfahren beschleunigen. Er schlägt deshalb vor, die Planungs- und Bewilligungsverfahren für die bedeutendsten Anlagen der Wasserkraft und der Windenergie zu vereinfachen und zu straffen, ohne Abstriche beim Natur-, Umwelt- und Denkmalschutz zu machen. Zusätzlich will der Bundesrat den Ausbau der Photovoltaik vorantreiben, indem die Investitionen für Photovoltaikanlagen auch bei Neubauten steuerlich abgezogen werden können und die Zulassung von Solaranlagen an Fassaden vereinfacht wird. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung gegeben.

Die Bundesverfassung verpflichtet den Bund, sich für eine ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung einzusetzen. Der Bundesrat orientiert sich dabei an den Zielen der Energiestrategie 2050. Um den Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien sowie die Versorgungssicherheit zu stärken, hat er im Juni 2021 das Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet. Die Vorlage ist jetzt im Parlament.

Damit die Ausbauziele erreicht werden können, braucht es auch Anpassungen bei den Planungs- und Bewilligungsverfahren für den Bau neuer Anlagen sowie den Aus- und Umbau bestehender Anlagen. Heute dauern diese zu lange. Für grosse Anlagen verstreichen zwischen Projektierungsbeginn und Realisierung manchmal über zwanzig Jahre. Der Bundesrat will deshalb die Verfahren für die bedeutendsten Wasserkraft- und Windenergieanlagen beschleunigen, ohne Abstriche beim Natur- Umwelt- und Denkmalschutz zu machen.

Neues Konzept des Bundes und konzentrierte kantonale Plangenehmigung
Derzeit fehlt für die Wasser- und Windenergie eine auf die gesamtschweizerische Sicht ausgerichtete Planung. Zudem fehlen bundesrechtliche Vorgaben für effiziente und umfassend koordinierte kantonale Planungs- und Bewilligungsverfahren für den Bau solcher Anlagen. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, dass der Bund ein Konzept mit den Standorten der bedeutendsten Wasserkraft- und Windenergieanlagen erarbeitet, das als Vorgabe für die kantonale Richtplanung dient. Für die Bewilligung dieser Anlagen soll auf Kantonsebene ein konzentriertes kantonales Plangenehmigungsverfahren eingeführt werden. Es soll neben der Baubewilligung sämtliche anderen Bewilligungen wie zum Beispiel die rodungs- oder gewässerschutzrechtlichen Bewilligungen sowie das Enteignungsrecht umfassen. Damit will der Bundesrat verhindern, dass ein Projekt in mehrere zeitlich auseinanderfallende Etappen aufgeteilt wird und das Projekt in jeder Etappe bis vor Bundesgericht angefochten werden kann. Künftig soll es nur noch einen Rechtsmittelzug geben, der sämtliche Rechtsfragen klärt. Davon verspricht sich der Bundesrat eine wesentliche Beschleunigung der Verfahren.  
 
Neubauten konsequent mit Solarenergie ausrüsten
Der Bundesrat will ausserdem den Zubau bei der Solarenergie beschleunigen. Auf Dächern und an Fassaden von Gebäuden gibt es ein grosses Potenzial, das brachliegt. Um dieses besser auszuschöpfen, soll zusätzlich ein Anreiz geschaffen werden, indem die Investitionen in Photovoltaikanlagen auch bei Neubauten steuerlich abzugsfähig werden sollen. Heute sind die Kosten nur bei Sanierungen, nicht aber bei Neubauten abzugsfähig. Weiter will der Bundesrat die Zulassung von Solaranlagen an Fassaden vereinfachen. Für Fassaden soll ein Meldeverfahren genügen, wobei die Kantone in Schutzzonen weiterhin eine Bewilligungspflicht vorsehen können.

Die vom Bundesrat heute eröffnete Vernehmlassung dauert bis am 23. Mai 2022.


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