Der Bundesrat genehmigt den Entwurf eines Mandats für Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU)
Bern, 15.12.2023 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2023 den Entwurf eines Mandates für Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU) verabschiedet. Das Mandat enthält die Leitlinien für die Verhandlungen. Diese sollen beginnen, sobald das Mandat nach Konsultation des Parlaments und der Kantone definitiv verabschiedet worden ist.
Der Entwurf des Verhandlungsmandats basiert auf den Eckwerten, die der Bundesrat am 21. Juni 2023 genehmigt hat, auf den Ergebnissen der Sondierungsgespräche mit der EU und der Arbeit mit den Sozial- und Wirtschaftspartnern in der Schweiz. Er enthält die Leitlinien, an denen sich die Schweizer Delegation in den einzelnen Bereichen des Verhandlungspakets zu orientieren hat.
Das EDA wird nun in Zusammenarbeit mit dem EDI, dem EJPD, dem EFD, dem WBF und dem UVEK Konsultationen zu diesem Mandatsentwurf bei den Aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments und bei den Kantonen durchführen. Die Wirtschafts- und Sozialpartner werden ebenfalls zur Stellungnahme eingeladen.
Der Bundesrat hat ausserdem den Bericht über die Sondierungsgespräche verabschiedet. Dieser Bericht geht auf das Ziel der Gespräche ein, erläutert die Ergebnisse und informiert über den parallellaufenden innenpolitischen Prozess, der bis zum Abschluss der Gespräche mit der EU weitergeführt wird.
Das übergeordnete Ziel des Bundesrates ist es, den bilateralen Weg langfristig zu stabilisieren und weiterzuentwickeln. Zu diesem Zweck hatte die Regierung am 25. Februar 2022 beschlossen, einen umfassenden Ansatz, beruhend auf einem Paket von Kooperations- und Marktzugangsabkommen, zu verabschieden. Im Vergleich zum institutionellen Abkommen – welches der Bundesrat 2021 beendet hatte – bietet der Paketansatz mehr Flexibilität und Handlungsspielraum, um die Interessen der Schweiz während der Verhandlungen zu wahren.
Hauptziele
Der hindernisfreie Zugang zum EU-Binnenmarkt ist das Kernstück des Pakets. Es geht darum, die bestehenden Binnenmarktabkommen zu aktualisieren und neue sektorielle Abkommen in den Bereichen Strom und Lebensmittelsicherheit abzuschliessen. Diese Abkommen ermöglichen der Schweiz einen dauerhaften Zugang zu ihrem grössten Exportmarkt und den Aufbau bzw. die Weiterführung von Kooperationen in Bereichen, die für die Schweiz sehr wichtig sind. Im Paket sind Ausnahmen zum Schutz der wesentlichen Interessen der Schweiz vorgesehen. Institutionelle Fragen werden direkt in den einzelnen Binnenmarktabkommen geregelt. Zudem sollen Regeln über staatliche Beihilfen in das Luft- und das Landverkehrsabkommen sowie in das zukünftige Stromabkommen aufgenommen werden.
Das Paket beinhaltet auch ein Abkommen über die Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich und die systematische Teilnahme an EU-Programmen, insbesondere in den Bereichen Bildung und Forschung (z. B. Horizon Europe und Erasmus+). Schliesslich ist ein regelmässiger Beitrag der Schweiz an die Kohäsion innerhalb der EU Teil des Pakets.
Ergebnis der Sondierungen und Verhandlungsrahmen
Die Sondierungsgespräche wurden im März 2022 aufgenommen und Ende Oktober 2023 abgeschlossen. Die Ergebnisse wurden in einem technischen Dokument der beiden Delegationen, dem «common understanding», festgehalten. Dieses Dokument umfasst die Linien der gemeinsamen Verständigung, welche die Delegationen der Schweiz und der EU in den einzelnen Bereichen des Pakets festgelegt haben.
Das common understanding hält die Ergebnisse der Sondierungsgespräche fest. Die darin skizzierten Lösungen schaffen günstige Voraussetzungen für die Aufnahme von Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU. Es geht nun darum, diese zu konkretisieren und Lösungen für noch offene Fragen zu finden.
In diesem Zusammenhang beschloss der Bundesrat auch, die innenpolitischen Gespräche mit den betroffenen Partnern in den Bereichen Lohnschutz, Strom und Landverkehr fortzusetzen.
Das Verhandlungsmandat umreisst die Ziele, die sich der Bundesrat gesetzt hat. Nach Abschluss der Verhandlungen wird die Regierung eine sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile vornehmen.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Ergebnisse der Sondierungsarbeiten eine solide und ausgewogene Grundlage für die Aufnahme von Verhandlungen darstellen. So konnten Lösungsmöglichkeiten für mehrere Fragen gefunden werden, die sich bei den Gesprächen über das institutionelle Abkommen im Jahr 2021 als Hürden erwiesen hatten, insbesondere im Bereich der Personenfreizügigkeit. Auch die Frage der staatlichen Beihilfen konnte geklärt werden. Es gibt jedoch noch offene Punkte, die bei den Verhandlungen angesprochen werden müssen.
In 11 Sondierungsrunden und 46 Gesprächen auf technischer Ebene und unterstützt durch regelmässige Kontakte auf politischer Ebene mit der EU wurden für sämtliche Paketbestandteile mögliche Lösungsansätze umrissen.
Zusammensetzung der Schweizer Delegation
Der Bundesrat hat im Weiteren die Zusammensetzung der Schweizer Delegation festgelegt, die mit der EU über die verschiedenen Bereiche des Pakets verhandeln soll. Die operative Gesamtleitung der Verhandlungen wird dem Leiter der Abteilung Europa des EDA, dem stellvertretenden Staatssekretär Patric Franzen, obliegen, der als Chefunterhändler fungieren wird. Er wird diese Aufgabe in gemeinsamer Verantwortung mit den Verhandlungsleitenden der für die verschiedenen Bereiche des Pakets zuständigen Departemente wahrnehmen. Die Verhandlungen werden in den einzelnen Bereichen parallel geführt und sollen nach der endgültigen Genehmigung des Mandats durch die Schweiz und der Verabschiedung eines entsprechenden Verhandlungsmandats durch die EU beginnen.
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