Energie: Bundesrat konkretisiert Einsatz von Notstromgruppen im Winter
Bern, 09.11.2022 - Das UVEK kann Verträge für den Einsatz von Notstromgruppen für den Winter 2022/23 abschliessen. Das ist eine weitere Massnahme, um die Energieversorgung der Schweiz zu stärken. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. November 2022 die weiteren Arbeiten zur Umsetzung dieser Reserve gutgeheissen. Ziel ist, Notstromgruppen mit einer Leistung von insgesamt rund 280 MW unter Vertrag zu nehmen.
Um die Energieversorgung für den Winter zu stärken, hat der Bundesrat bereits verschiedene Massnahmen beschlossen. Dazu gehören die Wasserkraftreserve, der Bau eines Reservekraftwerks in Birr (AG), die Erhöhung der Kapazitäten im Übertragungsnetz, der Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen, die temporäre Reduktion der Restwasserabgabe sowie die Energiespar-Kampagne. Am 19. Oktober 2022 hat der Bundesrat beschlossen, mit der Winterreserveverordnung auch den Einsatz von Notstromgruppen zu regeln, und heute hat er entschieden, dass das UVEK in Zusammenarbeit mit dem WBF mit Pooling-Verantwortlichen und Besitzern von Notstromgruppen möglichst rasch Verträge abschliessen kann.
Notstromgruppen werden von Gemeinden oder Unternehmen bisher zum Beispiel eingesetzt, um Trinkwasserpumpen oder Rechenzentren auch dann mit Strom zu versorgen, wenn das öffentliche Netz ausfällt. Sie können aber ebenfalls dazu beitragen, die Energieversorgung zu stärken. Dazu werden sie zu einem Pool zusammengeschlossen. Die Verhandlungen mit Pooling-Verantwortlichen zum Einsatz von Notstromgruppen sind erfolgt. Sobald die Verträge mit ihnen abgeschlossen sind, wird das Bundesamt für Energie diese bekanntgeben und die Besitzer von grösseren Notstromgruppen aufrufen, sich bei den Poolern zu melden.
Voraussetzung dafür ist eine gewisse Leistungsstärke der Notstromgruppen (idealerweise mehr als 1 MW). Zudem muss die betreffende Anlage parallel zum Netz betrieben werden können (also während sie am Netz angeschlossen ist), und es muss ein Brennstoffreserve für einen Betrieb über 24-48 Stunden vorhanden sein.
Zur Deckung der Kosten hat der Bundesrat das UVEK ermächtigt, zum Budget 2022 einen dringlichen Nachtragskredit von 31.5 Millionen Franken zu beantragen. Damit werden das Pooling der Notstromgruppen und der Anschluss an die Strommarktprozesse von Swissgrid bezahlt sowie die Betriebsbereitschaft abgegolten. In dieser Summe enthalten sind ausserdem Kosten von rund 10 Millionen Franken für zusätzliche Lärmschutzmassnahmen beim Reservekraftwerk in Birr sowie 5 Millionen zur Integration des Kraftwerks in die Plattform des Betreibers.
Das UVEK hat ergänzend einen Verpflichtungskredit von 46.5 Millionen Franken beantragt. Damit sollen die Kosten für das Pooling und die Bereitstellung der Notstromgruppen für die darauffolgenden Jahre bis 2026 gedeckt werden können, soweit sie gebraucht werden. Weiter soll der Verpflichtungskredit für das Reservekraftwerk in Birr aufgrund der zusätzlichen Kosten insbesondere für Lärmschutz um 15 Millionen Franken erhöht werden. Für Mehrkosten aufgrund der Energiesparkampagne hat das UVEK schliesslich einen dringlichen Nachtragskredit von 10 Millionen Franken beantragt. Als nächstes wird die Finanzdelegation über die dringlichen Anträge befinden.
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