Netzbeschluss
Um mittelgrosse Städte und Agglomerationen sowie Berg- und Randregionen verkehrsmässig gut anzubinden, haben Bundesrat und Parlament mit dem Netzbeschluss entschieden, auf Anfang 2014 rund 383 Kilometer bestehende kantonale Strecken neu ins Nationalstrassennetz aufzunehmen. Mit dem Netzbeschluss kann zudem die Planung an den beiden Netzergänzungen in Morges / Lausanne sowie im Zürcher Glatttal fortgesetzt werden. Damit können gravierende Engpässe beseitigt werden. Der Netzbeschluss schafft zudem die Basis zur Finanzierung verschiedener Umfahrungen. Dies entlastet die Bevölkerung von Verkehr und Lärm.
Eine gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur ist wichtig für die Schweiz. Mit dem neuen Netzbeschluss werden national bedeutende Strecken ins Nationalstrassennetz integriert. Das 1960 festgelegte Netz muss aufgrund veränderter Bedürfnisse angepasst werden. Wichtige Gebiete werden besser erschlossen. Künftig werden alle Kantonshauptorte über einen Nationalstrassen-Anschluss verfügen.
Bedeutung der Übernahme durch den Bund
Als Strassen von nationaler Bedeutung werden die Strecken künftig höheren Standards in Bezug auf die Verfügbarkeit, die Verträglichkeit und die Sicherheit genügen. Beispielsweise werden höhere Anforderungen an den Winterdienst oder an den Schutz vor Naturgefahren gestellt. Wo es die Sicherheit erfordert, werden separate Anlagen für Radfahrer und Fussgänger geschaffen. Von der besseren Verfügbarkeit und den höheren Ausbaustandards profitieren alle - die Bevölkerung vor Ort, Klein- und Grossbetriebe sowie die Automobilistinnen und Automobilisten.
Bedeutung für den Kanton Appenzell Innerrhoden
Heute liegen im Kanton Appenzell Innerrhoden keine Nationalstrassen. Nach der Anpassung des Netzbeschlusses werden es 4,3 Kilometer sein. Es handelt sich dabei um Nationalstrassen 3. Klasse (mit Mischverkehr).
Betroffen ist folgender Abschnitt:
Kantonsgrenze AR - Appenzell des Abschnitts St. Gallen - Herisau - Appenzell mit 4,3 Kilometern Länge. Diese Strecke bindet den Kantonshauptort über Nationalstrassen an die grossstädtische Agglomeration St. Gallen an.
Der Kanton Appenzell Innerrhoden wird mit dem Netzbeschluss jährlich um rund 1 Million Franken entlastet. Zudem entfallen Kosten für zwingend erforderliche Projekte wie Lärmschutzmassnahmen zur Umsetzung der Lärmschutzverordnung. Die Entlastung setzt sich wie folgt zusammen (Berechnungsbasis: Beiträge 2010):
Laufende Kosten für Unterhalt und Betrieb (Bedarf gemäss ASTRA-Schätzung): | - 1,15 Mio. CHF |
Erhöhter Beitrag aus dem Reinertrag der Vignettenpreiserhöhung: | - 0,10 Mio. CHF |
Auswirkungen auf nicht werkgebundene Beiträge: | - 0,11 Mio. CHF |
Reduktion des Globalbeitrags des Bundes an die Hauptstrassen im Kanton: | + 0,00 Mio. CHF |
Saldo: | - 1,36 Mio CHF |
Diese Entlastung ist für einen ressourcenschwachen Kanton mit Sonderlasten wie den Kanton Appenzell Innerrhoden nicht unerheblich.
Projekte auf der zu übernehmenden Strasse
Im Zusammenhang mit dem Netzbeschluss steht folgendes Projekt zur Diskussion:
Die Zweckmässigkeit und Notwendigkeit ist noch abschliessend zu prüfen. Der Kanton Appenzell Innerrhoden profitiert von einer besseren verkehrstechnischen Anbindung, wenn die Umfahrung Herisau realisiert sein wird.
Neben diesem bedeutenden Projekt stehen verschiedene weitere Projekte zur Diskussion. Dazu gehören:
- Sanierung Enggenhüttenstrasse Appenzell
- Massnahmen Langsamverkehr Kantonsgrenze - Schatten - Kreuzung Au
Weitere Projekte des Bundes
Zur Engpassbeseitigung auf dem gesamten Nationalstrassennetz hat das Parlament ausserdem 5,5 Milliarden Franken gesprochen. Erste Projekte des Programms Engpassbeseitigung im Nationalstrassennetz sind in der Realisierung bzw. bereits realisiert. Weitere werden derzeit planerisch konkretisiert und schrittweise umgesetzt. Der Kanton Appenzell Innerrhoden ist von diesen Massnahmen selber nicht direkt betroffen.
Im Rahmen der Agglomerationsprogramme stehen zudem für Verbesserungen der Verkehrsinfrastrukturen landesweit weitere 6 Milliarden Franken bereit. Diese Gelder kommen dem öffentlichen Verkehr, dem motorisierten Individualverkehr und dem Langsamverkehr zugute.
Für das langfristige strategische Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur (STEP) sind insgesamt 42,5 Milliarden Franken für Bahnvorhaben vorgesehen. Der Kanton Appenzell Innerrhoden ist von diesen Massnahmen selber nicht direkt betroffen.